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    STADTRAT    

Urteilsbegründung zur AfD-Klage liegt vor

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat in einem Urteil die Besetzung der städt. Senate und Ausschüsse nach der Wahl 2020 beanstandet. Die AfD kann jetzt einige Senatssitze bekommen.

Stadt will die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels prüfen

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Besetzung der städtischen Senate und Ausschüsse nach der Kommunalwahl 2020 beanstandet. Jetzt liegt der Stadt Bamberg die Urteilsbegründung vor. Oberbürgermeister Andreas Starke leitete die Ausführungen des Gerichts an die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat weiter und setzte das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 23. Juni, direkt nach den Pfingstferien. Danach soll in der Vollsitzung am 29. Juni über das weitere Vorgehen beraten werden. Zwischenzeitlich wird die Rechtsabteilung der Stadt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels prüfen.
Bis zum 7. Juli, genau einen Monat nach Zustellung des Gerichtsbescheids, hat die Stadt Bamberg jetzt Zeit, um die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Bayreuth zu beantragen.
Die Klage war von zwei Stadträten der AfD beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht worden. Laut dem Urteil nach einer mündlichen Verhandlung am 5. Mai ist der AfD künftig jeweils ein Sitz in der 12er-Senaten des Stadtrats zuzuerkennen. Zu diesen gehörten der Bau- und Werksenat, der Finanzsenat, der Konversions- und Sicherheitssenat, der Kultursenat, der Mobilitätssenat, der Familien- und Integrationssenat, der Personalsenat und der Feriensenat.

Ganz im Diktum der “eigenen Rechtsauffassung” des Stadtoberhaupts

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat zur Gründung von Fraktionen in mehreren Fällen rechtliche Bedenken geäußert. Kritisiert wurde insbesondere, dass hier „keine Abwendung von bisherigen Positionen und Wählerschaften gesehen werden kann“, wie sie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 7. 12. 2020 für die rechtmäßige Bildung von Fraktionen aus Ratsmitgliedern verschiedener Parteien oder Wählergruppen als notwendig erachtet.

Gut, dass das Gericht zu einem Urteil mit einer nachvollziehbaren Begründung gekommen ist. Die Stadt will Rechtsmittel prüfen! Sie sollte sich an die Argumentation ihrer Rechtsabteilung vor sechs Jahren bei der Gründung der Fraktion “Bamberger Allianz” erinnern. Damals hat die Stadt genau umgekehrt wie im jetzigen Fall argumentiert. Ganz im Diktum der “eigenen Rechtsauffassung” des Stadtoberhaupts. Bei diesen Interpretationsgeschichten hat zudem die Reg. v. Oberfranken eine unrühmliche Rolle gespielt. Diesmal hat das VerWGericht eingegriffen. Man will hoffen, dass auch die Staatsanwaltschaft in Hof einen angemessenen Schlussstrich unter die Bon-Affäre setzt.

Geschrieben: mdwvBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto); Foto: Jürgen Schraudner, Stadtarchiv Bbg Webzet unter www.freie-webzet.de aufrufen und speichern!  >  STARTSEITE

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supi
tja man sollte sich argumentativ auseinandersetzen, dann wäre sehr schnell klar, mit wem man es zu tun hat und dass die nichts auf dem kasten haben, aber man bevorzugt lieber die trickserei und das ist genau das wasser auf deren mühlen.
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Horst S.
Danke für die Antwort. Im konkreten Bamberger Fall ging es ganz konkret darum, die AfD aus den Senaten herauszuhalten. Das ist so ganz offen gesagt worden. Das gegenüber einer vom Wähler im Rechtsrahmen mandatierten Partei zu tun, ist antidemokratisch.
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zerberus
Bitte beachten: Es ging bei diesem Urteil weniger darum, ob die AfD einen Ausschuss-Sitz bekommen hat oder nicht. Sondern es geht in erster Linie darum, ob die Fraktionsbildung im Bamberger Stadtrat den üblichen Regularien entsprochen hat. Das wurde vom Verwaltungsgericht verneint.Das heißt im Klartext: Die Fraktionen, die sich aus den verschiedenen Einzelkämpfern im Stadtrat gebildet haben, genügen nicht den kommunalrechtlichen Anforderungen. Und wohl auch die sog. CSU/BA-Fraktion nicht.Denn nur dadurch, dass sich diese Klein-Fraktionen gebildet hatten, kam die AfD bei der Sitzverteilung nicht zum Zuge. Ich füge hinzu: Die Frage der Fraktionsbildung in den bayerischen Gemeinderäten ist eine höchst umstrittene. Sie wird auch von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt. In München beispielsweise wird seit Jahren die Fraktionsgemeinschaf t zwischen Grünen und Rosa Liste akzeptiert, neuerdings auch eine Fraktion SPD/Volt - obwohl dies eigentlich den Regeln widerspricht, die das Verwaltungsgericht jetzt für Bamberg angemahnt hat. Aber: Wo kein Kläger (wie in München), da kein Richter...Das alles ist also ziemlich kompliziert, und ich wäre vorsichtig damit, hier gleich zu Vokabeln wie "antidemokratisch" zu greifen, um die jetzige Sachlage zu bewerten.
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Horst S.
Man mag zur AfD stehen wie man will, aber dass hier Stadtrat und Stadtverwaltung antidemokratisch und (jetzt bestätigt) rechtswidrig gehandelt haben, ist mal wieder typisch für das "starke" Bamberg. Und auch die Grünen haben mitgemacht.
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