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   RATHAUS-AFFÄREN  

 Es geht auch andersrum

Der Strafbefehl gegen vier Rathauspersonen ist ausgesprochen. Die Prüfung hat mehr als zwei Jahre gedauert. Dass auch schnell interne Maßnahmen getroffen werden können, zeigt ein Fall aus Schweinfurt.

Die städt. Presseinformation zeigt das Verhalten von Starke in altbekannter Weise

Es ist schon ein starkes Stück wie verharmlosend das Presseamt der Stadt Bamberg das Handeln der Staatsanwaltschaft Hof (StA) hinstellt. Unter der Überschrift “Staatsanwaltschaft Hof erhebt keine Anklage” wird relativiert und die maßgeblichen Inhalte der Erklärung der StA bleiben fast unerwähnt. Einzig die Feststellung wird übernommen „dass die überwiegende Anzahl der kommunalen Bediensteten überobligatorische Leistungen erbracht haben. Insoweit wurden über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Stunden geleistet, die die Stadt jedenfalls in strafrechtlich nicht zu beanstandender Weise mittels Pauschalen vergütet hat.“
Wer bezweifelt, dass Rathausmitarbeiter immer wieder Überstunden leisten, die berechtigt vergütet werden? Im Gegenteil, die Stimmung im Rathaus soll auch deshalb so schlecht sein, weil offenbar nur einige wenige tatsächlich in den Genuss von Extrazahlungen kamen.

Die städt. Presseinformation zeigt das Verhalten von Starke in altbekannter Weise. Er spricht jetzt genauso wie vor einem Jahr angesichts eines Strafbefehls in Höhe von 18.000 € wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. >vgl. webzet-Bericht “Die Wette gewonnen” v. 20.8.2021.  Auch jetzt heißt es: “Ob sein Strafbefehl akzeptiert wird, will der Oberbürgermeister davon abhängig machen, was dem Wohl der Stadt dient.” Er werde “über die bereits gezogenen Konsequenzen hinaus weitere Entscheidungen treffen, um aus dem Vorgang zu lernen“, wird Starke zitiert.

Der von der StA verhängte Strafbefehl erscheint bagatellisiert. Denn es handelt sich nicht "nur" um eine Geldauflage/Bußgeld. Ein Strafbefehlsverfahren (wie geschehen) ist eine Art „schriftliches Gerichtsverfahren“. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht einen Strafbefehl, wenn sie eine öffentliche Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält.

Ermittlungen gegen führenden Mitarbeiter der Stadt Schweinfurt

Dass es auch andersrum gehen kann, zeigt ein aktueller Fall aus Schweinfurt. Laut Medienberichten hat der Schweinfurter Oberbürgermeister Sebastian Remelé in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 26. Juli 22 den Stadtrat über die Vorwürfe gegen eine Führungskraft der Stadt informiert. Unter anderem soll die betroffene Person mit einer "Firmen-Kreditkarte Ausgaben für den Eigenverbrauch" beglichen haben.
In der Sitzung hat der Oberbürgermeister den Stadtrat berichtet, dass er dem Mitarbeiter der Stadt seine Dienstgeschäfte untersagt habe. Zudem soll ihm "ein Geschäftsführer-Posten in einer GmbH, an der die Stadt beteiligt ist, entzogen" worden sein. Des Weiteren habe man die Staatsanwaltschaft Schweinfurt informiert.

Anlage: Presseinformation der Stadt Bbg im Pdf-Format. Die Presseerklärung der StA Hof ist im vorigen webzet-Bericht zu lesen. 

Geschrieben: mdwvBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);

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CFRA2
Meinen sie Sandmanns Lärm-Events? Der Bamberger Wähler vergißt trotzdem nichts!
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Baba Yaga
Es wird wirklich mal Zeit, dass dieser Event-Quatsch wieder anläuft. Dann werden solche Dinge schnell übertüncht, wie in alten Zeiten.
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Peter K.M.
Die Leute vergessen so schnell. Der Artikel zeigt deutlich, dass Herr Starke im gleichen Stil immer wieder weiter macht. Jetzt müsste und könnte die Landesanwaltschaft mit einem Disziplinarverfahren eingreifen.
4
supi
grundsatz : wir sind immer oben und sind wir einmal unten, dann ist eben unten oben.
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