3. Dezember 2024

Weiterhin kein flächendeckendes Tempo 30

Seit heute (11.10.2024) gelten Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung. Die Kommunen bekommen mehr Spielräume. Der politische “Straßenkampf” kann neu befeuert werden.

Neuregelungen sind sehr der Sicherheit verpflichtet

Kommunen haben ab jetzt mehr Möglichkeiten, Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen einzurichten. Die Vorgaben dafür werden durch Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht gelockert, die am 11.10.24 in Kraft getreten sind. Etliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung werden im politischen “Straßenkampf” eine Rolle spielen. Das lässt sich auch in Bamberg vermuten. 

Hier die wichtigsten Neuerungen in Stichworten: 

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist bisher an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie können etwa im unmittelbaren Umfeld von Kitas, Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern eingerichtet werden. Die Möglichkeiten werden nun ausgeweitet auf das Umfeld von Spielplätzen und Zebrastreifen und auf “hochfrequentierte Schulwege” –  also nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch auf dem Weg dahin darf der Verkehr auf Tempo 30 abgebremst werden. Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es aber auch in Zukunft nicht geben.

Sonderfahrstreifen oder extra Ampelschaltungen für Linienbusse werden leichter möglich – ebenso das Bereitstellen “angemessener Flächen” für rollende und abgestellte Fahrräder sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Auch Fahrstreifen zum Erproben klimafreundlicher Mobilität können eingerichtet werden – bspw. für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Autos, in denen mehrere Insassen sitzen. Mit solchen Spuren können unterschiedliche Geschwindigkeiten beim Anfahren gebündelt werden. 

Neues, blaues Verkehrszeichen mit der Bezeichnung “Ladebereich”

Zur Aussteuerung der Parkbelastung in städtischen Quartieren sind Zonen mit Parkausweisen für Autobesitzer aus dem Quartier möglich. Künftig sollen sie nicht nur als Reaktion auf erheblichen “Parkdruck” möglich sein – sondern schon für verkehrsplanerische und städtebauliche Erwägungen geöffnet werden, um solchen Parkdruck nicht eintreten zu lassen. 

Für gesonderte Parkflächen zum Be- und Entladen für private und gewerbliche Zwecke kommt ein neues, einheitliches (blaues) Verkehrszeichen mit der Bezeichnung “Ladebereich” hinzu. Das Halten und Parken an solchen Stellen ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Das soll den Parksuchverkehr und das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen. Die neuen Schilder sollen Ladezonen jeweils mit zeitlicher Beschränkung kennzeichnen, der Bereich soll auch auf der Straße markiert werden können. 

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt fortan ein Verbot, Notbrems-Assistenten bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde abzuschalten. Solche Systeme warnen bei drohenden Kollisionen und verringern das Tempo automatisch. 

Laut Bundesverkehrsministerium können mit der neuen  Straßenverkehrsordnung Länder und Kommunen künftig flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren.  

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 11.10.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ

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6 Gedanken zu “Weiterhin kein flächendeckendes Tempo 30

  1. Tempo 30 ist an vielen Stellen noch viel zu viel. Um den Schilderwald einzudämmen wäre die Einführung von flächendeckenden Zonen wünschenswert. Gewisse Hauptverkehrsstraßen müssten dann halt mit Schildern ausgenommen werden.
    Jetzt zum Problem. Das traue ich den grünen Ideologen nicht zu. Ich habe kein Vertrauen mehr in diese Narzissten, die nur Klientelpolitik betreiben und die Interessen der Gesamtbevölkerung vergessen.

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  2. Ich hoffe mal, daß unsere Grünlinge mittlerweile erkannt haben, daß ihre Öko- und Fahrraddiktatur nur noch zu Wählerverlust führt.
    Deswegen wird auch, hoffe ich mal, in Bamberg kein solch weiterer Schwachsinn kommen.

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  3. Tempo 30? Dann krieg ich ja mit dem Rad dauernd Strafzettel oder werde von den Braven behindert. 😉
    Warum nicht “smart” das Limit anpassen? Tagsüber geht ohnehin kaum was in der Stadt. Und nachts, wenn eh die Katz gfreggd is, ist auch 60 kein Problem.

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