Aktuelle Corona-Fallzahlen in Stadt und Landkreis Bamberg
Stand: 26. Januar 2021, 14Uhr > aktive Fälle in Stadt Bamberg: 1583 +3 zum Vortag und Lkr. Bamberg: 3274 +26 z.V. >>> 7-Tages-Inzidenz: Stadt Bbg: 42,65 • // Lkr. Bbg 95,81 • > Quelle: Bay. Landesamt f. Gesundheit u. Lebensmittelsicherheit
Zusammenstellung der verschärften Corona-Regeln in Bayern von BR24.
Der Bundestag hat beschlossen: Mieter und Wohnungseigentümer haben künftig einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos.
Was ändert sich für Wohnungseigentümer und Mieter?
Wer ein E-Auto hat oder sich beschaffen will, benötigt eine Ladestation. Für Mieter oder Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus gestaltete es sich bisher aber schwierig, eine Ladestation für ihr E-Auto am Stellplatz an der Wohnung installieren zu lassen. Der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft musste dem Antrag erst zustimmen, konnte also auch widersprechen. Der Bundestag hat am 17. 9. 2020 eine Novelle des Wohnungseigentums-Modernisierungs-Gesetzes beschlossen, die den Mietern und Wohnungseigentümern das Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr Elektroauto zuspricht. Der Vermieter ist demnach für die Umsetzung verantwortlich, während der Mieter die Kosten trägt. Wohnungseigentümer sollen "bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen" künftig erleichtert werden.
Veraltetes Gesetz zeitgemäß modifiziert
Nach Ansicht des Gesetzgebers hat das derzeitige Wohnungseigentumsgesetz von 1951 die Anforderungen, die durch den notwendigen Ausbau der Elektromobilität entstehen, aber auch die baulichen Erfordernisse, die durch Klimawandel und demografischen Wandel bedingt sind, nicht mehr angemessen berücksichtigt.
Es gibt insbesondere folgende neue Regelungen: Einzelne Wohnungseigentümer können künftig grundsätzlich verlangen, dass sogenannte privilegierte Maßnahmen von den Miteigentümern zu gestatten sind. Dazu gehören neben dem Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos, ebenso Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller. Die Kosten trägt dann der jeweilige Eigentümer.
Das Gesetz, das noch weitere Regelungen beinhaltet, soll zum 1. November 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung allerdings noch zustimmen.
19.9.20 Bilder: webzet. Hinweis: Die webzet-blog ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden nach einer Überprüfung gemäß der Richtlinien für Kommentare (s. unten) freigeschaltet.
Im Bundestag haben etliche Abgeordnete offensichtlich Probleme mit den Grundrechnungsarten und folgen wie die Lemminge skrupellosen Ideologen und deren Lobbyisten.
Die Energiewende und Elektromobilität werden wir nur mit intelligenten Stromlast- und Stromverbrauchsmanagment lösen können. Den Stromhändlern ist das wurscht. Die erhöhen halt die Preise und fertig.
Warum verpflichten unsere Politiker nicht die Stromkonzerne Staffelpreise für Strom anzubieten, um den oft überschüssigen Strom aus Wind und Sonne dann günstiger zu verkaufen. Technisch ist das machbar und würde den Stromverbrauch in der nächsten Dunkelflaute senken.
Wenn jeder Mieter oder Wohnungseigentümer sein eigenes Süppchen kochen kann und auch muss, lachen sich die Netzbetreiber und Stromkonzerne nur ins Fäustchen.
"Nach der dritten oder vierten Ladestation für 50 kWh -Akkus"
Was bitteschön hat die Ladestation mit der Größe des Akkus zu tun? Und was gar mit dem Kochen der Mutti?
Wenn ich vier Ladestationen habe mit jeweils 1kW, dann kann ich ohne Probleme 50kWh-Akkus laden und kein einziger Hausanschluss ist auch nur in der Nähe des Limits.
Das Rechenproblem das Ideologen von der anderen Seite haben ist, dass Extrembeispiele hochgerechnet werden.
Jeder muss ja auch immer jeden Tag seinen Akko voll laden und auch noch immer in der höchstmöglichen Geschwindkeit.
Nein. Wenn man um 18 Uhr nach Hause kommt und um 6 Uhr das Haus verlässt hat man 12 Stunden Zeit zum Laden. Wenn man täglich 20km zur Arbeit pendelt (halt ich für viel, aber ok), dann sind das 40km pro Tag. Bei 20kWh/100km Verbrauch pro Tag wäre das ein Strombedarf von 8kWh, die ich in 12 Stunden aufladen muss. Also kann ich mit einer durchschnittlichen Leistung von 0,66kW laden. Da können 20 Leute gleichzeitig laden, da hat kein einziger MFH-Anschluss auch nur ein Problemchen damit.
Soviel zu Grundrechenarten....
Ihre Ausführungen zu Lademöglichkeiten für E-Autos mit 1 oder 0,66 kW zeugen von ideologisch motivierter Realitätsverweigerung, entbehren jeder technischen Grundlage und erinnern mich irgendwie an Eiskugel-Trittin Kobold-Baerbock und E-Scooter-Andi.
Mir geht es in erster Linie darum, die Untätigkeit der Politik in Bezug auf modernes Energiemangement anzuprangern. Wem elektrotechnisches Grundlagenrechnen nicht fremd ist, weiß was auf uns zukommt.
Unsere Energiepolitiker offensichtlich nicht.
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.