KRIMINALITÄT

Kinderpornografie nach Hacker-Angriff

Das ZKI in Bamberg warnt: Ohne dass man es merkt, wird der Facebook-Account gehackt und plötzlich werden kinderpornografische Inhalte unter dem eigenen Namen gepostet.

Hackeropfer werden offenbar willkürlich ausgewählt 

Seit mehreren Monaten beobachtet das in Bamberg ansässige “Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet” (ZKI) eine signifikante Zunahme von Hackerangriffen auf Facebook-Konten. Betroffen sind private und gewerbliche Accounts. Diese werden von unbekannten Tätern ausgespäht, übernommen und sodann missbräuchlich zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte genutzt. Hintergrund und Motivation der Täter sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen eines beim ZKI geführten Sammelverfahrens.

Es handelt sich nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht um gezielte Angriffe auf bestimmte Geschädigte, die übernommenen Accounts scheinen willkürlich ausgewählt worden zu sein
Die Unbekannten loggen sich unberechtigt ein und posten – ohne das Zutun der berechtigten Account-Inhaber – kinderpornografische Inhalte auf der Timeline, also auf den mitunter öffentlichen Teil des Accounts. Die Gesamtzahl der in Bayern aufgefallenen Straftaten dieser Art liegt mittlerweile bei mehr als 500, heißt es in einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Alle bayerischen Fälle werden von dem unter dem Dach der Zentralstelle Cybercrime Bayern errichteten ZKI zentral geführt.

Mit Screenshots könnte man sich strafbar machen

Das ZKI appelliert an betroffenen Account-Inhaber und an mit diesen über die jeweiligen Accounts verbundene Personen, die missbräuchlich auf der Timeline geposteten Inhalte nicht durch Screenshots dokumentieren zu wollen – auch nicht zu Beweiszwecken. Außerdem solle man keinesfalls die auf der Seite eines Bekannten festgestellten Inhalte an diesen oder an Dritte weiterleiten – hier laufe man Gefahr, sich selbst wegen Verbreitung oder Besitzes kinderpornografischer Inhalte strafbar zu machen.
Wer feststellt, dass sein Account unbefugt von unbekannten Dritten zur Verbreitung kinderpornographischer Inhalte genutzt wurde, solle sich unverzüglich an die örtlich zuständige Kriminalpolizeidienstelle wenden und Strafanzeige erstatten.

Geschrieben:PM GenStA Bbg-mdwvBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);

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