STADTGESTALTUNG - MOBILITÄT - GEMEINDEORDNUNG
Promenade “im Sinne anderer Nutzer” umgestalten
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, warum manche Stadtratsthemen der Öffentlichkeit nicht mehr oder nur schwer zugänglich sind. Dafür häufen sich die nichtöffentlichen Sitzungen.
Die Gemeindeordnung verlangt, dass Sitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden
Wer zum Beispiel nach Informationen im für die Öffentlichkeit gedachten “Bürgerservice” der Stadt Bamberg sucht, macht das zunehmend ergebnislos. Dafür mehren sich die nicht-öffentlichen Vorberatungen der verschiedenen Gremien und die Termin-Abstände zwischen den rechtlich zwingenden Sitzungen werden größer. Das kann noch zufällig oder der Corona-Krise geschuldet sein. Andererseits gab es schon immer in kommunalen Gremien einen Hang zur Nichtöffentlichkeit und Geheimniskrämerei. Nicht umsonst heißt es in der Bayerischen Gemeindeordnung: “Grundsätzlich haben die Sitzungen des Gemeinderats nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO öffentlich stattzufinden.” Dazu sind die Voraussetzungen des Ausschlusses der Öffentlichkeit relativ eng gefasst.
Zwei Beispiele aus der jüngsten Sitzung des städt. Bausenats vom 9.6.: Der eine relativ große Öffentlichkeit interessierende Tagesordnungspunkt “Moschee im Heroldhaus” wurde kurzfristig in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung verschoben. Den Sitzungsbericht für den TOP “Öffentlicher Raum und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt (...) - Bayerische Städtebauförderung - Maßnahmen-Anmeldung im Sonderprogramm "Innenstädte beleben" war und ist für den/die interessierte/n Bürger/in nicht zugänglich.
Es ist noch nicht lange her, da hätte die ehem. Stadtratsfraktion GAL solche Manöver nicht durchgehen lassen (sie stand dabei auch nicht allein).
Sonderprogramm der Staatsregierung zur Belebung und Stärkung der Innenstädte
Zum Thema “Moschee im Heroldhaus” hat die Webzet dem öffentlichen Interesse bereits Genüge getan; für die stiefmütterliche Behandlung des TOPs zum “Sonderprogramm der Bayerischen Staatsregierung ‘Innenstädte beleben’” könnte man sich Parteipolitisches denken.
Inhaltlich geht es bei diesem Sonderprogramm um eine neue Förderinitiative, “damit unsere Innenstädte auch in Zukunft lebendige Orte des Austausches, der Lebensfreude und des Miteinanders bleiben”. In einer Info-Broschüre des bayer. Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (April 2021) wird Ministerin Kerstin Schreyer (CSU) zitiert: “Wir stellen im Rahmen der Städtebauförderung (...) bis zu 100 Mio € für kurzfristige und langfristige Maßnahmen zur Belebung und Stärkung unserer Innenstädte zur Verfügung.”
In der Sitzung des städt. Bausenats wurde über das Thema nur kurzzeitig gesprochen. Baureferent Thomas Beese konzentrierte sich unter anderem darauf, Maßnahmen in der Kessler-und Hellerstraße als Priorität 1 bei der Regierung v. Ofr. anmelden zu wollen. Zu der von GB (Grünes Bamberg) und SPD angeregten Umgestaltung der nördlichen Promenade meinte Beese, dass dieser Bereich »noch in der Bindefrist von gewährten Fördermitteln sei« und es dort eine »gute technische Untergrundstruktur gibt«. GB-Stadtrat Christian Hader sagte dazu, »dass die nörd. Promenade nicht umgebaut, sondern im Sinne von anderen Nutzern umgestaltet werden soll«.
Namens der CSU-BA-Fraktion sprach sich Dr. Franz-Wilhelm Heller dafür aus, die Aufwertungsmaßnahmen für Kessler- und Hellerstraße mit Vorrang zu lassen. Heinz Kuntke (SPD) regte an, bezüglich einer Umgestaltung der nördl. Promenade eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Letztlich wurde einstimmig beschlossen, dass die “Maßnahmenbedarfe der Priorität 1 im Sinne der Sitzungsvorlage (?) in der dargestellten Reihenfolge im Sonderprogramm ‘Innenstädte beleben’ fristgerecht anzumelden. Die erforderlichen Eigenmittel sollen im Stadthaushalt 2022 eingestellt werden.
Webzet unter www.freie-webzet.de aufrufen und speichern!
15.6.21 Bilder: webzet (Titelbild ist Symbolfoto von Info-Broschüre d. bayer. Ministeriums für Wohnen,...). Hinweis: Die Mail-Adresse der webzet-blog ist im Impressum (M.u.) zu finden. Zu dem Artikel äußern können Sie sich anhand der Kommentarfunktion unten. Die Kommentare werden nach einer Überprüfung gemäß der Richtlinien für Kommentare (Mitte u.) freigeschaltet. {jcomments on}
Nutzungsbedingungen
abonnieren
Report absenden
Mein Kommentar