KIRCHE |
Basis möchte bei Bischofswahl mitreden
Streit ist nicht auszuschließen. Nach dem Rücktritt von Erzbischof Schick wird ein Nachfolger gesucht. Die Laienbewegung "Synodaler Weg" fordert ein Mitspracherecht. Doch ein solches Recht gibt es nicht.
Das “Bayerische Konkordat” schränkt die Spielräume ein
Vorläufig sind die Amtsgeschäfte gesichert. Für den zurückgetretenen Erzbischof Ludwig Schick hat das Metropolitankapitel Weihbischof Herwig Gössl zum Diözesanadministrator gewählt. Er leitet damit das Erzbistum solange, bis Papst Franziskus einen neuen Erzbischof ernannt hat.
Doch wird bereits vor und hinter den Kulissen ein Nachfolger für den zurückgetretenen Chef der Diözese gesucht. Im Zuge des kirchlichen Reformprozess "Synodaler Weg" fordern jetzt
die Laienvertreter mehr Beteiligung. Demgegenüber soll aber das Domkapitel des Erzbistums bereits deutlich gemacht haben, dass nach geltendem Kirchenrecht das nur begrenzt möglich ist. “Grundsätzlich befürwortet das Domkapitel die Einbeziehung der Gläubigen in die Erstellung der Vorschlagslisten für die Bischofswahl” wird Bistumssprecher Harry Luck zitiert (Online-Zeitung BR24 am 14.11.22), “und man ist derzeit auch konkret im Gespräch mit dem Diözesanrat, der im Bistum die Laien vertritt." Jedoch werde seitens des Domkapitels auch auf das sog. Bayerische Konkordat (= Vertrag zwischen der katholischen Kirche und dem Freistaat) verwiesen und das schränke die Spielräume ein.
Basis darf keine Entscheidung treffen
Konkret bedeutet das: Die Laien dürfen bei der Auswahl des Bischofskandidaten für die Erstellung der Kandidatenliste zwar mitreden, die Entscheidung treffe am Ende aber das Domkapitel: Üblicherweise werde ein dreiköpfiger Vorschlag nach Rom geschickt und dort habe der Papst das letzte Wort.
Im Fall der Nachbesetzung in ihrer Diözese hoffen die Bamberger Laienvertreter, dass ihre Wünsche nicht nur angehört werden, sondern dann mit in die Vorschlagsliste für Rom einfließen.
Aber auch die Beschlüsse des deutschen Reformprojekts "Synodaler Weg" garantieren Laien keinen Anspruch darauf, etwa bei der Kandidatenliste und auch sonst bei der Benennung eines Bischofs tatsächlich mitzubestimmen. Sie sind sozusagen immer auf den guten Willen der Diözesanoberen angewiesen. Um wirklich verbindlich ein Mitbestimmungsrecht zu erhalten, wäre eine Überarbeitung des Kirchenrechts notwendig. Was aber nicht in der Hand der Bamberger Erzdiözese liegt.
Da mit einer Änderung des Kirchenrechts nicht von heute auf morgen zu rechnen ist, bleibt wahrscheinlich nur der Weg einer informellen Verständigung zwischen Laienvertretern und den Dözesangewaltigen.
Geschrieben: mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);
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