TOURISMUS |
München ist Vorreiter bei Bettensteuer
Eine sog. Bettensteuer würde auch für Bamberg erkleckliche Einnahmen bringen. Bereits 2019 zeichnete sich im Stadtrat eine Mehrheit für eine solche Tourismusabgabe ab.
Landtag hat bisher die Einführung einer Bettensteuer verhindert
Rund 544.000 Personen haben im Jahr 2022 Bamberg und das Bamberger Land besucht und sind im Schnitt zwei Nächte geblieben. Gemeinsam waren in Bamberg Stadt und Land über 1,1 Mio Übernachtungen zu verzeichnen. Bei der umstrittenen Bettensteuer geht es konkret um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten – nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger. In Bayern hat bisher und aktuell der Landtag die Einführung so einer Tourismusabgabe verhindert. Der Münchner Stadtrat hat nun vor wenigen Tagen für eine Bettensteuer gestimmt. Die Staatsregierung fürchtet jedoch weiterhin negative Konsequenzen für den Tourismus in Bayern und hat eine solche Steuer für den ganzen Freistaat bekräftigt.
Pro und Contra bei Bettensteuer
Die Stadt München will sich das allerdings nicht gefallen lassen. Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter hat nun angekündigt, gegen das Verbot der Staatsregierung notfalls klagen zu wollen. Er pocht auf ein Verfassungsgerichtsurteil. Nach dem sind Bettensteuern für Hotelgäste mit dem Grundgesetz vereinbar. Aus Sicht der Staatsregierung schadet eine Übernachtungssteuer dem Tourismus. Sie sei den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten. Die Steuer würde Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie belasten.
Aber auch der Bayerische Städtetag kritisiert das geplante bayernweite Verbot. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben, so die Argumentation der Verbandsspitze.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt den Landtagsbeschluss dagegen. Es dürfe keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben. Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen würde eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen.
In Bamberg wurde zuletzt argumentiert, dass der Tourismus ein zentraler Wirtschaftsfaktor für die Stadt sei, von dem die Stadt bisher nicht ausreichend profitiert. Die Weltkulturerbestadt müsse gepflegt werden: bspw. das Museumsangebot oder die öffentlichen Grünflächen. Die Hotelgäste an diesen Kosten zu beteiligen, sei in anderen Bundesländern möglich.
Geschrieben: -mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);
Zum direkten Aufruf der webzet ein Symbol-Icon erstellen! > Startseite
Hinweis: Die Mail-Adresse der WebZBAblog ist *ba5711atbnv-bamberg.de* oder im Impressum zu finden. Kurze Mitteilungen können auch über die Kommentarfunktion unten geschickt werden. Ebenfalls über die Kommentarfunktion sind Äußerungen und Meinungen zum o.steh. Artikel möglich. Die Kommentare werden nach einer Überprüfung gemäß der Richtlinien für Kommentare (r.u.) freigeschaltet.
Die werten Kommentator/innen werden daran erinnert, dass laut Richtlinien nur 2 KOMMENTARE erlaubt sind. Ein dritter muss die Ausnahme und nachvollziehbar sein.
#Bewertungsbilanz 8.3.23: +3 / -2
Wir sollten eine Tagestouristen - Gebühr einführen. Je Kürzer man sich in Bamberg aufhält, desto höher muß diese werden.
Sind es nur 2h, wie bei den Beotpeoples (Schiffstouristen) sollte pro Person z.B. 100€ bei Verlassen des Schiffes, bei Reisebussen, die ca. 6h in Bamberg verweilen z.B.: 30€ verlangt werden.
Gäste, die in Bamberg übernachten sind dann aber frei!
#Bewertungsbilanz 8.3.23: +15 / -3
#Bewertungsbilanz 8.3.23: +0 / -5
Nutzungsbedingungen
abonnieren
Report absenden
Mein Kommentar