Corona-Inzidenzwerte in Stadt und Lkr. Bamberg
Stand: 3.3. 2021 > Fälle in Stadt Bamberg: 2165 +7 zum Vortag und Lkr. Bamberg: 3791 -18 z.V. > 7-Tages-Inzidenz: Stadt Bbg: 64,6 • // Lkr. Bbg 59,1 • Quelle: Bay. LA f. Gesundheit u. Lebensmittelsicherheit
Alle sind gleich, manche sind gleicher
Zwei Affären aus dem vergangenen Jahr sind abgeschlossen. Welches Ergebnis brachte eigentlich die Anzeige gegen den Oberbürgermeister wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz?
Nach Auffassung der städt. Bußgeldstelle keine Ordnungswidrigkeit
Viele Bamberger und Bambergerinnen warten auf ein Ergebnis der staatanwaltschaftlichen Ermittlungen im Finanz- und Personalskandal im Rathaus ihrer Stadt. Besonders auch deshalb, weil das Ergebnis der Wahlbrief-Affäre jetzt vorliegt und der Bamberger Oberbürgermeister immerhin einen finanziell bewehrten Strafbefehl hinnehmen musste. Nach der Regel mancher Partei taucht eine ähnliche Rechtswidrigkeit erst wieder im nächsten Wahlkampf auf. Jetzt also erledigt.
Weniger bekannt ist das kürzlich bekannt gewordene Ergebnis einer Anzeige gegen OB Starke wegen eines Fotos in den sozialen Medien im Spätsommer 2020. Es zeigt den OB, den SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus Stieringer und zwei weitere Personen bei der Eröffnung eines Schönheitssalons in Bamberg. Die vier Personen standen trotz der damals geltenden Corona-Einschränkungen ohne Masken nahe beieinander. Das brachte Oberbürgermeister Andreas Starke eine Anzeige eines Bürgers wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Zudem sah er das Verhalten des Stadtoberhaupts nicht mit der gebotenen Vorbildfunktion in Einklang. > Webzet-Artikel "Wieder mal dumm gelaufen" v. 6.8.20
OB Starke ist oberster Chef der städt. Bußgeldstelle
Vor wenigen Tagen hat die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Bamberg das Ergebnis der Anzeige mitgeteilt: Es sei festgestellt worden, dass kein Verstoß gegen die damals gültigen Infektionsschutzregeln vorlag. Begründung: Das Foto zeige die Herren vor dem Geschäft. Zu diesem Zeitpunkt war ein Kontakt von bis zu zehn Personen erlaubt. Aus Sicht der Bußgeldstelle habe Herr Starke keine Ordnungswidrigkeit begangen.
Würde es sich hier um einen Einzelfall mit Beteiligung des Oberbürgermeisters handeln, dann könnte man ihn sofort abhaken. Im Zusammenhang mit anderen Affären stellt sich aber die kritische Frage: Hat es bei der Beurteilung der städt. Bußgeldstelle eine Rolle gespielt, dass OB Starke ihr oberster Chef ist?
Wie heißt es in der beunruhigenden und verstörenden Fabel „Farm der Tiere“(1945) von George Orwell: „Alle sind gleich, aber manche sind gleicher.“
8.1.2021 Bilder: webzet. Hinweis: Die webzet-blog ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden nach einer Überprüfung gemäß der Richtlinien für Kommentare (siehe r. u.) freigeschaltet.
Das hätte jedenfalls die Chance erhöht das es zumindest bei einem der Beklagten zu einem anderen Urteil gekommen wäre.
Warten wir es ab. Runde 2 läuft schon ab Montag, wenn er nur eine Person treffen darf, bzw. Runde 3 wenn er privat weiter als 15km, usw. Wir werden es sehen was die Herren und Damen da oben so treiben. Wer das Volk gängelt wird selbst zu Zielscheibe, wenn er nicht Vorbildlich handelt.
Hab schon von Leuten gehört, die verabreden sich mit ihren Kindern und deren Großeltern beim Aldi, damit die Großeltern die Enkeln überhaupt zu Gesicht bekommen. Ist auch erlaubt. Auch wenn ich das nicht gut finde, zeigt es doch wie absurd und wenig durchdacht die Regelungen sind.
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