Neue Sozialklausel für den Mietwohnungsbau
Die Einwohnerzahl Bambergs wächst. Es mangelt an preisgünstigem Wohnraum. In Zukunft soll für 20 Prozent eines Neubauvorhabens eine Sozialklausel gelten.
Mehrere Fraktionen wünschen eine neu gefasste Sozialklausel
Der Stadtrat hat bereits im Jahr 1996 beschlossen, bei der Erschließung neuer Bauquartiere junge Familien besonders zu fördern, indem diese Baugrundstücke zu günstigen Konditionen veräußert werden sollen. Bei der Umsetzung dieses Beschlusses werden demnach in bestimmten Baugebieten die Bauplätze nach festgelegten Sozialkriterien vergeben.
Die nach diesem „Wohnbaulandmodell“ vorgesehene Abtretung von einem Drittel der bebaubaren Flächen hat bisher in der Praxis in folgenden Fällen stattgefunden: „Südwestlich Babenberger Viertel“, Graf-Arnold-Straße, TV 1860 und Färbersgarten. In den Fällen „Schaeffler“ und „Megalith“ wurden jeweils Sonderlösungen gefunden.
In allen Fällen von Geschosswohnungsbau jedoch hat sich die Realabtretung von Flächen nicht sinnvoll umsetzen lassen. Stattdessen wurden Einzellösungen in Form einer vertraglich vereinbarten „Sozialklausel“ umgesetzt. Aus Sicht der Stadtverwaltung hat sich diese „Sozialklausel“ im Grunde bewährt.
Dennoch wünschen mehrere Fraktionen im Stadtrat (SPD, GAL, BA, BALi) eine neu gefasste Sozialklausel. Dazu haben bereits gemeinsame Gespräche bzw. ein Workshop stattgefunden, an dem alle Fraktionen teilgenommen hatten.
„Sozialklausel“ beinhaltet vier Nachweisvarianten
In der Sitzung des Bausenats am 11.10.17 legt die Stadtverwaltung jetzt eine neue Variante der Sozialklausel vor. Sie schickt voraus, dass der „gezielte Neubau von Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau, dem sich insbesondere die Stadtbau GmbH Bamberg verpflichtet fühlt, nicht Gegenstand dieser Sitzungsvorlage“ ist.
Im Wesentlichen würden die neuen Richtlinien „Sozialklausel“ vier Nachweisvarianten beinhalten:
1. Eine Einkommensorientierte Förderung
2. Eine städtische Mietobergrenze: Für 20 % der durch den Bauherren erstellten Wohnfläche wird eine Mietpreisbindung mit einer Mietpreisobergrenze über die Laufzeit von 20 Jahren durch die Stadt Bamberg vertraglich festgelegt.
3. Die Möglichkeit einer „mittelbaren Belegung“. Der 20 % Anteil der Sozialklausel im Neubauvorhaben kann durch eine wertgleiche Übertragung an bereits bestehendem Wohnraum (Ersatzwohnungen) erfolgen.
4. Die Möglichkeit einer Ablösung. Der 20 % Anteil der Sozialklausel im Neubauvorhaben kann durch eine Ablösung der Bindungen erfolgen. Die Einnahmen werden als zweckgebundene Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Haushalt der Stadt Bamberg eingestellt.
Die umfangreichen Einzelheiten zu den jeweiligen Varianten sind in den Richtlinien „Sozialklausel“ und in einer erläuternden Anlage näher beschrieben.> öffne PDF-Datei.
Es steht zu erwarten, dass eine Mehrheit im Senat den Vorschlag der Verwaltung akzeptiert. Sollte das nicht so sein, wird die WeBZet wieder darüber berichten.
10.10.17 Bilder: WeBZet. Hinweis: Die WeBZet ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden direkt freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Richtlinien für Kommentare > linke Spalte unter „Nachträgliche Kommentare“.{jcomments on}
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