ZWECKENTFREMDUNG |
Es geht um wertvollen Wohnraum im Herzen des Welterbes. Eine Zweckentfremdungs-Satzung soll verhindern, dass dieser in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Neue Satzung vorauss. bis Ende April 23 fertig.
Bundesverwaltungsgericht verwarf Nichtzulassungsbeschwerde
Das Thema Zweckentfremdungssatzung (ZwES) schwärt schon seit einigen Jahren in Bamberg. Inhaltlich geht wesentlich um die starke Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen. Der Bamberger Stadtrat hat im Jahr 2019 eine ZwES beschlossen, aber aufgrund von Ausfertigungsmängeln ist diese nie in Kraft getreten. Im Herbst 2020 wurde die Satzung neu ausgefertigt, im Juni 2022 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wieder gekippt worden. Eine Nichtzulassungs-Beschwerde der Stadt Bamberg gegen das VGH-Urteil wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht am 19.1.2023 verworfen.
In einer Presseinformation teilt die Stadt nun mit, dass nach aktuellem Stand die neue Satzung voraussichtlich bis Ende April 23 abgeschlossen werden kann. Man orientiere sich dabei besonders an den im VGH-Urteil neu aufgestellten Anforderungen. Deshalb wurden nun verschiedene Analysen, Bewertungen und Gutachten eingeholt. Dabei geht es im Kern darum, die Wohnsituation im Umland zu berücksichtigen und die Notwendigkeit einer solcher Satzung zu begründen.
Noch offene Anträge sind bis zu einem Neuerlass gegenstandslos
„Wir haben in Nachbargemeinden gezielt Daten zu Wohnraum im unteren Preissegment und zu Sozialwohnungen angefragt. Die Rückläufe werden jetzt ausgewertet“, erklärt Baureferent Thomas Beese. Außerdem wird eine Bevölkerungsprognose der Universität Bamberg zur Entwicklung bis ins Jahr 2040 einbezogen und Gutachten von Bund und Land berücksichtigt, welche der Stadt Bamberg einen angespannten Wohnungsmarkt attestieren.
Um von anderen Erfahrungen zu partizipieren und einen möglichst breiten Informationspool zu generieren, wurden Gemeinden kontaktiert, die ebenfalls Zweckentfremdungssatzungen beschlossen haben.
Da die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das VGH-Urteil Bundesverwaltungsgericht verworfen wurde, sind noch offene Anträge nach der bisherigen Zweckentfremdungssatzung bis zu einem Neuerlass gegenstandslos. Früher ergangene bestandskräftige Bescheide werden allerdings nicht tangiert und gelten nach wie vor weiter.
Einen Überblick über den Sachstand werden Vertreter der Stadt Bamberg und des Rechtsbeistands bei der nächsten Sitzung des Bau- und Werksenates geben. Diese findet am Mittwoch, 8. März 2023, um 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses am Maxplatz statt.
Geschrieben: PA Stadt Bbg-mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);
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