Urteilsbegründung zur AfD-Klage liegt vor
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat in einem Urteil die Besetzung der städt. Senate und Ausschüsse nach der Wahl 2020 beanstandet. Die AfD kann jetzt einige Senatssitze bekommen.
Stadt will die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels prüfen
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Besetzung der städtischen Senate und Ausschüsse nach der Kommunalwahl 2020 beanstandet. Jetzt liegt der Stadt Bamberg die Urteilsbegründung vor. Oberbürgermeister Andreas Starke leitete die Ausführungen des Gerichts an die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat weiter und setzte das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 23. Juni, direkt nach den Pfingstferien. Danach soll in der Vollsitzung am 29. Juni über das weitere Vorgehen beraten werden. Zwischenzeitlich wird die Rechtsabteilung der Stadt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels prüfen.
Bis zum 7. Juli, genau einen Monat nach Zustellung des Gerichtsbescheids, hat die Stadt Bamberg jetzt Zeit, um die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Bayreuth zu beantragen.
Die Klage war von zwei Stadträten der AfD beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht worden. Laut dem Urteil nach einer mündlichen Verhandlung am 5. Mai ist der AfD künftig jeweils ein Sitz in der 12er-Senaten des Stadtrats zuzuerkennen. Zu diesen gehörten der Bau- und Werksenat, der Finanzsenat, der Konversions- und Sicherheitssenat, der Kultursenat, der Mobilitätssenat, der Familien- und Integrationssenat, der Personalsenat und der Feriensenat.
Ganz im Diktum der “eigenen Rechtsauffassung” des Stadtoberhaupts
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat zur Gründung von Fraktionen in mehreren Fällen rechtliche Bedenken geäußert. Kritisiert wurde insbesondere, dass hier „keine Abwendung von bisherigen Positionen und Wählerschaften gesehen werden kann“, wie sie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 7. 12. 2020 für die rechtmäßige Bildung von Fraktionen aus Ratsmitgliedern verschiedener Parteien oder Wählergruppen als notwendig erachtet.
Gut, dass das Gericht zu einem Urteil mit einer nachvollziehbaren Begründung gekommen ist. Die Stadt will Rechtsmittel prüfen! Sie sollte sich an die Argumentation ihrer Rechtsabteilung vor sechs Jahren bei der Gründung der Fraktion “Bamberger Allianz” erinnern. Damals hat die Stadt genau umgekehrt wie im jetzigen Fall argumentiert. Ganz im Diktum der “eigenen Rechtsauffassung” des Stadtoberhaupts. Bei diesen Interpretationsgeschichten hat zudem die Reg. v. Oberfranken eine unrühmliche Rolle gespielt. Diesmal hat das VerWGericht eingegriffen. Man will hoffen, dass auch die Staatsanwaltschaft in Hof einen angemessenen Schlussstrich unter die Bon-Affäre setzt.
Geschrieben: mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto); Foto: Jürgen Schraudner, Stadtarchiv Bbg Webzet unter www.freie-webzet.de aufrufen und speichern! > STARTSEITE
Hinweis: Die Mail-Adresse der webzet-blog ist im Impressum (M.u.) zu finden. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden nach einer Überprüfung gemäß der Richtlinien für Kommentare (Mitte u.) freigeschaltet. {jcomments on}
Die werten Kommentator/innen werden daran erinnert, dass laut Richtlinien nur 2 KOMMENTARE erlaubt sind. Ein dritter muss die Ausnahme und nachvollziehbar sein.
Nutzungsbedingungen
abonnieren
Report absenden
Mein Kommentar