Zwei besinnliche Gedenktage feiern Christen am 1. und 2. November: Allerheiligen und Allerseelen. Seit über 1000 Jahren haben die beiden Feiertage einen festen Platz im Kirchenjahr. Und was ist Halloween?
Gedenken an die Verstorbenen
Allerheiligen ist ein sehr alter katholischer Feiertag. Er geht auf einen Gedenktag zu Ehren aller Märtyrer im vierten Jahrhundert zurück. Über lange Zeit gedachte man ihrer am ersten Sonntag nach Pfingsten. Erst im achten Jahrhundert wurde der Festtag auf alle Heiligen ausgedehnt.
Offizieller Feiertag ist Allerheiligen in Deutschland seit 835. Im 16. Jahrhundert verschob man das Fest auf den Herbst und legte es mit Allerseelen zusammen.
Allerseelen gibt es seit 998. Es ist der Tag nach Allerheiligen, den katholische Gläubige der Verstorbenen gedenken. Damit verbunden ist der Brauch der Gräbersegnung. Hierfür schmücken die Gläubigen die Gräber Verstorbener mit Kerzen oder Laternen.
Die Geister der Toten
Bis heute hat sich der Charakter der beiden kirchlichen Feiertage deutlich gewandelt. Noch immer hält die katholische Kirche am 1. November morgendliche Messfeiern zu Ehren aller christlichen Heiligen und Märtyrer ab. Im Mittelpunkt steht jedoch die Auseinandersetzung mit dem Tod naher Angehöriger. Man geht auf den Friedhof, schmückt die Gräber und entzündet eine Kerze, die das ewige Leben nach dem Tod symbolisiert.
Gräbergänge am Nachmittag des Allerheiligenfestes sind seit dem 16. Jahrhundert belegt, haben aber wahrscheinlich eine noch ältere Tradition. Damals kamen die Menschen an Allerheiligen und Allerseelen in ihre Heimatgemeinden zurück und besuchten das Grab ihrer Eltern.
Wer sich allerdings in der Nacht zwischen den beiden Tagen auf dem Friedhof aufhielt, musste damit rechnen, von erzürnten Geistern getötet zu werden. Angeblich verkleideten sich die irischen Katholiken in der Nacht vor Allerheiligen, um sich vor den Seelen der Verstorbenen zu verstecken. So hat Halloween als Nacht des Grusels einen Ursprung im Kirchenfest. Das Wort “Halloween” kommt von “All Hallows’ Eve” – im englischen Sprachraum wird so die Nacht vor Allerheiligen genannt, die Nacht vor dem 1. November. Irische Einwanderer brachten diesen Brauch schließlich in die Vereinigten Staaten.
Gesetzlicher Feiertag ist Allerheiligen nur in den mehrheitlich katholischen deutschen Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Der Tag wird traditionell im Stillen begangen.
Friedhofsregelung an Allerheiligen und Allerseelen Allerheiligen (1. November 2024) und Allerseelen (2. November 2024) gelten in den städtischen Friedhöfen folgende besondere Regelungen: Die Friedhöfe sind am 1. November 2024 von 6 bis 18 Uhr und am 2. November 2024 von 7 bis 18 Uhr geöffnet. An diesen Tagen sind gewerbliche Arbeiten nicht erlaubt. Lieferfahrzeuge müssen vor 8.30 Uhr die Friedhöfe wieder verlassen haben. Alle Flächen sind von Fahrzeugen und Handwerksgeräten frei zu halten. Gewerbliche Arbeiten an Grabstätten können erst wieder ab dem
3. November 2024 erfolgen. Abfälle und Abraum sind – wie auch sonst üblich – in die dafür vorgesehenen Behälter und Mulden zu geben. Wege und Grabzwischenräume sind von Abfällen jeder Art frei zu halten. Fahrräder dürfen an Allerheiligen und Allerseelen nicht mit in die Friedhöfe genommen werden. Es wird darum gebeten, die Fahrradabstellplätze zu benutzen. Ab Sonntag, 3. November 2024, gelten die Öffnungs- und Schließzeiten für die Wintermonate. Diese sind von 8.30 Uhr bis 17 Uhr.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 30.10.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:
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