Man kann es keinem so richtig recht machen
Diskussion frei! Wieder mal geht es aus aktuellem Anlass um die explizite Nennung der Herkunft von Straftätern. Ein Sachgespräch zwischen FT und dem Bürger Markus R.
An der unterschiedlichen Haltung entzündet sich ein Dialog
»Sicherheit ist für Bamberger Bürger derzeit einfach ein brisantes Thema und von Belang«, begründet Markus R. sein erstes Schreiben an den Leitenden Redakteur des FT-Lokalen Michael M. Der schriftliche Dialog entzündete sich an einem Vorfall am 22.08., bei dem abends am Bahnhof Bamberg ein 21 jährige Marokkaner eine 29 jährige Frau sexuell belästigt und deren Begleiter körperlich verletzt hatte. Der Online-Auftritt des FT berichtete aktuell darüber und verzichtete darauf, die Herkunft des Täters zu nennen. In der Printzeitung hingegen war die Nationalität genannt ebenso wie im Polizeibericht und auch in den Polizeinachrichten auf Radio Bamberg.
An dieser unterschiedlichen Haltung entzündet sich ein schriftlicher Dialog. Markus R. schreibt deshalb an Michael M: »Wir haben hier eine spezielle Situation, die meiner Meinung nach ausreicht, um die Nennung grundsätzlich durchzuführen und dennoch den Leitlinien des Presserats gerecht zu werden.« Michael M. antwortet: »Dass sich unsere Online- und Print-Redaktion hier unterschiedlich entschieden haben, zeigt: Für beide Sichtweisen gibt es gute Argumente. Wir versuchen abzuwägen, ob die Nennung der Herkunft des Tatverdächtigen noch sachliche Aufklärung ist und die Tat verstehen hilft oder ob sie nur dem Schüren von Vorurteilen dient. Das wird kontrovers bei uns diskutiert. Die einen Kollegen sind dafür, generell die Nationalität zu nennen – auch wenn es sich um deutschstämmige Täter handelt, weil die Herkunft ähnlich relevant ist wie Alter oder Geschlecht. Die anderen verweisen auf das Presserecht und sehen in wilden Spekulationen in sozialen Netzwerken noch lange kein begründetes öffentliches Interesse. Letztlich wollen wir weiterhin von Fall zu Fall entscheiden, ob die Nationalität in Zusammenhang mit der Tat steht oder nicht.«
So leicht wollen und können wir es uns aber nicht machen
Markus R. hatte auch auf andere deutsche Medien verwiesen und die Empfehlungen des Deutschen Presserats hinzugezogen: Er zitiert den Presserat: »Für ein begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Zugehörigkeit von Tätern oder Tatverdächtigen zu einer Gruppe oder Minderheit kann unter anderem jedoch sprechen, wenn zumindest einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- Die Biografie eines Täters oder Verdächtigen ist für die Berichterstattung über die Straftat von Bedeutung. Beispiel: Täter ist Flüchtling und hat auf seiner Migration bereits vergleichbare Straftaten begangen.
- Der Zusammenhang zwischen Form oder Häufigkeit einer Straftat und der Gruppenzugehörigkeit von Tätern oder Verdächtigen selbst ist Gegenstand der Berichterstattung. Beispiel: Die Redaktion thematisiert den Handel mit bestimmten Drogen an bestimmten Plätzen durch Täter einer bestimmten Gruppe.«
»Ja, wir können es derzeit keinem so richtig recht machen«, schreibt Michael M. zurück.
»Wir haben diese Problematik bereits vor einiger Zeit im FT thematisiert und darauf sehr viele Reaktionen erhalten. Bei einer Online-Umfrage sprachen sich 85 Prozent für die generelle Nennung von Nationalitäten aus. So leicht wollen und können wir es uns aber nicht machen und bleiben bei der Einzelfallentscheidung.«
»Ich bin da voll auf Ihrer Seite«, antwortet Markus R. »Nun gut, wie gesagt es gibt andere Meinungen wenngleich es schwer fällt dies hier im speziellen objektiv nachzuvollziehen.«
Die Diskussion endet versöhnlich – was offensichtlich möglich ist!
31.8.17 Bilder: WeBZet. Hinweis: Die WeBZet ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden direkt freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Richtlinien für Kommentare > linke Spalte unter „Nachträgliche Kommentare“.{jcomments on}
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