Wieder eine trick- und inhaltsreiche Diskussion?

Bahnausbau Bamberg: Das Rathaus lässt munter weiter über die Inhalte einer von ihr selbst als nichtöffentlich deklarierten Sitzung berichten. Die WeBZet macht mit.

Preisfrage: Was hätte die Stadt auch ohne den Bahnausbau selbst tun müssen?

Beim Bahnausbau durch Bamberg kommen sich Stadt und Bahn – voraussichtlich - hauptsächlich bei diversen Kreuzungsbauwerken in die Quere. In den Unterführungen soll laut Stadt mehr Platz und Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Aber: Wem nutzt was? Wer zahlt wieviel?
Die grundsätzliche Problemfrage klingt sehr theoretisch: Nicht, was die Stadt verlangt, ist vorrangig gefragt, sondern: Was hätte sie verlangen müssen? Ein „Verlangenmüssen“ der Stadt liegt immer dann vor, wenn sie bei eigener Durchführung der Maßnahme die Änderung eines Verkehrsweges (z.B. aus Gründen der Sicherheit oder der Verkehrsführung) hätte verlangen müssen. Nochmal: Die Stadt muss eine Baumaßnahme in einer bestimmten Weise (z.B. Neubau der Zollner-Unterführung) verlangen, wenn sie diese auch ohne den Bahnausbau hätte selbst tun müssen. Sie kann also nicht darauf verzichten, um vielleicht Geld zu sparen oder die Kosten gegenüber dem anderen Bauträger (Bahn) eventuell später geltend machen zu können. Die Kostenverteilung ist im „Eisenbahnkreuzungsgesetz“ (EkrG) geregelt – aber dort müsste der geneigte Leser schon selber nachlesen.
Übrigens: Bei „höhengleichen Kreuzungen“ tragen laut EKrG die beteiligten Baulastträger Schiene, Stadt und Bund je ein Drittel der Kosten.

Viele Fragen des „Verlangens“ erscheinen noch offen

Nach neuesten Verlautbarungen rechnet die Stadtverwaltung mit mind. 50 Mio € Eigenkosten, wobei Umfang und Einzelgestaltung der verschiedenen Kreuzungsbauwerke noch nicht abschließend geklärt sind. Dabei sind sechs Eisenbahnüberführungen, zwei Straßenüberführungen, zwei Bahnübergänge und der geplante S-Bahn-Haltepunkt Süd. Auch die Hafengleiszufahrt Nord soll beseitigt und eine neue Hafengleiszufahrt Süd gebaut werden.

Nach dem üblichen Wortgebrauch der „Stadtspitze“ soll „das Verfahren so transparent und so bürgerfreundlich wie möglich gestalten werden“. Dass der Stadtrat bereits jetzt schon wieder ausgetrickst wird (öffentlich/nicht öffentlich), sei hier nur nebenbei angemerkt.
Im Lichte der vorstehend erwähnten Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes bringt die Stadt vor allem ihr Verlangen (d.h. eventuell auch besonders betroffener Bürger bzw. Wirtschafts- oder Lebensbereiche) für die folgenden Kreuzungsbauwerke in eine öffentliche Diskussion. Betroffen sind: Bahnüberführungen (BÜ) Forchheimer Straße und Münchner Ring, BÜ Nürnberger Straße,
BÜ Moosstraße; BU-Pfisterbrücke; BÜ Zollnerstraße; BÜ Memmelsdorfer Straße; BU-Brücke Kronacher Straße; Bahn-Übergang Coburger Straße; Bahn-Übergang Anrufschranke bei Aufseßhöflein.
Für den S-Bahn-Halt zwischen Nürnberger Straße und Gereuth fordert die Stadt einen Bahnsteig mit beidseitigem Zugang unter den Gleisen. Da der Freistaat Bayern alleine zahlt, wird sich das „Verlangen“ in Grenzen halten.
Viele Fragen des Verlangens erscheinen noch offen. Ebenso, ob der Stadtrat in seiner Vollsitzung am 29. Mai bereits Beschlüsse fassen kann.
18.4.19 Bilder: WeBZet. Hinweis: Die WeBZet ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden wegen Missbrauchs zurzeit nicht direkt freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Richtlinien für Kommentare > linke Spalte unter „Nachträgliche Kommentare“. Impressum und EU-Datenschutzgrundverordnung r. Spalte ganz unten.{jcomments on}

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