12. Dezember 2024

Städtische Leistungen werden teurer

Steigende Gebühren sind nichts Ungewöhnliches. In Bamberg werden ab 2025 die Gebühren für Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Entwässerung sowie die Friedhofsgebühren erhöht.  (2Min.Lz)

Die Gebühren in der Straßenreinigung, der Abfallentsorgung sowie in der Entwässerung wurden letztmalig in den Jahren 2021/22 bis 2024 neukalkuliert. Daher stehen in allen gebührenrechnenden Einrichtungen im Bamberg Service (BS) Neukalkulationen für die Jahre ab 2025 an. Um zum einen eine ausreichende Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und den Bamberg Service für die kommenden Jahre zu gewährleisten und zum anderen Gebührenschwankungen zu nivellieren, wurde einheitlich ein vierjähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Die erforderlichen Gebührenanpassungen sowie deren Höhe sind in den anliegenden Gebührenbedarfsberechnungen dargestellt.

In der Sitzung des städt. Bau- und Werksenats am 3.12.25 wurde der Tagesordnungspunkt nicht vorgetragen. Es kam auch zu keiner Aussprache über die Gründe für die Preisentwicklung und die konkreten Auswirkungen für die Bürgerschaft. Im Sitzungsvortrag wurden in der Mehrzahl Gebührenerhöhungen thematisiert, nur bei den Abfallgebühren können Bürgerinnen und Bürger in geringem Maß mit sinkenden Gebühren rechnen.

Manchmal sieht`s schon schlimm aus!

Besondere Kostenfaktoren waren und sind in der Abfallwirtschaft das umfangreiche Modernisierungsprogramm des Fuhrparks oder bei der Entwässerung hohe Investitionen in das Kanalnetz und die Kläranlage. Im Friedhofsbereich ist eine Anpassung zur Kostendeckung bei den Grabnutzungsgebühren, den Gebühren für das Öffnen und Schließen von Gräbern sowie die Nutzungsgebühren für die Aussegnungshallen unvermeidlich, heißt im Sitzungsvortrag des BS. 

Bei der Straßenreinigung der Stadt Bamberg betragen ab 2025 die Gebühren je Meter Straßenfrontlänge in der  

Reinigungsklasse 1: 5,91 €

Reinigungsklasse 2: 11,83 €

Reinigungsklasse 3: 17,74 €

Reinigungsklasse 4: 35,48 €“

Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und im Holsystem beträgt bei 14-tägiger Abfuhr der Restmüllbehältnisse jährlich

150,00 € für eine 80-l-Mülltonne

226,00 € für eine 120-l-Mülltonne

451,00 € für eine 240-l-Mülltonne

1.447,00 € für einen 0,77 m³ Müllgroßbehälter

2.067,00 € für einen 1,1 m³ Müllgroßbehälter.“

Der Bau- und Werksenat stimmte der Satzung für die neuen Gebühren zu.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 5.12.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ

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4 Gedanken zu “Städtische Leistungen werden teurer

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