Konsequenz. Heute nachmittag wird der Konversionssenat die Planungen für das Gebiet des ursprünglich beabsichtigten „Gewerbepark Geisfelder Straße“ (= MUNA) einstellen.
Stadtverwaltung hat Gespräche mit der BimA aufgenommen
Die diversen Sitzungsberichte zum aktuellen Stand des Bebauungsplan Nummer 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ sind eindeutig: Einstellung! Damit wird der Fragestellung des Bürgerbegehrens „Für den Hauptsmoorwald“ v.18.11.18 entsprochen: „Sind Sie dafür, dass sämtliche gemeindliche Planungen ... gestoppt werden, die der Errichtung eines Industrie- oder Gewerbegebiets im Bamberger Teil des Hauptsmoorwaldes inklusive der Flächen von Muna und Schießplatz dienen?“
Mittlerweile hat die Stadtverwaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Gespräch bezüglich des weiteren Vorgehens nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid geführt.
Unter welchen Bedingungen wird die Stadt erwerben können?
Dabei sei auch die Frage erörtert worden, ob und zu welchen Konditionen die Stadt Bamberg nach dem Ergebnis der Bürgerentscheide („Für den Hauptsmoorwald“ contra Ratsentscheid) und dem damit verbundenen Stopp für die Planungen die Fläche von der BImA erwerben kann. Im Sitzungsvortrag heißt es: „Nach den Regularien, an welche die BImA im Rahmen der sogenannten Erstzugriffsoption gebunden ist, erfordert ein kommunaler Erwerb grundsätzlich eine sogenannte Zweckerklärung mit einem Nutzungskonzept. Inhaltlich muss in dieser Zweckerklärung begründet werden, zur Erfüllung welcher Aufgaben die Kommune eine bestimmte Fläche erwerben möchte. Nur soweit es sich um die Erfüllung von kommunalen Aufgaben handelt, will die BImA direkt an eine Kommune veräußern.“
Die Stadt Bamberg habe dazu vorgeschlagen, „einen pragmatischen Weg zur Wertermittlung zu finden, der auf eine aktuelle Festlegung der Nutzung vorläufig verzichtet.“
Die BimA-Vertreter hätten erklärt, diesen Vorschlag mit der Zentrale zu klären. Schon Ende Februar / Anfang März 2019 soll der Versuch einer Einigung erfolgen, mit dem Ziel, die Bedingungen für einen Eigentumserwerb durch die Stadt Bamberg festzulegen.
13.2.19 Bilder: WeBZet. Hinweis: Die WeBZet ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden wegen Missbrauchs zurzeit nicht direkt freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Richtlinien für Kommentare > linke Spalte unter „Nachträgliche Kommentare“. Impressum und EU-Datenschutzgrundverordnung r. Spalte ganz unten.
Nun wird erst recht deutlich wie falsch man von Seite der Stadt vor diesem Bürgerentscheid gespielt hat, welche Märchen man versucht hat den Leuten aufzutischen. Auch hat die BIMA nochmals bestätigt, dass die Planungshoheit weiter bei der Stadt liegt, auch wenn ein böser Investor dort kauft. Noch ein Lügenmärchen, das nun aufgeflogen ist.
Unfassbar diese Dreistigkeit, mit der einem offen ins Gesicht gelogen wurde und immernoch wird.
Leider wird es am Ende doch darauf hinauslaufen, das gewisse Machthaber ihren Willen so oder so bekommen......es wird gedreht und gewendet werden und am Ende gilt die Wahl der Bürger gar nichts...Wetten das?
Wo kommt denn sonst noch das Geld her für den Stadtsäckel? Achja, die Einkommensteuer! Na, verehrte Ratsherren, wie wäre es denn mit Förderung von Wohnraum? Die Einkommen schwanken wesentlich weniger als die Gewerbe-Ergebnisse, führen also zu planbaren Einnahmen. Ist bestimmt keine schlechte Alternative zu den zig Hotel-Projekten die so anstehen. Also mal mehr Hirnschmalz in die richtige Sache stecken und nicht den Groß-Industrie-Luftschlössern nachhecheln.
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