Bürgerbeteiligung ist für die Verwaltung ein wirksames Mittel, um die Qualität von Entscheidungen zu verbessern und das Vertrauen und die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zu stärken. (2Min.Lz)
Stadtverwaltung hat einen Antrag aus einer Bürgerversammlung aufgearbeitet
In der Bürgerversammlung am 12.06.2024 in der Gaststätte des Schwimmvereins wurde folgender Antrag unter der Nr. 27 gestellt:
“Informationen der jeweiligen Bürgervereine im Vorfeld von Entscheidungen und Planungen (durch die zuständigen Referate), Ziel: Stärkung der guten Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen, Vorinformationen der Bürgervereine zur besseren Kommunikation mit den Bürgerinnen, Möglichkeit Wissen aus den Distrikten vor (vergeblichen) Planungen einfließen zu lassen.”
Die Stadtverwaltung hat diesen Antrag aufgearbeitet und für die Bau- und Werksenatssitzung des Stadtrats am 3.12.24 auf die Tagesordnung gesetzt.
Sie schreibt dazu in ihrem Sitzungsvortrag: Die Stadt Bamberg schafft durch informelle Bürgerbeteiligung zusätzliche Möglichkeiten für Bambergerinnen und Bamberger, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen. Ein wechselseitiger Austausch von Ideen und Argumenten trägt konstruktiv zu einer politischen Willensbildung und zur Entscheidungsfindung bei.
Die Bürgervereine werden laufend bei vielen Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen/Referaten einbezogen und informiert.
Aktuell werden die Bürgervereine bspw. frühzeitig bei der Standortanalyse zur Unterbringung Geflüchteter nach der Auflösung des Ankerzentrums beteiligt. Auch bei der Wahl der Standorte von Mobilitätsstationen wird Wert auf die Expertise der Bürgervereine gelegt.
Die personellen und zeitlichen Kapazitäten der Verwaltung setzen Grenzen
“Guter” Bürgerbeteiligung sind aber auch Grenzen gesetzt. So ist es nicht möglich, stets das Meinungsbild der gesamten Stadtgesellschaft einzufangen. Auch wird man niemals zu jedem Vorhaben alle gesellschaftlichen Gruppen in gleicher Weise erreichen. Eine Beteiligung/ Information bei allen (kleineren, akuten gesetzlich vorgeschriebenen) Entscheidungen durchzuführen wäre weder sachgerecht noch realisierbar. Das würde insbesondere die personellen und zeitlichen Kapazitäten der Verwaltung sprengen.
Bürgerbeteiligung ist für die Verwaltung ein wirksames Mittel, um nicht nur die Qualität von Entscheidungen zu verbessern, sondern auch das Vertrauen und die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zu stärken. Die Verwaltung wird auch zukünftig Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgervereine bei relevanten Themen, Maßnahmen und Projekten aktiv einbeziehen.
Der Beschlussvorschlag für den Senat lautet, dass der Antrag aus der Bürgerversammlung entsprechend der Gemeindeordnung behandelt worden ist.
Geschrieben: PA Stadt Bbg-mdw; veröffentlicht: 3.12.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:
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Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Bürgervereine für Belange ihrer Stadtteile befragt werden. Hier sollte man allerdings nur solche Vereine als Träger öffentlicher Belange hinzuziehen, die beim Mitgliedsantrag keinen Gesinnungstest fordern. Gaustadt hat mit seiner Abschottung gegenüber Menschen aus dem Stadtteil, die eine andere politische Anschauung haben wie die Vorsitzende, meiner Meinung nach sein Recht verwirkt für den Stadtteil Gaustadt als Ganzes sprechen zu können. Natürlich kann und sollte ein Bürgerverein eine Okkupation zum Beispiel aus anderen Stadtteilen verhindern. Wenn allerdings Menschen, die im Stadtteil wohnen, die Aufnahme verweigert wird, wird es problematisch. Man sollte sich hier selbst als BV höhere Hürden setzen (z.B. Einstimmigkeit im Ausschuss mit anschließender Bestätigung der MV).
Es ist halt schon so, dass die hiesigen Bürgervereine im Querschnitt nicht sonderlich progressiv sind. Wer das ist, hat es auch bei akzeptierter Mitgliedschaft schwer.