13. Dezember 2024

Geeignete Flächen im ganzen Stadtgebiet ausgesucht 

Das Interesse ist groß! Wo will Bamberg künftig Geflüchtete unterbringen? Potenziellen Standorte wurden bereits Vertretern aller Bürgervereine sowie den Stadtratsfraktionen vorgestellt. (2 Min.lesen)

In der Pressemittelung des städt. Presseamtes beigefügten Link kann entnommen werden, wo möglicherweise Wohncontainer für Geflüchtete aufgestellt werden könnten.  In der Vorstellung am Freitag (15.11. 2024) wurden fast alle Bamberger Stadtteile genannt, sei es bei der Konzerthalle oder beim Schlachthof, an verschiedenen Orten will man prüfen, ob Container aufgestellt werden können.  Sollte das Ankerzentrum im Bamberger Osten geschlossen werden, dann müsste die Stadt für fast 1000 Geflüchtete dezentrale Unterkünfte bereitstellen. Laut Oberbürgermeister Andreas Starke hat die Stadt dafür ausreichende Kapazitäten. Man habe bereits 26 eigene und stiftische Flächen im ganzen Stadtgebiet ausgesucht, hat OB Starke bei der Präsentation im Spiegelsaal der Harmonie erklärt. Die potenziellen Standorte seien bereits Vertretern aller Bürgervereine sowie den Stadtratsfraktionen vorgestellt worden. Der OB rief dabei zur „sachlichen Diskussion im weiteren Verfahren“ auf. 

Die bisherigen Planungen der Stadt würden zum 1. Januar 2026 ohne Anmietungen bereits 600 Neuunterbringungen vorsehen, auf verschiedenen Flächen sollen dann noch Gemeinschaftsunterkünfte in Containern entstehen. Wie viele der 26 Standorte am Ende ausgewählt werden und ob in einigen Fällen auch Alternativen zum Tragen kommen, ist derzeit noch völlig offen. Noch sei man am Anfang eines Meinungsfindungsprozesses und sehe mit Spannung auf die Rückmeldungen aus den Stadtteilen und möglichen Alternativen entgegen. 

Bürgermeister und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp (Grünes Bamberg) empfiehlt aus sozial-planerischer Sicht, „die Sozialräume Volkspark, Bamberg-Ost und Gereuth/Bamberg-Süd nicht zu berücksichtigen“. Alle anderen Bereiche der Stadt, auch Gartenstadt, Kramersfeld oder Starkenfeld/Malerviertel, könne man aber beplanen. Dadurch sei eine „größtmögliche Dezentralisierung“ zu erreichen.

Neben ausreichendem und zusätzlichem Wohnraum müsse auch eine soziale Infrastruktur bereitgestellt werden: Schulen, Kita-Plätze oder Migrations- und Integrationsberatung. Außerdem sind Leistungen wie Sprachkurse, Gesundheitsversorgung, Mobilität oder ehrenamtliche Unterstützungsangebote zu organisieren. 

Weitere Sachinformationen können dem WebZ-Artikel vom Samstag (16.14.24) entnommen werden. Aus dem verlinkten Infomaterial der Stadt können die bisher ausgewählten 26 Standorte für Flüchtlingsunterkünfte  entnommen werden. (s.u. stehende Karte – bitte selbst etwas vergrößern).

NACHTRAG: Hier noch einmal die Liste der Potenzialflächen die von der Stadtverwaltung Bamberg für Container-Unterkünfte ausgesucht worden sind:

1. Am Pinzighof, öffentliche Grünfläche gegenüber Bruckertshof
2. Unterer Leinritt, öffentliche Grünfläche
3. Frankenwaldstraße, Schulsportplatz Mittelschule Gaustadt
4. Lichtenhaidestraße, Parkplatz Schlachthofgelände
5. Gundelsheimer Straße, derzeit gärtnerisch genutzt 
6. Ludwigstraße, Bestandsgebäude
7. Stauffenbergstraße ,Grünfläche unter der Hochspannungsleitung, südlich ehem. Gärtnerei Ochs
8. Badstraße, Parkplatz am Freibad Gaustadt
9. Mußstraße, öffentliche Grünfläche über der Tiefgarage an der Konzert- und Kongreßhalle 
10. Weidendamm ,öffentliche Grünfläche, ehem. Busparkplatz Landesgartenschau
11. Untere Sandstraße, öffentliche Grünfläche neben Stadtarchiv, ehem. Containerstandort Clavius-Gymnasium
12. Ottoplatz, geplante Quartiersparkierung im Sanierungsgebiet „Sand“
13. Moosstraße, unbebauter Teil des „Metalluk-Geländes“
14. Karolinenstraße, öffentliche Grünfläche gegenüber Erzbischöflichem Palais
15. Lorbersgasse, derzeit als Garten genutzt
16. Jacobus-von-Hauck-Platz, öffentliche Grünfläche
17. Heinrichsdamm, derzeit Abstellfläche für Wohnmobile am P&R-Platz
18. Schneisenweg, öffentliche Grünfläche, Bolzplatz
19. Köhlerstraße, derzeit landwirtschaftlich genutzt
20. Altenburger Straße, derzeit landwirtschaftlich genutzt oberhalb Trinkwasserhochbehälter
21. Hainstraße, öffentlicher Parkplatz
22. Artur-Landgraf-Straße, öffentliche Grünfläche
23. Paradiesweg, öffentlicher Spielplatz und Grünfläche
24. Würzburger Straße ,öffentlicher Parkplatz, ehem. P&R-Parkplatz
25. Höfener Weg, derzeit landwirtschaftlich genutzt
26. Hans-Schmitt-Straße, derzeit als Parkplatz genutzt

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 17.11.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist hier ein Symbolfoto); BildNw:

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15 Gedanken zu “Geeignete Flächen im ganzen Stadtgebiet ausgesucht 

  1. Nur durch Container für angebliche Flüchlinge irgendwo in der Stadt diese aufzuteilen ist bestimmt nicht hilfreich. Belasst es beim Ankerzentrum, da haben sie wenigstens ein ordendliches Dach überm Kopf.
    Denke auch die Verteilung des Kriminalhotspots “Ankerzentrum” auf verschiedene Punkte in der Stadt ist nicht zielführend.
    Ich verstehe auch nicht, wie ein ausgewiesenes Biotop als solch ein Containerplatz hergenommen werden soll.
    z.B. Weidendamm

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  2. @Bergradfahrer: Ich finde es durchaus empathisch (mit den Flüchtlingen und den Anwohnern einer Mega-Unterkunft), von einer Unterbringung im ANKER-Zentrum in eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen über zu gehen. Auch dann, wenn dazu eine Container-Lösung nötig ist. Container sind nicht unüblich, auch Bamberger Schulkinder verbringen ihre Zeit in Containern. Da gibt es ganz annehmbare Ausfertigungen. Dass Flüchtlinge aus dem ANKER-Zentrum in Container (und andere Unterkünfte) übersiedelt werden, ist übrigens seit Jahren gängige Praxis; im ANKER bleiben die Flüchtlinge in Schnitt 3 Monate, dann werden sie Kommunen in Oberfranken zugewiesen.

    Es macht sehr viel Sinn für die Bürger Bambergs, wenn Container für Flüchtlinge angemietet werden und in den Häusern, die das ANKER-Zentrum aktuell noch bilden, bald erschwinglicher Wohnraum vorhanden sein wird – etwa wie in den vergleichbaren Häusern der ehem. Pines Area, wo der Mietpreis um die 6 € pro qm liegt. Sie fragen, „wie schlau“ das ist. Es ist ein ganz normaler Vorgang, positiv für Bamberg, für den es kein Übermaß an Schlauheit braucht. Man muss ja nicht alles in den Kategorien „blöd“ oder „schlau“ denken!

    Es ist überhaupt nicht zu erwarten, dass die erhöhte Kriminalität im ANKER auf viele kleinere Kriminalitäts-Hotspots über die Stadt verteilt werden wird. In allen Kommunen in Oberfranken und drüberhinaus gibt es kleine dezentrale Unterkünfte, nirgends gibt es dort deutlich erhöhte Kriminalität – nur die Stadt Bamberg mit ihrer Groß-Einrichtung scheint negativ herauszustechen. Die kriminalitätsfördernden Gegebenheiten der Großeinrichtung kommen in dezentralen Einrichtungen weit weniger zum tragen.

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  3. @Bergradfahrer: Ich kenne die beliebte und mantra-mäßig wiederholte Darstellung, die Regierung (Kanzlerin Merkel) hätte „unsere Grenzen geöffnet“. Sie, Bergradfahrer, weiten das hier noch aus und möchten darin eine Missachtung des Grundgesetzes sehen. Welches Recht unseres Grundgesetzes soll denn dadurch missachtet worden sein?
    Was möchten Sie mit dem Satz sagen, dass alle Flüchtlinge aus „sicheren Drittstaaten“ kommen? Einigermaßen richtig wäre die Aussage, dass die Flüchtlinge, die zu uns kommen, fast alle durch ein anderes Land der EU gereist sind; und die „Dublin-Vereinbarung“ sieht vor, dass diejenigen europäischen Staaten für die Flüchtlingsaufnahme zuständig sind, in welche die Flüchtlinge zuerst ankommen – überwiegend also Italien oder Griechenland. Das sind dann die sog. „Drittstaaten“.
    Es handelt sich also um eine europäische Vereinbarung oder Richtlinie, nicht um ein Grundgesetz in der BR Deutschland. Die meisten europäischen Staaten, durch die die Flüchtlinge unterwegs sind, können oder wollen diese Vereinbarung nicht einhalten. DIESE verstoßen gegen die Dublin-Vereinbarung. Es gibt kein deutsches Recht oder Gesetz, das besagt, diese Flüchtlinge DÜRFEN in Deutschland nicht aufgenommen werden. Die Dublin-Vereinbarung besagt wohl, dass wir in Deutschland nicht für die Aufnahme von Flüchtlingen zuständig sind, die durch solche andere Länder der EU gekommen sind, sie also nicht aufnehmen müssen. Wenn diese Flüchtlinge in diesen Ländern registriert worden sind, werden tatsächlich auch Dublin-Verfahren zur Abschiebung der Flüchtlinge in das Erstaufnahme-Land angestrengt und durchgeführt.

    Welches deutsche Grundgesetz soll bitte bei dieser Gemengelage verletzt worden sein?
    Wieso Sie, Bergradfahrer, nicht das Recht haben sollen, eine solche Grundgesetzmissachtung anzuprangern? Weil keine Grundgesetzverletzung vorliegt. Anprangern kann man alles, aber im Recht sind Sie damit nicht. Ihre Darstellung mit ein paar Schlagworten ist weit von der Wahrheit entfernt.

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    1. @Redaktion. sorry für 3. Post.

      Art. 16a GG, Satz 2 (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html)
      Wer kein Asylrecht hat und kein Visum und aus einem Land kommt, für dessen Staatsbürger Visapflicht bei der Einreise nach Deutschland besteht, der reist illegal ein. Das ist strafbar.
      Wer diese Einreise fördert und zulässt, der verstößt gegen geltendes Recht. Im Prinzip könnte man dabei fast von Schleppertätigkeit in Millionen Fällen sprechen oder zumindest zu Beihilfe und Begünstigung von Straftaten im siebenstelligen Bereich. Oder etwa nicht?

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      1. @Bergradfahrer: Sie stellen den Link auf eine Passage des Grundgesetzes ein, das sich mit grundsätzlichen Asylregeln befasst (Artikel 16a). Wie jeder Leser selbst dort nachlesen kann, geht es in diesem GG-Artikel um die Frage, wann denn ein Flüchtling von der BRD ein Asylrecht bekommen kann und wer nicht. Der Artikel sagt NICHTS drüber aus, wann ein Flüchtling einreisen darf, wann eine Einreise „legal“ oder „illegal“ ist, schon gar nicht sagt er aus, dass ein einreisender Flüchtling eine „strafbare Handlung“ begehen würde.

        Nachdem eine Visumerteilung zum Zwecke der Einreise zur Asylantragstellung bei den Herkunftsländern nicht möglich ist, kann natürlich kein Flüchtling bei der Einreise ein Visum mitbringen. Nach unserem Aufenthaltsgesetz (§71, Abs. 3) werden die Flüchtlinge zunächst tatsächlich der „illegalen Einreise“ beschuldigt. Nach §95, Abs. 5 dieses AufenthG ist diese „illegale“ Einreise aber explizit NICHT strafbar, wenn der/die Schutzsuchende unverzüglich nach der Einreise ein Asylgesuch stellt. Ein evtl. Ermittlungsverfahren wegen illegaler Einreise wird nach Stellen des Asylantrags unmittelbar wieder eingestellt. Flüchtlinge haben also de facto das Recht, zur Antragstellung auf Asyl einzureisen. Andernfalls hätten wir eine Gesetzeslage, die Schutzsuchenden prinzipiell einen Aufenthalt gewährt (wenn er sein Asylbegehren erhärten kann), was aber KEIN Flüchtling wahrnehmen könnte, weil ihm das Betreten des Landes nicht gewährt würde.

        Das leuchtet m.E. jedem unmittelbar ein und es gehört m.E. schon eine gewisse Portion Boshaftigkeit dazu, wenn man unsere Gesetzeslage so hindeuten und hinverdrehen will, dass man quasi ALLEN Flüchtlingen ihren Asylwunsch als strafbar auslegt und den Staatsbeschäftigten und -Verantwortlichen eine Beihilfe zu Straftaten vorwirft.

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        1. Da aber ein sicherer Drittstaat gemäß GG Art. 16a, Satz 2 durchquert wurde, muss der Asylantrag nicht zugelassen werden. Wenn man es trotzdem macht und dem Land, das man zu schützen gelobt hat, dadurch Schaden entsteht, sind wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

          Schon klar, dass Sie Boshaftigkeit unterstellen. Ist mir wurscht, wird sich eh so entwickeln, wie ich und ein paar zig Millionen andere das möchten. 😉

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  4. Jeder weiß doch wie es ausgehen wird.
    Bamberg wird mit Container zugepflastert und verliert den Welterbestatus. Dann wird plötzlich das Ankerzentrum unersetzlich und muss weiterbetrieben werden. Natürlich nur für 10 Jahre und vertraglich abgesichert.
    In München liegen dann der Joachim und der Markus vor Lachen unterm Tisch, während der Andi seinen Ruhestand auf einer
    Nordseeinsel genießt

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  5. Das erinnert mich wieder daran, dass im Frühjahr die beiden MdBs Schwarz und Badum vorgeschlagen haben, nur den Zaun um das Ankerzentrum wegzunehmen, dann wäre es auch kein Ankerzentrum mehr. Ähnliche Sprüche haben auch die Bamberger Grünen vor noch vor wenigen Jahren gemacht. Zaum weg und dann “gemeinschaftliches Wohnen”.

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  6. Jetzt Hals über Kopf die Leute über die Stadt verteilt unterzubringen ist keine tolle Leistung. Das Ganze ist von Anfang an falsch angepackt worden. Die Unterbringung der Leute hätte nacheinander gemacht werden müssen. Auch mit einem gewissen Gewöhnungsprozess.

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    1. Volle Zustimmung! Auch wenn ich für umgehende Ausweisung, einen Zaun an den Grenzen und zeitweilige Aussetzung des Asylrechts bin, halte ich es für wichtig, dass wir jetzt nicht anfangen die Leute in Container zu stecken, die auf Grund unserer grundgesetzwidrig handelnden Regierungen da sind.
      Da denkt doch keiner für einen Fünfer, und Empathie ist auch nedd da, weder mit den Flüchtlingen noch mit den Bürgern.

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      1. Wie groß muss die Empathie bei IHNEN doch sein, Bergradfahrer, wenn Sie für “umgehende Ausweisung und einen Zaun an den Grenzen” sind! Und wie berechtigt Sie sich über “unsere grundgesetzwidrig handelnde Regierung” beklagen – aber ihrerseits für eines “Aussetzung des Asylrechts” (!!) plädieren”. Da spielen Recht und Empathie für Sie auf einmal keine Rolle mehr!
        Und wie treffsicher Sie das fehlende Denken der anderen feststellen (“da denkt doch keiner für einen Fünfer”)! Ich gehe davon aus, dass die Menschen, die Sie meinen, halt ANDERS denken als Sie, und nicht unbedingt zu wenig!

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        1. Na, ich helfe mal a weng beim Nachvollziehen meiner Aussage, scheint schwer über den Tellerrand zu klettern:
          Wie empathisch ist es denn, die Menschen aus einen richtigen Haus in einen Countainer zu stecken?
          Wie schlau ist es, zusätzlich zu den ohnehin vorhandenen Gebäuden noch Container anzumieten?
          Wie weise ist es, den großen Kriminalitätshotspot AEO in Form mehrerer kleiner über die Stadt zu verteilen?
          Kurz es ist unempathisch und dumm!
          Aber so weit zu denken verbietet wohl die Ideologie. Zudem wissen wir ja, feldunabhängiges Denken ist selten.

          Klar, die Regierung hat durch Grenzöffnung das Grundgesetz missachtet. Alle, die seit 2015 als Flüchtlinge unsere Grenzen überschritten haben, kommen aus sicheren Drittstaaten. Wieso sollte ich nicht das Recht haben, das anzuprangern? Möchten Sie das einschränken? Nur zu! 😉

          So wie es seit 2015 läuft kann die massenhafte, ungesteuerte Migration nicht weitergehen. Von daher kann ein souveränes Land sein Recht auf Schutz seiner Grenzen wahrnehmen.
          Und ja, mit den entsprechenden Mehrheiten können wir das Grundrecht auf Asyl aussetzen, um Schaden von Deutschland abzuwenden. Sie sehen das sicher nicht so, das sei Ihnen unbenommen.(Merken Sie den Unterschied zwischen uns?)
          Es gibt jedoch eine wachsende Zahl von Menschen, die “Germany first” wünschen. Auch das wird ein demokratischer Prozess sein.

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