KINDERPORNOGRAFIE

Psychisch belastende Ermittlungsarbeit

Ermittler gegen Kinderpornografie stehen bei ihrer Arbeit immer wieder vor Hindernissen. Besonders der Datenschutz erweist sich als Hürde bei der Aufklärung. Der Gesetzgeber ist gefordert.

Mehr rechtliche Möglichkeiten für  Ermittler 

Respekt vor jenen, die sich Bilder und Videos anschauen, um Kinder zu schützen und die verantwortlichen Straftäter zu fangen. Bei der Verfolgung von Kinderpornos erweist sich das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als besonderes Hindernis. In Bamberg arbeitet das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch in Internet. Das Zentrum ist Teil der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), die bei der Bamberger Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt ist. Leiter des Zentrums ist der Oberstaatsanwalt Thomas Goger, der im Evangelischen Sonntagsblatt (22. Februar 2023die Situation aus seiner Sicht schildert. Er fordert mehr rechtliche und technische Möglichkeiten beim Kampf gegen Kinderpornografie im Netz. "Der Gesetzgeber könnte uns eigentlich relativ leicht helfen und tut es nicht - und das erzeugt bei mir auch zunehmend so etwas wie Unverständnis", wird Goger im Sonntagsblatt zitiert. Konkret gehe es um die Zuordnung dynamisch vergebener IP-Adressen zu tatsächlichen Internetanschlüssen, die hierzulande nur für sieben Tage gespeichert werden.

Die ungelösten Fälle sind für die Ermittler besonders schlimm

Goger nannte ein Beispiel: Die IT-Experten des Zentrums ermitteln "mit viel Aufwand eine IP-Adresse", von der aus schwere Missbrauchsvideos verbreitet werden. Eine solche Ermittlung sei schwierig und könne manchmal "einige Zeit dauern". Wenn dann die IP-Adresse endlich ermittelt wurde, stünden die Ermittler häufig in einer Sackgasse - weil der Internetanbieter die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschluss nicht mehr gespeichert hat. "Das ist frustrierend", sagte Goger. Denn auch wenn dies relativ wenige Fälle betreffe, so seien dies oft die schwerwiegenden, bei denen "vielleicht fortdauernder Kindesmissbrauch im Raum steht", betonte Goger.
Ohnehin seien die ungelösten Fälle für die Ermittler am schlimmsten, sagte der Chefermittler: "Natürlich sind alle Darstellungen, die man sich ansehen muss, belastend. Aber wenn Sie dann am Ende wenigstens einen Täter identifizieren können, hilft das."
Die Bewältigungsstrategien seien von Mitarbeiter zu Mitarbeiter individuell. Das Zentrum versucht seine Ermittler aber auch institutionell zu schützen. So bearbeite kein Ermittler nur Fälle von Kindesmissbrauch, außerdem biete man freiwillige Coachings und Supervisionen an. Es sei "kein Zeichen von Schwäche", wenn man beim Umgang mit solchen Straftaten auch mal selbst Hilfe in Anspruch nimmt.
Anm. Es lässt sich vermuten und hoffen, dass bei der belastenden Suche nach kinderpornografischen Bildern und Videos in Zukunft auch Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt werden kann.

Geschrieben: evSbl-mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto); 

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der wechselbalg
ja so läufts halt mit dem datenschutz oder besser täterschutz. am schluss lässt sich der pädophlie noch einen termin bei der zentralstelle cybercrime geben und macht geltend ein subjektiv öffentliches recht auf das ausleben seiner neigungen zu haben und unsere staatsanwälte stehen mit aufgerissenen mündern wie aufrecht gehende karpfen herum.
#Bewertungsbilanz 2.3.23: +2 / -1

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CFRA2
Es gibt für Alles immer ein Argument, in dem "Im Zweifel" etwas einem zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten lieber ist. Sollte so etwas umgesetzt werden können die Exekutive zwar diese aufklären, aber erlangt dadurch wesentlich mehr Macht durch Daten!
Das Ergebnis ist im Endeffekt aber dann trotzdem die totale digitale Überwachung. Genau aus diesem Grund, ist dieser Weg falsch und es müssen andere Lösungen gefunden werden! #Bewertungsbilanz 27.02.23: +3 / -1


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Baba Yaga
Ich frage mich, ob das providerseitig längere Vorhalten der IP-Zuordnung wirklich so viel bringen würde. Hintergrund ist die zu vermutende Skrupellosigkeit der Täter. Einfach VPN oder Proxy nutzen, und schon spuckt die Zuordnung nur noch einen koreanischen Server aus. Wie viele aus diesen Zirkeln sind tatsächlich so blöd ihren Machenschaften mit unverschleierter IP nachzugehen?
#Bewertungsbilanz 27.02.23: +4 / -1

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CFRA2
So schlimm Kinderpornographie auch ist, genauso schlimm ist die Speicherung dynamisch vergebener IP-Adressen von Internetanschlüssen.
Ganz klar Kinderpornographie ist auf jeden Fall zu verurteilen. Aber wenn nur deswegen jede IP-Zuordnung über (ev. Monate) gespeichert werden soll, erwecken diese Daten noch mehr behördliche Begehrlichkeiten. Dies hat nun mal, und das zu Recht, die Judikative bisher mehrmals untersagt.
Außerdem, was soll das gejammere dieser Polizeibehörde, diese haben doch in den letzten Monaten (angeblich) sehr große Erfolge feiern können, in dem sie mehrere internationale Kinderpornoringe sprengen konnten!
#Bewertungsbilanz 27.02.23: +7 / 4-

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Roland Sch.
Da treffen zwei wichtige Rechtsgüter aufeinander. Aber es muss doch eine Lösung geben, damit ein Internetanbieter die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschluss länger speichern kann. Im Zweifel ist mir das Wohl der Kinder wichtiger.
#Bewertungsbilanz 27.02.23: +5 / -4

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