16. September 2024

Bedeutung für die Pressefreiheit

Das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ist vorerst aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht gab einem Eilantrag der Herausgeber teilweise statt und betont den Stellenwert der Pressefreiheit.

Die ***WebZBlog hat am 17.7.24 nach dem von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verfügten Verbot der rechten Zeitschrift Compact einige Kurzzitate aus deutschen Zeitungen gebracht.  Der Artikel “aktuell dazwischen” trug die Überschrift “Ein Angriff auf die Pressefreiheit?” 

Die heute vom Bundesverwaltungsgericht verbreitete Pressemitteilung, das Verbot des „Compact“-Magazins sei vorläufig aufgehoben, hat Bedeutung für die Freiheit der Presse in Deutschland. 

Die ARD-TAGESSCHAU berichtet zur Entscheidung des BVerG: Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar “Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde” erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen “eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen” herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das Compact-Verbot verhältnismäßig sei. So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit “in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge”.

Das Magazin CICERO zitiert weiter aus der PM des BVerG: “Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des COMPACT-Magazin für Souveränität die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.“

Die Tageszeitung WELT kommt zu dem Schluss: Das Interesse an einem vorläufigen Rechtsschutz von „Compact“ überwiege deshalb das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung über das Vereinsrecht zweifelt das Gericht nicht an.

In einer Stellungnahme begrüßt der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Entscheidung und  sieht in der Gerichtsentscheidung ein klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. “Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging”, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. “Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache vorliegt, kann noch viel Zeit vergehen.” Faeser müsse ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führen.

NACHTRAG: In der Presseschau des Deutschlandfunkes von heute (15.8.24) wird aus den Zeitungen ND.DER TAG, FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNGKÖLNER STADT-ANZEIGER und BERLINER MORGENPOST zitiert. Die Zeitungen sehen insgesamt die Entscheidung des Gericht als richtig an – mit entsprechender Kritik an Bundesinnenministerin N. Faeser.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 14.08.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto);

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4 Gedanken zu “Bedeutung für die Pressefreiheit

  1. Es ist schon hart zu verstehen, dass ein “rechtsextremes Magazin” von der Pressefreiheit geschützt wird. Aber wo setzt man da die Grenzen? Hoffen wir auf ein gutes Urteil des Gerichtes.

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  2. Es ist notwendig in einer Demokratie, dass es auch Stimmen gibt, die das aussprechen, was man von den vielen anderen nicht hört, so lange nicht zu Gewalt und Umsturz aufgerufen wird. Meinungsfreiheit wird zur Meinungsunfreiheit, wenn man zwar das Recht hat eine Meinung zu haben, aber diese dann nicht öffentlich sagen bzw. zeigen darf.

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    1. Ich gehe sogar noch weiter: Warum sollte man nicht zu einem Umsturz aufrufen dürfen? Es ist doch wirklich jedem selbst überlassen zu entscheiden, wie er mit Gehörtem umgeht. Angst vor Worten haben nur die Schwachen oder die Verbrecher, die ihre Tat im Dunkeln lassen wollen. Und keinen von beiden brauchen wir an unserer Spitze.

      Jede Grenze der Meinungsfreiheit führt das Wort Freiheit ad absurdum. “Ich bin ka Rassisd, obbä a Nechä im Schwimmbod gedd goa nedd!”
      Das Aushalten von Widrigkeiten oder Schmerzen ist leider keine Tugend mehr. Stattdessen wird Wehleidigkeit und Kränkung zelebriert. Der eigene Nabel als Zentrum des Universums. Jeder Furz wird angezeigt, jedes unbedachte Wort oder betrunkenes Gesinge löst eine Welle der Empörung und einen Ruf nach Standgerichtsbarkeit aus.

      Ich habe diese Weicheierei so satt! Und da bin ich bestimmt nicht alleine. Ist doch scheißegal, ob mich jemand als Mann, Frau oder Gummibärchen anspricht, das ändert nichts an mir als Mensch. Es kann nicht sein, dass wegen Befindlichkeiten und Unfähigkeit die Lüge geschützt wird!
      Wenn Politiker dumm und machtbesoffen sind, dann muss man das auch sehr drastisch sagen dürfen. Und wenn ich der Ansicht bin, dass der > 180cm große, breitgebaute Mensch auf dem Fußballplatz, der gerade eine grazile Stürmerin zerstört hat, trotz anderslautendem Passeintrag ein Kerl ist, dann werde ich das auch weiterhin sagen.

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