Das Gerichtsurteil über die Fraktionsbildung im Bamberger Stadtrat wirft auch ein Licht auf das Rechtsverständnis im Rathaus. Das Recht wird offenbar so ausgelegt, wie man es gerade braucht.
Zweifelhafte Selbstlegitimation mancher Minifraktionen
Gleich vorweg: Bei der Bewertung des Urteils des Verwaltungsgerichts Bayreuth geht es nicht um pro oder contra AfD. Das Urteil ist eine Absage an die seit Jahren ausufernde Zersplitterung des Bamberger Stadtrats. Splitter gibt es mittlerweile überall, aber im Bamberger Rat ist es extrem: 14 Parteien, Grüppchen und Einzelkämpfer. Es würde sich auch lohnen nach den Gründen für diese fatale Entwicklung zu forschen, die Webzet hat es mehrmals getan, aber hier geht es auch nicht darum. Es geht schlichtweg um die zweifelhafte Selbstlegitimation mancher “Fraktionen”, die dabei von der Rechtsgelehrten im Rathaus noch unterstützt wurden. Das Problem hat es zwar schon früher an verschiedenen Orten gegeben, aber es war die Ausnahme und von wenig machtpolitischer Relevanz. Bei der speziellen Bamberger Problemstellung geht es auch nicht nur um das geltende Recht (VWGer-Urteil vom 7.12.2020), sondern - wen überrascht es? - um das spezielle Rechtsverständnis im Bamberger Rathaus, das mit seiner Trickserei an Rechtsbeugung grenzt.
Im Musterbeschluss des VGH München v. 7.12.2020 heißt es unter Rn.37: “Erfolgt der Zusammenschluss mehrerer Gruppierungen, die auf unterschiedlichen Listen gewählt worden sind, sogleich bei Beginn einer neuen Wahlperiode, so ist das Vorliegen der (...) Voraussetzungen, die eine Anerkennung als einheitliche Fraktion bei der Ausschussbesetzung ermöglichen würde, höchst fraglich.”
Wenn pseudomächtige Menschen nach eigenen Rechtsvorstellungen handeln
Nun könnte man mit Blick auf das Datum 2020 sagen, das haben die in Bamberg nicht gewusst. Aber die Stadtverwaltung hat sich mit dieser Problematik schon im Jahr 2016 herumgeschlagen, als sich die Gruppen FW und BR nach 15-jähriger Partnerschaft zu einer Fraktion Bamberger Allianz zusammenschließen wollten. Damals hat man alles versucht, um das Zusammengehen zu verhindern. Fadenscheinig wurden dazu die Argumente vorgebracht, die das Gericht jetzt gegen die Bildung merkwürdiger Zusammenschlüsse nennt. Man kannte also diese Argumente. 2016 kam es übrigens zu dem Zusammenschluss, weil diese Argumente eben nicht griffen.
Da jetzt (2020) alles andersherum sein sollte, musste ein Gericht entscheiden. Das sagt sehr deutlich, dass in mehreren Fällen die Fraktions-Zusammenschlüsse 2020 zumindest stark angezweifelt werden können. Schaue man sich nur die “Fraktionen” aus BuB, FDP und FW, aus Volt, ÖDP und BM oder auch aus BALi und Die Partei an. Zusammenschlüsse von Einzelkämpfern und Miniparteien zum Zwecke von Einflussmöglichkeiten und Anspruch auf Finanzmittel, aber sicher nicht auf der Basis von gemeinsamen Programminhalten. Hatte man doch im Wahlkampf erst gegeneinander gekämpft. Wie das Gericht nachweist, kann in mehreren Fällen die Gemeinsamkeit zumindest stark angezweifelt werden. Diese Zweckbündnisse müssen jetzt infrage gestellt werden - einerseits. Andererseits könn(t)en die Bambergerinnen und Bamberger wieder mal sehen, wohin es führt, wenn pseudomächtige Menschen glauben, sie können nach “ihren eigenen Rechtsvorstellungen” handeln.
Wenn demokratische Prinzipien missachtet werden, können nur die Rechtsinstanzen helfen. Noch!?
Geschrieben: -mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto); Webzet unter www.freie-webzet.de aufrufen und speichern! > STARTSEITE
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