Ohne Ankauf würde die MUNA wohl eine belastete Brachfläche bleiben
Der Erwerb der ehem. „MUNA“ gestaltet sich bundes- und kommunalrechtlich schwierig. Die BImA muss einen positiven Verkaufspreis erzielen und die Stadt muss diesen refinanzieren können.
Derzeit ist die Grundlage (= Zweckerklärung) zum Erwerb der ehemaligen „MUNA“ der Bebauungsplanentwurf „Gewerbepark Geisfelder Straße“ (Fassung v. 7.2.18). Für den Erwerb gilt, dass die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) der Stadt nur eine Fläche verkaufen darf, für welche sie auch einen positiven Kaufpreis erzielen wird. Die BImA darf weder eine Fläche unter Wert veräußern, noch eine Fläche verkaufen, für die sie höhere Aufwendungen, beispielsweise für die Altlastenbeseitigung hat, als der Kaufpreis ist.
Andererseits darf die Stadt Bamberg kommunalrechtlich nur eine Fläche erwerben, welche eine Nutzung ermöglicht, mit der zumindest sowohl der Kaufpreis, als auch die erforderlichen Aufwendungen für beispielsweise die Beseitigung von Altlasten, Kampfmitteln, Abfällen sowie die Erschließung des Geländes, refinanziert werden können.
Das Haushaltsrecht erlaubt der Stadt nicht, eine Fläche zu erwerben, von der von vornherein feststeht, dass erstens der Kaufpreis nicht refinanziert werden kann und zweitens, dass noch zusätzliche Aufwendungen erforderlich sind, um die Fläche überhaupt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen zu können, weil zunächst das Grundstück verkehrssicher (heißt hier: begehbar) gemacht werden muss.
Die vom Bürgerbegehren „für den Hauptsmoorwald“ angestoßene Debatte würde bei einem Erfolg bedeuten, dass ohne eine wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit für die MUNA-Fläche, ein Verkauf durch die BImA an die Stadt nicht zustande kommen wird. Die BImA würde weiterhin Eigentümerin der Fläche sein; die Situation bliebe dauerhaft so, wie sie sich heute darstellt: Erhalt der Zäune, keine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, keine Sanierung von Altlastenverdachtsflächen, kein neues Naturschutzgebiet und auch kein von Seiten der Bürgerinitiative „für den Hauptsmoorwald“ avisiertes Naherholungsgebiet.
Standort für die Verkehrspolizei im Hauptsmoorwald offensichtlich vom Tisch
In der Sitzung des Konversionssenats am 10.7.18 wurde zum wiederholten Male das Thema diskutiert. Über vier Fraktionsanträge wurde abgestimmt. Zentraler Inhalt: Den geplanten Standort für die Landes(verkehrs)polizei im Hauptsmoorwald an der Armeestraße abzulehnen. Mittlerweile geht man davon aus, dass auch die Staatsregierung für einen anderen, besser geeigneten Standort zu gewinnen ist.
In der Debatte sprachen sich alle Sprecher prinzipiell für die Notwendigkeit eines Gewerbegebiets aus. Verärgert zeigten sich mehrere Redner über die von der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald“ geäußerten Behauptungen über die angeblichen Bauvorhaben bzw. deren Dimensionen in dem geplanten Gewerbegebiet. Heinz Kuntke (SPD) wies darauf hin, dass im Laufe der Diskussion im Senat das geplante Gebiet ständig verkleinert und verändert worden sei. So sei man sich schon lang einig, dass z.B. keine 40 m hohen Gebäude oder Logistikzentren zugelassen werden. Kuntke: »Dieser Senat allein entscheidet darüber, was wir dort wollen und was nicht.« BA-Stadtrat Dieter Weinsheimer hielt der GAL-Sprecherin Sowa vor, dass sie sich an der mittlerweile drei Jahre andauernden Entwicklungs-Diskussion für das Gewerbegebiet zwar beteiligt und oft auch zugestimmt habe, jetzt aber plötzlich auf der Seite der ablehnenden Bürgerinitiative stehe.
Der Senat ist sich auch jetzt sicher, dass auch der aktuelle Entwurf v. 7.2.2018 (> Bild r.) für das Gewerbegebiet nach Abschluss der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange noch Veränderungen erfahren werde.
11.7.18 Bilder: WeBZet. Hinweis: Die WeBZet ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden direkt freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Richtlinien für Kommentare. > linke Spalte unter „Nachträgliche Kommentare“. NEU: Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung > öffne Impressum l. Spalte ganz unten.{jcomments on}
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