RECHTSWIDRIGE  FRAKTIONSBILDUNG

Schon ein heißes Thema!

Mit einem fiesen Trick wurde ein problematischer Tagesordnungspunkt durchgebracht. Die Rückforderungen gegenüber Stadträten in der Causa unrechtmäßige Fraktionsbildung sind vom Tisch. 

Presse und Zuhörer/innen wurden ausgetrickst

Der Punkt war nicht auf der Tagesordnung, zumindest nicht im öffentlichen Teil. Erst im nichtöffentlichen Teil der Vollsitzung vom 25.1.23 wurde offensichtlich beschieden, den Sachverhalt doch öffentlich zu behandeln. Alles andere wäre rechtlich problematisch gewesen. Ein Ziel war aber erreicht: Presse und Zuhörer waren nicht mehr im Raum. Die WebZ hat nachrecherchiert und kann jetzt zumindest das Ergebnis berichten - wahrscheinlich als einziges Medium.
Für den Berichterstatter bleibt als Grundlage seines Berichts nur der offizielle Sitzungsvortrag, denn dieser wurde erst im Zuge der Behandlung des TOP freigegeben.
Thema war der Prüfauftrag für die Stadtverwaltung, “ob von den durch den Stadtrat seit Juni 2020 anerkannten Fraktionen bzw. deren Mitgliedern ausgezahlte Entschädigungsleistungen vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts (VG) Bayreuth vom 5.5.2022 zurückgefordert werden müssen”.
Schon ein heißes Thema. Aber mit einer Sitzungsvorlage von der Verwaltung sollte dem Stadtrat, “als abschließend zur Entscheidung über eine mögliche Rückforderung zuständigem kommunalem Kollegialorgan, eine durch die Verwaltung aufbereitete Entscheidungsvorlage sowie eine Beschlussempfehlung an die Hand gegeben werden.” So war’s dann auch.
Deshalb können hier nur kurze Auszüge der Sitzungsvorlage dem/r Leser/in zur Kenntnis gegeben werden. Die Diskussion und Abstimmung war ja nicht-öffentlich.

Stadtverwaltung vertritt im Ergebnis eine eigene Rechtsauffassung

Die Verwaltung schreibt: “Folgt man der seitens des VG Bayreuth in vorgenanntem Urteil dargelegten Rechtsauffassung, so handelt es sich bei den in Rede stehenden Zusammenschlüssen nicht um (ausschusswirksame) Fraktionen, was die Überlegung der Rückforderung von geleisteten Fraktionsentschädigungen … grundsätzlich nahelegen würde." Im Ergebnis wird seitens der Stadtverwaltung aber die Rechtsauffassung vertreten, dass die Stadt Bamberg hierfür “weder über einen Rechtsanspruch verfügte, noch, zum anderen, eine ordnungsgemäße Ermessensbetätigung die Rückforderung erlauben würde.” Weiter heißt an späterer Stelle: “Aufgrund der Art des städtischen Handelns bezüglich der jeweiligen Leistungsgewährung kann vom Vorliegen leistungsbegründender Verwaltungsakte nicht ausgegangen werden. Vielmehr handelt es sich … um bloße Realakte. … Nach hiesiger Auffassung liegen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor.
In den weiteren Darlegungen wird noch auf “Vertrauensschutz” und “Ermessensentscheidung” Bezug genommen. >Internetseite Stadt Bbg

Laut dem veröffentlichten Nachtrag zur Sitzung gab es folgende Abstimmungen:
Der Antrag, diesen Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln, wurde in namentlicher Abstimmung mit 18 Ja- Stimmen gegen 15 Nein-Stimmen angenommen.
Kernpunkt war folgender Beschlussvorschlag: “Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt, von der Weiterführung von Rückforderungsverfahren betreffend Entschädigungsleistungen, welche auf der Grundlage … bestimmter Zusammenschlüsse als Fraktionen … gewährt wurden, gegenüber den Zusammenschlüssen CSU-BA, BBB, FW-BuB-FDP, BaLi/Die PARTEI sowie Volt-ÖDP-BM und deren jeweiligen Mitgliedern abzusehen.”
Über diesen Antrag wurde ebenfalls namentlich abgestimmt: Mit 28 Ja- Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen (Tscherner, Triffo, Eichfelder, Köhler, Schiffers) angenommen.

Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse? Winkelzug oder Rechtsbruch? In beiden Fällen ist der Sitzungsleiter, heißt Oberbürgermeister, hauptverantwortlich.

STELLUNGNAHME (17:50 Uhr): Der Chef des Presseamtes der Stadt Bamberg, Michael Memmel, gibt folgende Stellungnahme zu dem Vorgang ab: "Der Antrag, den Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln, wurde am Ende der öffentlichen Sitzung aufgerufen und mehrheitlich angenommen. Daraufhin wurde der TOP öffentlich diskutiert und beschlossen. Ich weiß dies selbst sehr genau, da ich aus privaten Gründen gegen 18.30 Uhr die Sitzung verlassen musste und diese dann später im Livestream verfolgt habe. Dort war die Diskussion auch zu verfolgen. Wer also bis zum Ende der öffentlichen Sitzung geblieben ist, sollte nichts von dem TOP versäumt haben. Ich muss daraus schließen, dass Sie selbst leider auch schon früher die Sitzung verlassen haben."
Antwort: Es ist richtig, dass ich die Sitzung vorher verlassen habe, weil der TOP eben nicht auf der Tagesordnung stand. Siehe Foto 1 im WebZ-Bericht. Eine solche Vorgehensweise habe ich nach vielen Jahren Stadtratserfahrung nie erlebt. Über die öffentliche oder nichtöffentliche Behandlung eines TOPs wurde/wird immer zu Beginn der öffentlichen Sitzung im Rahmen der Geschäftsordnung gesprochen und auf Antrag abgestimmt.
Es liegen also zwei Verwerfungen vor. Dazu kann sich jeder Leser/in selbst denken, warum das so passiert ist.
WebZ-Weinsheimer

Geschrieben: -mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto); 

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Baba Yaga
Das haben die Leute hier, spätestens in der Stichwahl, bewusst gewählt. Selber schuld.
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Traurig
Ein weiteres Beispiel dafür, dass GAL und Bambergs Grüne nicht das Gleiche sind.
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Michl
Da fällt mir nichts mehr anderes ein als: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich...
Traurig, einfach nur noch traurig sowas was Schäbiges!!
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gablmann
Gut gekontert Herr WebZ,
die Vorgehensweisen einer Stadtratssitzung kennt ein Außenstehender nicht.
Da aber der Hund knurrt, ist man ihm wohl auf den Schwanz getreten.
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Werner
Tut mir leid, ich verstehe den ganzen Quatsch einfach nicht. Das ist doch ein Staat im Staate (deep state). Vielleicht sollte da mal Transparency International genauer hinschauen.
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Bergradfahrer
Es beruhigt mich, dass ich nicht der einzige bin, der völlig verständnislos diesem Hütchenspiel zuschaut. Ich schwanke immer zwischen: "Ich bin zu dumm das zu verstehen." und "Das sind doch Trickbetrüger!"
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der wechselbalg
nun warum wundert mich vorgehensweise und ergebnis nicht ?
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Patrickus
Wundert das jemand. Wie soll man denn die Fragen im Kommentar unten beantworten?
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