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     FRAKTIONSBILDUNG

Stadtrat “löffelt seine Suppe aus”

Das undemokratische und rechtswidrige Verhalten des Bamberger Stadtrats bei der Fraktionsbildung zu Beginn der Wahlperiode schlägt jetzt voll zurück. Besonders die Splittergruppen sind betroffen.

Splittergruppen erhalten geringere Entschädigungszahlungen

Man war stolz darauf, die beiden gewählten AfD-Stadträte ausgebremst zu haben. Sogar die Geschäftsordnung (GO) wurde entsprechend geändert. In den Senaten und Ausschüssen gab es keinen Vertreter der AfD. Die Partei klagte und bekam Recht. Jetzt müssen insbesondere die Splittergruppen im Stadtrat die Zeche zahlen. In der Vollsitzung des Stadtrates am 26.10.22 trug Rechtsreferent Christian Hinterstein vor, welche Konsequenzen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bayreuth mit sich bringt. Die Regierung von Oberfranken legte in diversen Schreiben den Bambergern dar, was jetzt nicht mehr geht. Bis vor der gegenwärtigen Periode gab es jahrzehntelang interne Regelungen für die Fraktionsbildung - auf Austricksen oder gar Klagen hat man verzichtet.
Jetzt heißt es in der GO für den Bamberger Stadtrat: „In den Ausschüssen müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen … nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten sein.
Die Stadtverwaltung hat in ihrem Sitzungsvortrag die Vorgaben der Regierung v. Ofr. übernommen: "Im Übrigen bleibt es für die diskutierten Fraktionsbildungen von BaLi/Die PARTEI, ÖDP/Volt/BM und FDP/FW/BuB bei der … mitgeteilten Rechtsauffassung, wonach es sich nicht um kommunalrechtlich anerkennungsfähige Fraktionsbildungen handelt. Diese Aussage bezieht sich sowohl auf die Anerkennungsfähigkeit bei der Sitzberechnung, als auch auf die Partizipationsmöglichkeit für Fraktionen vorgesehene Entschädigungsleistungen.” Mündlich wurde davon gesprochen, dass die Aufstockung der Senatsgröße von 12 auf 16 Mitglieder “kostenneutral” erfolgen soll. Die Entschädigungszahlungen sollen sich zudem zwischen Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften unterscheiden. OB Starke wies wohl deshalb auch den Wunsch von StR Martin Pöhner (FDP) zurück, zB. den Vorsitzenden der Ausschuss-Gemeinschaften eine zweifache Entschädigung zu zahlen. Nach der geltenden Ortssatzung erhalten die Vorsitzenden von Fraktionen den dreifachen Satz.

Nach dem gegenwärtigen Stand gibt es im 44-köpfigen Stadtrat folgende Zusammenschlüsse:
Fraktion Grünes Bamberg 11 Personen
CSU-Fraktion 11 Personen (s.u.)
SPD-Fraktion 6 Personen
BBB-Fraktion 3 Personen
AfD-Wählergruppierung 2 Personen
BaLi-Wählergruppierung 2 Personen
FW-BuB-FDP-Ausschussgem. 3 Personen
Volt-ÖDP-BM Ausschussgem. 3 Personen
Einzelstadtratsmitglieder 3 Personen.
Diese Gliederung hat entsprechende Wirkung für die Besetzung der Senate.

Zahlreiche Debattenbeiträge und eine bissige Replik

Als Konsequenz dieser Zusammenschlüsse gab BA-Stadträtin Ursula Redler bekannt, dass sie der CSU-Fraktion förmlich beitreten werde. Die Fraktion wird nur noch den “ungespaltenen” Namen CSU-Fraktion tragen und elf Personen umfassen. Ein Parteieintritt sei dazu nicht nötig. Redler, die vor einigen Wochen als “Einzelkämpferin” geführt worden war, gab die ihr damals im Losverfahren zugefallenen Senatssitze zurück.

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es zahlreiche Wortbeiträge. Zu einer bissigen Replik kam es, nachdem StR H.J. Eichfelder sich wiederholt als nicht betroffen aufgespielt hatte (er ist wenige Wochen nach der Wahl von der BA in den BBB übergetreten - was auch vom Verwaltungsgericht als eigentlich nicht zulässig empfunden wurde). StRin Claudia John bezeichnete Eichfelders Verhalten als »unkollegial, wenn man die Suppe gemeinsam auslöffeln muss«.
In den von der Verwaltung vorgetragenen Beschlussanträgen gab es teilweise bis zu elf Gegenstimmen.
Das Thema gilt allerdings als noch nicht abgeschlossen, so befindet sich die Frage einer möglichen Rückforderung von Entschädigungsleistungen für Fraktionen in der Vergangenheit noch in Bearbeitung durch die Verwaltung.

Es ist eine der wichtigsten Aufgaben eines (Ober)Bürgermeisters, als rechtswidrig erkannte Beschlüsse des Stadtrats aufzuheben bzw. einer besonderen Prüfung zu unterziehen. Bei der “Suppe”, die vor zweieinhalb Jahren eingebrockt wurde und jetzt ausgelöffelt werden muss, war das rechtswidrige Handeln auch Leuten klar, die nicht Jura studiert haben.

Geschrieben: mdwvBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);

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PeterLe
Die Sprüche das die Vergrößerung der Senate kostenneutral erfolgen soll, kann glauben wer will. Ich nicht. Hoffentlich hält da die Webzet die Ohren offen. Das Ergebnis würde mich schon interessieren.
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ThoMü.
Mit dem Recht scheint man im Bamberger Rathaus echt Schwierigkeiten zu haben. Gut, dass das noch spürbare Folgen hat. Hoffentlich!
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