Sache der jeweiligen Kommune
Kein Schadensersatz bei Unfall mit Flüchtlingen. Weder die Staatsregierung noch die Stadt Bamberg sehen sich in der Pflicht, einem schuldlosen, einheimischen Unfallbeteiligten beizuspringen.
»Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko«
Ein konkreter Fall. Wer zahlt, wenn ein Asylbewerber einen Unfall verursacht? Bei solchen Unfällen bleibt oft die Frage der Schadensregulierung ungeklärt. Denn die Geflüchteten haben in der Regel weder Geld noch eine Haftpflichtversicherung. Im Bamberger FT (2.6.18) wird jetzt darüber berichtet, dass ein Bamberger nach einem Unfall mit einem Bewohner der AEO wohl auf seinem Schaden sitzen bleibt. Das bringt aktuell wieder die Frage auf, wer in solchen Fällen stattdessen die Kosten übernehmen soll/kann. Auch Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) hat sich eingemischt und an die Regierung von Oberfranken geschrieben. Dabei müsste er den Sachverhalt kennen, denn die WeBZet hat am 4.7.16 darüber berichtet. Die Darlegung gilt heute noch.
OB Andreas Starke hatte auf eine Anfrage der Stadtratsmitglieder Dr. Ursula Redler und Michael Bosch (beide BA) hin, an das bayerische Sozialministerium geschrieben und darum gebeten, eine Sammel-Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge abzuschließen. Versichert sein sollen Fälle, wenn zB. ein Asylbewerber schuldhaft in einen Unfall verwickelt wird und dem einheimischen Unfallbeteiligten droht, auf seinem Schaden „sitzen“ zu bleiben. In ihrem Antwortbrief begründet die damalige Sozialministerin Emilia Müller die Ablehnung des Vorschlags damit, dass auch das Haftpflichtrisiko eines signifikanten Teils der deutschen Bevölkerung (darunter insbesondere auch von Leistungsbeziehem von ALG ll und Sozialhilfe) nicht abgesichert sei. »lnsofern ist es unabhängig von der Schadenshöhe im Einzelfall allgemeines Lebensrisiko, von einem nicht versicherten und ggf. zahlungsunfähigen Dritten geschädigt zu werden.«
Vereinzelt schließen bayerische Städte eine Sammel-Haftpflichtversicherung ab
Weiter schreibt Müller: »Für die durch Asylbewerber und Flüchtlinge verursachten Schäden kann leider auch der Freistaat Bayern nicht einstehen. Gleiches gilt für den Abschluss einer Rahmenhaftpflichtversicherung für diesen Personenkreis. Die Absicherung von Haftpflichtschäden ist keine Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine solche Privilegierung von Asylbewerbern gegenüber einheimischen Leistungsbeziehern von ALG ll oder Sozialhilfe wäre zudem nicht zulässig.«
Die Sozialministerin ging auch auf den besonderen Umstand ein, dass die Stadt Bamberg über eine – damals - Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (ARE) verfügt. Das vermag an dieser Bewertung nichts zu ändem. Eine freiwillige Leistung des Freistaates in diesem Bereich sei weder vorgesehen, noch wäre eine solche zielführend, stellt die Ministerin fest.
Emilia Müller weist aber darauf hin, dass vereinzelt bayerische Kommunen eine Haftpflichtversicherung für die bei ihnen untergebrachten Asylbewerber abschließen. Dies sei jedoch eine freiwillige Maßnahme der Kommunen. Die hierfür anfallenden Kosten müssen von ihnen selbst getragen werden.
OB Starke hatte aber schon 2016 darauf hingewiesen, dass die Stadt Bamberg »aufgrund der sehr angespannten Haushaltslage« eine Sammel-Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge nicht abschließen könne.
3.6.18 Bilder: WeBZet. Hinweis: Die WeBZet ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden direkt freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Richtlinien für Kommentare. > linke Spalte unter „Nachträgliche Kommentare“. NEU: Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung > öffne Impressum l. Spalte ganz unten.{jcomments on}
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