RATHAUS-AFFÄREN |
Disziplinarverfahren gegen OB Starke eingeleitet
Schon wieder Boni-Affäre! Strafrechtlich ist die Affäre beendet. Strafbefehle wurden verhängt. Jetzt steht das dienstliche Disziplinarverfahren an. Auch das könnte weh tun.
Ein unerfreulich interessantes Verfahren
Wer sich an die Affäre des Regensburger Ex-OBs Joachim Wohlbergs vor wenigen Jahren erinnert, weiß, dass bei ihm das Disziplinarverfahren die eigentliche Strafe bedeutete. Nun, so hart dürfte es mit dem Bamberger Hauptakteur Andreas Starke nicht kommen. Aber weh kann es schon tun und unerfreulich interessant ist es auch. In aller Form ermittelt jetzt die Landesanwaltschaft München gegen Starke und drei seiner Mitarbeiter. Mit Verfügung vom 27.10.22 hat die Landesanwaltschaft ein Disziplinarverfahren gegen die Bamberger Referenten Christian Hinterstein und Bertram Felix sowie den ehemaligen Personalamtsleiter eingeleitet. Letzterer hatte sich schon vor dem Hochkochen der Affäre in den Vorruhestand verabschiedet.
Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof hat sich Starke der Untreue mit einem Schaden von 275.000 € für die Stadt Bamberg schuldig gemacht. Per Strafbefehl wurde er zu 24.000 € Geldstrafe verdonnert. Bei den anderen blieb es bei vierstelligen Geldbeträgen.
Zwei dienstliche Fehlverhalten auf dem Prüfstand
Im Disziplinarverfahren geht es jetzt um die Boni-Affäre und auch die Verletzung des Dienstgeheimnisses bei SPD-Wahlbriefen an Tausende ausländische Mitbürger im Zuge der OB-Wahl 2020. Starke hat bereits damals einen geldbewehrten Strafbefehl kassiert.
Da es in beiden Angelegenheiten einen Verdacht auf Dienstvergehen gibt, ist die Disziplinarbehörde verpflichtet, einzuschreiten.
Wesentlich bei dem jetzt in Gang gesetzten Disziplinarverfahren gegen Starke dürfte die Frage sein, ob eine persönliche Vorteilsnahme im Raum steht. Materiell wird das kaum der Fall sein, aber natürlich können persönlich-politische Motive eine Rolle spielen. Bei den SPD-Wahlbriefen 2020 ist das leicht nachzuvollziehen und die Boni-Zahlungen an Mitarbeiter könnten als Belohnung für Wohlverhalten bei Sachentscheidungen angesehen werden.
Die Erfahrungen aus früheren Jahren haben gezeigt, dass Disziplinarverfahren kein Kinderspiel sind und auch harte Urteile gesprochen werden. Die Sanktionsmöglichkeiten reichen vom “Freispruch” über Verweis mit Geldbuße oder eine Kürzung der Dienstbezüge, bis hin zu einer Zurückstufung oder gar einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Das Schlimme für die Bürger/innen der Stadt ist, eine vorbestrafte Stadtspitze zu haben und dass derartige Verfahren doch sicher von der eigentlichen Arbeit ablenken.
Geschrieben: mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);
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