22. Oktober 2024

Anbau für Rupprechtschule soll für deutliche Entlastung sorgen

Die Bamberger Grundschulen stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen: Wegen steigender Schülerzahlen und steigendem Bedarf an ganztägiger Bildung und Betreuung. 

Sechs neue Räume in Holzmodulbauweise 

Die Rupprechtschule ist von der Entwicklung der steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen besonders betroffen. So besuchten im Schuljahr 2023/24 341 Schülerinnen und Schüler die Rupprechtschule. Nach Berechnung der Bevölkerungsprognose der Universität Bamberg wird die Zahl bis zum Schuljahr 2029/30 auf ca. 462 Schülerinnen und Schüler steigen. Dieser zu erwartende Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie der notwendige Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung können im bestehenden Schulgebäude der Rupprechtschule nicht bewältigt werden. Der räumliche Fehlbedarf soll durch eine bauliche Erweiterung von sechs Räumen kompensiert werden. Die Umsetzung der Erweiterung wird nicht nur zu einer Entlastung der Rupprechtschule, sondern auch zu einer Entlastung im gesamten Grundschulbereich des Bamberger Osten führen.

Besondere zeitliche Dringlichkeit

Um die angestrebte Vollendung der Maßnahme zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 ermöglichen zu können, wird ein Neubau in Holzmodulbauweise konzipiert. Die aktuelle Kostenschätzung dort beläuft sich auf rund 3,5 Mio. €/brutto. Bereits im laufenden Haushaltsjahr müssen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000,- €/brutto zur Verfügung gestellt werden, um den Zeitplan einzuhalten.

In der Sitzung des Finanzsenats am 15.10.24 wurde die verantwortliche Schulreferentin Gabriele Kepić zunächst von mehreren Rednern gelobt, weil sie es geschafft habe, ein Konzept noch in diesem Jahr vorzulegen. »Das ist jetzt sehr schnell gegangen«, bemerkte SPD-Sprecher Heinz Kuntke. Verschiedene Redner nahmen auch zur schulischen Aufgabe Stellung: Der Raum werde gebraucht, weil ca. 50% der Schülerinnen und Schüler Migrantenkinder seien und für die Integrationsarbeit bisweilen eigene Räume gebraucht würden. 

Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Die Förderhöhe muss allerdings noch ermittelt werden. Dem Vorschlag der Verwaltung folgend sprach sich der Finanzsenat für die dargestellte Erweiterung der Rupprechtschule aus. Dazu werden – vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung v. Ofr – im laufenden Haushaltsjahr 2024 die nötigen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt. Weitere HH-Mittel werden für den HH-Plan 2025 angemeldet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung v. Ofr. zu beantragen.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 18.10.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto);

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