Gesundheitsgründe bewirken weiter ein geringeres Angebot der  WebZ.

MOBILITÄT

“Klientelgesteuerte Verquickung”

Die Stadt fördert weiter den Kauf von Lastenfahrrädern. Diesmal vorrangig für Familien und Alleinerziehende. Anstoß erregt eine Verbindung zu einem neu eröffneten Laden für Lastenräder.

Den Umstieg zu klimaneutraler Mobilität erleichtern

Um die umweltfreundlichen Mobilität zu unterstützen, fördert das städtische Klima- und Umweltamt den Kauf von Lastenfahrrädern. Die Stadt Bamberg übernimmt dabei 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten. Bei Lastenpedelecs mit elektrischer Unterstützung erfolgt dies bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €. Bei muskulär betriebenen Lastenrädern bis zu maximal 500 €. Anträge können ab dem 1. Juni bis zum 30. September 2021 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie maximal einem Kraftfahrzeug im Haushalt. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Bamberg liegen.
Klima- und Umweltreferent Jonas Glüsenkamp freut sich, dass der Mobilitätssenat des Bamberger Stadtrats am 11.5. 2021 den Weg frei für die neuen Förderrichtlinien gemacht hat. »Ein Lastenfahrrad ist eine wunderbare Alternative. Der Weg zur und von der Schule, Einkäufe, Freunde abholen und bringen und noch vieles mehr ist damit emissionsfrei möglich«, betonte der Bürgermeister. »Mit unserer finanziellen Förderung wollen wir Familien mit Kindern und Alleinerziehenden den Umstieg zu klimaneutraler Mobilität erleichtern.«

Kauf hat innerhalb von drei Monaten zu erfolgen

Anstoß erregte eine nahezu zeitgleich erschienene Ausgabe des städt. Rathausjournals (Mai 2021). Darin stechen zwei nahe beieinander stehende Textkästen ins Auge: Im einen stellt Bgm Glüsenkamp mit lobenden Worten einen neu eröffneten Laden für Lastenräder vor, im anderen wird auf die städt. Förderung des Kaufs von Lastenfahrrädern (diese Pressemitteilung) hingewiesen. In einem Facebook-Beitrag wird von “Verquickung von klientelgesteuerten Stadtratsbeschüssen” gesprochen.

In der Pressemitteilung des Rathauses heißt es weiter: “Die Leiterin des Klima- und Umweltamtes, Anita Schmidt, weist darauf hin, dass der Antrag zwingend vor der Bestellung eines Lastenfahrrades gestellt werden muss. „Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Daher muss unbedingt der Förderbescheid abgewartet werden. Der Kauf des Lastenrads hat dann anschließend innerhalb von drei Monaten zu erfolgen.“ Der Förderantrag, die genauen Förderrichtlinien sowie weitere Infos finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der städtischen Homepage unter www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung2021.
Für Rückfragen steht Frau Jutta Neuner vom Klima- und Umweltamt unter 0951/87-1724 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr zur Verfügung.
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