HEROLDHAUS |
Muss die Stadt hohen Schadensersatz zahlen?
Ein Rechtsstreit geht zuende, da kommt schon der nächste. Und möglicherweise noch als großer Hammer. Im Nutzungsstreit für das sog. Heroldhaus stehen fünf Mio € Schadensersatz im Raum.
Handelte die Stadt vorsätzlich zum Nachteil …?
Es hängt zwar zusammen, ist aber nicht das gleiche: Sieben Jahre wurde über die Bamberger Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum gestritten. Juristisch und politisch. Letztlich steht in dieser Frage als Verlierer die Stadt Bamberg da. >WebZ-Artikel v. 21.3.23. Der Hauptkontrahent der Stadt hat aber gleichzeitig auch in eigener Sache gestritten und es ist noch offen, wie dieser Rechtsstreit ausgehen wird. Zuletzt hat der „Kontrahent“ auch bei seiner Forderung nach Schadensersatz für entgangene Nutzung des sog. Heroldhauses grundsätzlich Recht bekommen. Das Bamberger Oberlandesgericht (OLG) hat ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts kassiert und die Schadensersatzpflicht der Stadt grundsätzlich bestätigt. Es soll um fünf Mio € Schadensersatz gehen, die die Stadt Bamberg berappen müsste. Gewinnausfälle für die Hotelnutzung und entgangene Mieten stehen im Raum. Sollte sich diese Forderung als berechtigt erweisen, dann würde es sich einen der höchsten Schäden handeln, die von der Stadt Bamberg zumindest in den letzten Jahren beglichen werden musste. Problematisch ist für die Stadt, dass das OLG in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen sein soll, dass der Bauantrag für das Heroldhaus „schuldhaft“ hinausgezögert worden sei. Detailliert soll das Gericht in seiner Urteilsbegründung dargelegt haben, dass der städt. Bausenat mit Vorsatz gehandelt habe. So habe der Senat in seiner Sitzung am 9. 11. 2016 den Bauantrag auf Umnutzung des Hauses zu einem Hotel, obwohl entscheidungsreif und von der eigenen Bauverwaltung der Rechtsanspruch erkannt war, nicht behandelt.
Stadt strebt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) an
Wir wären nicht in Bamberg, wenn die Stadt zu dem Vorgang nicht eine eigene Rechtsauffassung hätte. In einer aktuellen Presseinformation teilt das Presseamt mit, dass „die juristische Auseinandersetzung um das sog. Heroldhaus im Haingebiet noch nicht beendet ist. Die Haftpflichtversicherung der Stadt Bamberg hat entschieden, gegen das im Februar ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zu erheben. Eine Fachanwaltskanzlei wurde bereits beauftragt. Es steht somit keinesfalls fest, ob Ansprüche gegen die Stadt oder die Haftpflichtversicherung bestehen.“ Auch die Höhe des möglichen Anspruchs sei noch offen. Darüber wäre, laut städt. Presseamt, wenn der BGH der Stadt nicht recht gibt, „in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht erst noch zu entscheiden, wiederum mit der Möglichkeit, diese Entscheidung dann vom OLG überprüfen zu lassen. Über eine mögliche Schadenshöhe könnte daher heute nur spekuliert werden. Unklar bleibt, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist.“ Grundsätzlich „weist die Stadt Bamberg den Vorwurf des schuldhaften Handelns daher zurück. Auch das Landgericht Bamberg sah keine Amtspflichtverletzung der Bediensteten.“
Als Kommentar zur Situation will die WebZ eine im FT am 23.3.23 abgegebene Stellungnahme der stv. CSU-Fraktionsvorsitzende Ursula Redler übernehmen. Sie spricht von einer "bedenklichen Häufung an juristischen Streitigkeiten, bei denen die Stadt häufig den Kürzeren ziehe". Aus ihrer Sicht steckt hinter diesem Verhalten ein Kommunikationsproblem. Aber nicht nur: „Man muss auch aus Fehlern lernen können.“
Es bleibt spannend.
Geschrieben: -mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);
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also die fragestellung ist falsch. hat der bausenat in seiner sitzung vom 9.11.2016 schuldhaft gehandelt, als er den bauantrag in die zweite lesung verwies, auf gut deutsch also die sachbehandlung vorsätzlich verzögert, dann ist eine haftpflichtversicher ung aussen vor, wegen vorsatz nicht eintrittspflichtig. der schaden kann aber auch nicht bei der stadt bamberg, letzendlich dem steuerzahler abgeladen werden, sondern hier kommt die eigenhaftung des kommunalen mandatsträgers zum tragen, der für seine rechtswidrigen handlungen oder unterlassungen persönlich haftet. konkret heisst das, alle die mitglieder des bausenates, welche in der sitzung vom 9.11.2016 für die zweite lesung gestimmt haben, haften persönlich für den schaden und sind persönlich in regress zu nehmen.
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Wenn das OLG in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen sein soll, dass der Bauantrag für das Heroldhaus „schuldhaft“ hinausgezögert worden ist,
dann sehe ich mit "meinem Rechtsverständnis" für die Stadt wenig Erfolgsaussichten.
Kann es sein, dass sich hier jemand mit einem Dauerprozess noch bis zum Ende seiner Dienstzeit hinausretten will?
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