24. Dezember 2024

Warum geräumt und gestreut werden muss 

Unter den „Winterbrüchen“ finden sich besonders oft Frakturen der handgelenksnahen Unterarmknochen und des Ellenbogengelenks. Denn wer ausrutscht, streckt instinktiv seine Arme aus, um sich abzustützen.

Auch wenn die Winter in den vergangenen Jahren eher mild und schneearm waren: Mit winterlichen Verhältnissen auf Straßen und Wegen ist in den kommenden Wochen jederzeit zu rechnen. In einer Pressemeldung teilt Bamberg Service (BS) mit, dass er bereit steht, um Bambergs Straßen und Plätze möglichst frei von Eis und Schnee zu halten. Das entbinde die Bürgerinnen und Bürger aber nicht davon, wenn es um die Sicherung der Gehwege geht, selbst Hand anzulegen. Die Stadt Bamberg macht daher vor Saisonbeginn auf die Bestimmungen für das Räumen und Streuen aufmerksam, die in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen im Winter in der Stadt Bamberg“ geregelt sind.

Wer muss wo räumen und streuen?

Verpflichtet sind grundsätzlich der Eigentümer und Mieter/Pächter, die an öffentliche Straßen angrenzen (sog. „Vorderlieger“) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden („Hinterlieger“). Wird ein Grundstück von mehreren öffentlichen Straßen aus erschlossen, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.

Von wann bis wann muss geräumt und gestreut werden?

Gehwege sind bei Schnee, Eisglätte oder Glatteis täglich von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) in einem sicheren Zustand zu erhalten und soweit wie möglich von Schnee und Glatteis freizumachen. Bei Ortsstraßen ohne erkennbare Gehwegabgrenzung gilt der Rand der Straße in einer Breite von 1,5 m (in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen in einer Breite von 2 m) als Gehweg.

Was darf gestreut werden?

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte können geeignete abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt) verwendet werden. Nicht eingesetzt werden dürfen Tausalz oder ätzende Mittel. Für die Beschaffung des Streumaterials ist jeder Verpflichtete selbst verantwortlich. Die an Straßenrändern stehenden Behältnisse mit Streumaterial sind ausschließlich den Mitarbeitern von BS vorbehalten.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind am Rande der Gehbahn oder nötigenfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidlich behindert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Omnibushaltestellen, Fußgängerüberwege und Radwege sind bei der Räumung frei zu halten.

Weitere Infos zum Winterdienst: https://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Ämter/Bamberger-Service-Betriebe/Winterdienst

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 20.12.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ

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