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HISTORIE

Wer sind die Richter?

Was kaum jemand weiß, der 2. Reichspräsident der untergegangenen Weimarer Republik, Paul von Hindenburg, ist Ehrenbürger der Stadt Bamberg. Diese Ehre soll ihm jetzt aberkannt werden.

Denselben Weg zahlreicher anderer Städte gehen

In einer Pressemitteilung gibt die Fraktion BaLI-PARTEI im Bamberger Stadtrat bekannt, den Antrag gestellt zu haben, Hindenburg die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen.
Fraktionsmitglied und Stadtrat Heinrich Schwimmbeck führt dazu aus: „Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung Bambergs. Der Stadtrat verleiht es an Persönlichkeiten, die sich in hervorragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben. Aber 1933 wurde die Liste der Bamberger Ehrenbürger/nnen auf Vorschlag der NSDAP im Stadtrat um die Personen Paul von Hindenburg und Adolf Hitler erweitert.“
Am 30. Januar 1933 hatte Hindenburg Hitler zum Reichskanzler ernannt. Neuere geschichtswissenschaftliche Forschungen belegen, dass Hindenburg dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. „Hinter Hitlers Ernennung steckte“ – wie sein Biograph Wolfram Pyta es formuliert – „eine rationale Entscheidung Hindenburgs. Er sah die Chance, statt einer allein auf die präsidiale Macht gestützten autoritären Regierung seine Vision von der ‚Volksgemeinschaft‘ zu verwirklichen.“ In der Folgezeit unterschrieb Hindenburg die Notverordnungen und Gesetze, die den Reichstag entmachteten, die Grundrechte aufhoben und der neuen Regierung neue Machtmittel in die Hand gaben.
Schwimmbeck weiter: „Hitler wurde die Bamberger Ehrenbürgerschaft 1946 aberkannt und heute 75 Jahre später wird es Zeit auch seinem „Steigbügelhalter“ diese Ehre zu entziehen. Wir gehen damit denselben Weg zahlreicher anderer Städte und Kommunen, wie z.B. Dortmund, Kiel, Köln, Leipzig, München, Coburg, Berlin und Stuttgart.“
„Gerade jetzt wo wir eine Debatte um die Stelle des/der Antisemitismus-Beauftragten der Stadt haben, sollten wir nicht aufhören uns und unsere Geschichte zu hinterfragen und kritisch zu beurteilen“, so Fraktionsvorsitzender Stephan Kettner. Weiter führt er aus, dass ein buntes und Weltoffenes Weltkulturerbe wie Bamberg eines ist, unvereinbar mit einer Person Hindenburg und deren Werte sei. Seine Taten seien moralisch verwerflich und es verbiete sich eine solche Person mit den anderen Träger/innen der Ehrenbürger/innen würde auf eine Ebene zu stellen.

Nach den damals geltenden Gesetzen gehandelt

Die Darstellung kann durchaus so stehen bleiben. Die offene Frage ist: Wo man Grenzen setzen will im geschichtlichen Rückblick? Hindenburg ist aus heutiger Sicht keine verehrungswürdige Gestalt. Solche Gestalten gibt es viele in der Geschichte jeden Landes. Aber er war für die Menschen dreier Generationen der “Held von Tannenberg”. Als solcher ist er von einer deutlichen Mehrheit des deutschen Volkes zum Reichspräsidenten gewählt worden, auch um einen Kandidaten Hitler zu verhindern. Es erscheint leicht, das Handeln aus einer bestimmten Zeit heraus später zu verurteilen. Hindenburg war wie viele andere ein Monarchist und sicher kein Demokrat, schon gar nicht nach heutigem Verständnis. Als Reichspräsident hat er nach den damals geltenden Gesetzen gehandelt. Er war deshalb auch kein Verbrecher wie andere Figuren unserer jüngeren Geschichte. Wo setzt man deshalb Grenzen, wenn man weiß, dass viele Menschen in vergleichbaren Positionen in den vergangenen Jahrhunderten nach heutigen Maßstäben verurteilungswürdig sind. Wer sind die Richter?
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18.5.21 Bilder: webzet (Titelbild ist Symbolfoto). Hinweis: Die Mail-Adresse der webzet-blog ist im Impressum (M.u.) zu finden. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden nach einer Überprüfung gemäß der Richtlinien für Kommentare (Mitte u.) freigeschaltet. {jcomments on}

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