UNTERE BRÜCKE

Ein Monsterbeispiel für "German Gründlichkeit"

Die Formalitäten sind beeindruckend. Ein genehmigungsfähiger Gastro-Betrieb auf der Unteren Brücke muss eine Fülle von Auflagen erfüllen. Ob das zu schaffen ist?

Eine wirtschaftliche Kalkulationsgrundlage soll ermöglicht werden

Sollte es mit einer - auch nur vorübergehenden - Gastronomie auf der Unteren Brücke etwas werden, dann “ist vergaberechtlich eine Konzessionsausschreibung veranlasst”. sagt der städt. Rechtsreferent Christian Hinterstein anlässlich des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der Stadtratsvollversammlung am 14.12. 22. Die Ausschreibung muss “nach den Vorschriften und Grundsätzen des Wettbewerbs … und der Verpflichtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes” vorgenommen werden.
Das im konkreten Fall durchzuführende Verhandlungsverfahren ist in zwei Teile untergliedert:
In einem Interessens-Bekundungsverfahren und 

in die Erfüllung der (weiter u.) angerissenen Anforderungen an einen dauerhaften Freischankflächen-Betrieb.
In dem von Hinterstein dargelegten Vortrag heißt es weiter: “Konzessionen dürfen nicht ohne zeitliche Begrenzung erteilt werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Konzession auf einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren zu erteilen. Damit soll auch eine wirtschaftliche Kalkulationsgrundlage ermöglicht werden, da voraussichtlich nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt werden müssen. Ein Zeitraum von insgesamt 7 Jahren ist als vergaberechtlich höchstzulässig anzunehmen.”

Oberbürgermeister soll Bürokratieabwicklung zur Chefsache machen

Die Anforderungen an einen dauerhaften Freischankflächen-Betrieb können hier nur angerissen werden: Da ist eine “feste Betriebsstätte im Nahbereich der Freischankfläche bspw. durch Anmietung geeigneter Räumlichkeiten erforderlich. Dort sind bspw. Nahrungsmittel zu lagern oder zuzubereiten, Getränke auszuschenken, Personaltoiletten vorzuhalten, etc. Das Stellen einer Servicestation (Verkaufsbuden o.ä.) im öffentlichen Raum ist nicht zulässig, da insofern v.a. Bauplanungs- und Denkmalschutzrecht entgegenstehen. Wichtig: Eine Verstellung bspw. der Mitoraj-Skulptur ist somit ausgeschlossen.
Ein Baugenehmigungsverfahren ist durchzuführen; ggf. Stellplätze nachzuweisen. Ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen. Das verwendete Mobiliar muss den Anforderungen der Stadtgestaltung entsprechen. Dabei soll insbesondere ein kirchweihähnliches Erscheinungsbild vermieden werden. Bei den Betriebszeiten ist an die Vorgaben wie beim Testbetrieb 2022 gedacht.
Ein Sicherheitsdienst ist vorzuhalten, der auch außerhalb der Betriebszeiten eingesetzt wird. Eine Mitbenutzung der öffentlichen Toilettenanlage im Bereich der Unteren Brücke für Gäste der Freischankfläche ist möglich.
Die Brücke muss weiterhin für den Fuß- und Radverkehr nutzbar bleiben. Zu berücksichtigen sind das Bauordnungs-, das Denkmalschutz-, das Gaststätten- und Lebensmittel-, das Immissionsschutz-, das Abfallrecht sowie das Straßen- und Straßenverkehrsrecht. Keuch!
Für die Durchführung dieses Verfahrens hat die Verwaltung einen Zeitplan vorgelegt, der den Konzessionsbeginn ab Mai 2023 möglich machen könnte.

Offenbar aufgrund der Fülle an Anforderungen hält sich das Gerücht, dass sie Verwaltung für das Vorhaben keine Chance sehe. Das dürfte Daniela Reinfelder (BuB) veranlasst haben, den Oberbürgermeister nachdrücklich aufzufordern, den Vorgang zur “Chefsache” zu machen. Ihr Kollege Martin Pöhner hält es für zwingend, dass im Erdgeschoss des Alten Rathauses die Versorgungsstation eingerichtet wird, weil das Vorhaben »sonst kaum realistisch ist«. Die begrenzte Begeisterung setzte sich bei anderen Rednern fort: Von Grünes Bamberg (ohne Bgm Jonas Glüsenkamp), Linke, Freie Wähler, Volt/ÖDP/BM wurde Ablehnung signalisiert. CSU- und SPD-Fraktion standen zwar weiter zur Sache, fühlten sich aber nicht zu neuem Engagement aufgerufen. Bei der namentlichen Abstimmung sprach sich eine Mehrheit von 23 Stimmen von max. 44 Stimmen für die “Auslösung der Ausschreibung” aus. Man wird sehen.

Geschrieben: -mdw; vBilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto);

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der wechselbalg
gell gscheite hünd sind sie scho in unserer stadtverwaltung, wie sie des wieder eingfädelt ham, dafür und doch dagegen
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Ostler
Hervorragende Auflagen - damit erledigt sich die
ganze Sache von Selbst! Versorgungsstation im alten Rathaus, was hat den der Herr da geraucht. Liebe Daniela, es bleibt Ihnen unbenommen a Bratwurstbrötla zu allen Zeiten auf der Brücke einzunehmen. Dazu braucht es keine Gastronomie.
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Peter Schleer
Ich seh die Auflagen und die damit verbundene Bürokratie nicht als hervorragend an. Aber die Frage stellt sich für mich, ob das der richtige Weg ist, das/ein Projekt zu verhindern.
Trickserei der öffentlichen Hand ist nie gut!!
Auch in diesem Fall wäre Klartext besser.
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Bewertungsbilanz 20.12.22: +12 / 2-

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Baba Yaga
Naja, ein Bratwurstbrötchen hat nun wirklich keinen ernstzunehmenden Nährwert. Das sind tote Kalorien, im Nu hat man wieder Hunger. Umso schöner wäre es, wenn es dort etwas proteinreiches und kohlenhydratarmes geben würde.
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Mireille
Ich kann über soviel Blödsinn nur den Kopf schütteln. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht. Es ist einfach nur lächerlich was da getrieben wird.
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