3. Dezember 2024

Für die einen billiger, für die anderen teurer

In der Stadt Bamberg gibt es neue Hebesätze für die Grundsteuer. Aufgrund einer bundesweiten Reform verlangt der Freistaat Bayern von den Kommunen die Neuberechnung der Grundsteuerschuld.  

Kein Gestaltungsspielraum für die Stadt

Darauf haben viele Menschen mit Immobilien- und Grundbesitz in Bamberg seit Monaten gewartet: Die neuen Hebesätze nach der Grundsteuerreform stehen fest. Laut einer Satzungsänderung, die der Finanzsenat in seiner Sitzung am 24.9.24 beschlossen hat, betragen sie für die Grundsteuer A und B jeweils 635 Prozent. „Es ist wichtig festzuhalten: Für die Stadt Bamberg ergeben sich durch die Änderungen keine Mehreinnahmen“, stellt Oberbürgermeister Andreas Starke klar. Die Stadtkasse wird mit der neuen Berechnungsgrundlage genauso viel Geld einnehmen wie nach dem alten, nämlich rund 15 Mio € im Jahr.

Die Stadt wird sich an das allgemeine Ziel der Aufkommensneutralität für die Umstellung vom alten auf das neue System halten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle grundsteuerpflichtigen Personen in Bamberg zum 1. Januar 2025 die gleiche Grundsteuerschuld zu entrichten haben wie vorher. Im Gegenteil: „Es wird zu Verschiebungen kommen. Einige werden Mehrausgaben haben, andere Minderausgaben“, erklärt Finanzreferent Bertram Felix. Das liegt vor allem an dem vorgegebenen, neuen Berechnungsmodell, das für jeden mit Immobilien- und Grundbesitz zu einem neuen Grundsteuermessbetrag führt. 

Ein Gestaltungsspielraum für die Stadt war nicht vorhanden. 

Eine Bemerkung brachte die Stadträte auf die Palme

Mit der neuen Hebesatzfestlegung für das Jahr 2025 wird die Grundsteuerreform voraussichtlich nicht abgeschlossen sein. „Seitens der Stadt gehe man davon aus, dass es in den Folgejahren noch zu reformbedingten Anpassungen bei den Messbetragsdaten kommen wird und bei den Hebesätzen nachjustiert werden muss.  

»Wir werden ein kommunikatives Desaster erleben«, meinte SPD-Sprecher Heinz Kuntke in der Sitzung des Finanzsenats. »Wir müssen das wirklich ausführlich kommunizieren. Das versteht sonst kein Mensch, der mehr bezahlt.« Offenbar gab es bereits in der Sitzung Kommunikationsprobleme. Mit der Ankündigung eines BBB-Stadtrats, dem Sitzungsantrag nicht zuzustimmen, brachte dieser seine Kollegen auf die Palme. Hans-Günter Brünker (Volt) betonte, dass die Stadt nur das ausführende Organ für staatlich festgelegte Vorgaben sei.

OB Starke betonte abschließend, dass die Grundsteuer für die Stadt eine »wichtige und verlässliche Einnahmequelle« bleibt. »Denn sie wird nicht von der Konjunktur beeinflusst und kann nicht abwandern.«

Geschrieben: PA Stadt Bbg-mdw; veröffentlicht: 25.09.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:

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2 Gedanken zu “Für die einen billiger, für die anderen teurer

  1. Ich bin entsetzt! Wenn ich das mal durchrechne mit dem Betrag, den das Finanzamt mir mitgeteilt hat, das mit 635 % multipliziere, komme ich auf über 300 EUR Mehrbelastung im Vergleich zur jetzigen Grundsteuer! Für eine Familie in einem gewöhnlichen Reihenhaus mit etwas Garten ganz schön happig! Wenn die Stadt dann betont, dass Sie keine Mehreinnahmen dadurch hat – kaum vorstellbar!

  2. »Denn sie wird nicht von der Konjunktur beeinflusst und kann nicht abwandern.«

    Auf gut deutsch, wir zocken dich ab, egal wie Schei*e es dir geht. (Ich spreche hier als Mieter, denn die Erhöhung kann umgelegt werden und die nächste Mieterhöhung nach dem Gas und Strompreis Doppelwumms wird somit zum Triplewumms.)

    Und warum sind es eigentlich 635 Punkte, ganz einfach, nach Einführung 2025 darf der Hebesatz nicht ohne weiteres erhöht werden und muss kostenneutral sein. (So habe ich das zumindest damals verstanden).

    Seit 2019 wurde also schön im Vorfeld erhöht. 435, dann 535…naja, Raupe Nimmersatt.

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