URTEIL    

 Nur die Spitze des "dilettantischen Eisbergs"

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat die Bamberger Zweckentfremdungssatzung gekippt. Eine lustige wie peinliche Geschichte. Und wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Kurzfassung eines Herrnleben-Blogs - zum Reinschmecken

Eigentlich wäre es mal wieder eine umfangreiche Berichterstattung wert. Aber peinliche Gerichtsentscheidungen gegen die Stadt Bamberg sind ja keine Ausnahme mehr - weil die halt oft “andere Rechtsauffassungen” haben. Das Interesse für das vorliegende Thema hält sich auch sehr in Grenzen. Wenn aber der Bamberger Kabarettist Florian Herrnleben mal wieder hinlangt, dann kann sich das Lesen schon lohnen. Die webzet-BAmbergBlog bringt hier zum Reinschmecken eine Kurzfassung seines jüngsten Blogs “Zweckentfremdungssatzung endgültig in der blauen Tonne”:
“Sinnbildlich stolperte das Baureferat mit seinen Juristen zwei Jahre lang durch die Schlaglöcher verwaltungsrechtlicher Satzungspeinlichkeiten: Drei Fassungen, zwei gleichzeitig erlassen, eine nicht unterschrieben. Prozesse vor dem VG Bayreuth, Normenkontrollklagen in München. Der dort ansässige Verwaltungsgerichtshof hatte nun Mitleid, erklärt der Stadt lang und breit, was alles falsch gelaufen ist und versucht, weitere Versuche der Stadt in Richtung Zweckentfremdungssatzung zu verhindern. Schade. Hätte lustig werden können…

Das Urteil liest sich wie ein Handout im Jura-Grundstudium

Wir haben in den letzten Monaten viel erlebt. Fast bin ich geneigt zu sagen, dass der gemeine Bamberger inzwischen ein wenig Mitleid bekommt mit der Stadtverwaltung, den Rathausoberen und den Ratsherrinnen und -damen, die wir in die städtischen Gremien gewählt haben. Gerade einmal zwei Jahre, oder wie man hier inzwischen sagt, zwei Rathausdurchsuchungen sind vergangen seit der letzten Wahl, und wir blicken bereits auf einen schwebenden Boni-Skandal voll undurchsichtiger Zahlungen an Lieblings-Prämien-Premiums und einen Fakeaccount-Skandal samt über Bord gegangenem Wertekompass allseits bekannter Fakeaccount-Spezialisten zurück. (…)
Tjo. Es kam nun, wie es kommen musste; also das Urteil aus München. (...) Ich fass euch die knapp 20 Seiten Urteil mal grob zusammen: „Ey, Stadt Bamberg. Himmel ! Wir leben in einem Rechtsstaat, so geht das nicht!" - Das Urteil liest sich wie ein Handout im Jura-Grundstudium. Es geht um per Grundgesetz zugesicherte Rechte von Wohnungseigentümern, die missachtet wurden, es geht um grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit und verfassungsrechtliche Anforderungen, die man zwar als Sonnenkönig, nicht aber als Stadtverwaltung ignorieren darf. Rechtsstaatsprinzip, Garantie effektiven und grundgesetzlich verbürgten Rechtsschutzes, keine willkürlich scheinenden, hoheitlichen Anordnungen, nicht erst erlassen und nachträglich begründen... Die Richter lassen keinen Zweifel daran, dass die überzogene Laufzeit und die parallele Gültigkeit von zwei Satzungen nur die Spitze des dilettantischen Eisbergs sind, der ab Montag wohl für frostige Stimmung im Baureferat sorgt. (...)”
Der vollständige Text von Florian Herrnleben “Zweckentfremdungssatzung endgültig in der blauen Tonne” kann hier aufgerufen werden. 

Geschrieben: floh-mdwvBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);  Webzet unter www.freie-webzet.de aufrufen und speichern!  >  STARTSEITE

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supi
Also ich war mal vor ca 20 jahren Zuhörer in einer gerichtsverhandlung, da hat der Vorsitzende Richter zu einem rechtsrat der stadt bamberg singemäss gesagt, wenn sie es nicht können, müssen sie sich halt professioneller Hilfe bedienen. Wie es aussieht , hat sich nichts geändert.
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