Der Geschäftsführer der Stadtbau Bamberg, Veit Bergmann, geriet in den vergangenen Tagen wiederholt in die Schlagzeilen. Der Aufsichtsrat missbilligte, will aber die Zusammenarbeit fortsetzen.
Stadtbau-Aufsichtsrat spricht einstimmig das Vertrauen aus
Die Kontakte zu dem Feng-Shui-Berater und Hypnotiseur Alexander Geißler
bereiteten dem Geschäftsführer der Bamberger Stadtbau GmbH, Veit Bergmann, viel Ärger. Er musste sich Fragen stellen, wie und in welcher Art diese Kontakte für den inneren Betrieb der Stadtbau hatten. Unter anderem standen die Anschaffung zweier Feng-Shui-Kraftsteine, Spesenzahlungen und großzügige Bewirtung im Focus. (“Bamberger Stadtbau auf Esoterik-Trip”, FT am 10.8.23)
Laut einer Pressemitteilung des städt. Presseamtes hat sich nun der Aufsichtsrat der Stadtbau in einer Sitzung am Donnerstag (28.9.) “sehr intensiv” mit den in die Kritik geratenen Investitionen zur Arbeitsplatzsicherheit auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt stand der Bericht des städt. Rechnungsprüfungsamts: Demnach wurden in zwei Fällen unabsichtliche Fehleinschätzungen des Geschäftsführers festgestellt. Deswegen missbilligte der Aufsichtsrat die Vorgehensweise der Geschäftsführung in dieser Angelegenheit. Geschäftsführer Veit Bergmann nahm die Kritik an, wiederholte seine öffentliche Entschuldigung, beantwortete die Fragen aus dem Gremium und unterbreitete konkrete Konsequenzen. Das Gremium sprach Veit Bergmanndas Vertrauen aus und will die Zusammenarbeit fortsetzen.
Bergmann hat “seine Kompetenzen nicht überschritten”
Der Geschäftsführer legte in der Diskussion Wert auf die Feststellung, dass bei der Beauftragung keine privaten oder freundschaftlichen Beziehungen eine Rolle gespielt haben. „Natürlich belasten die Vorgänge und die öffentliche Debatte jeden Mitarbeiter. Trotzdem ist und bleibt sichergestellt, dass das Unternehmen seine Aufgaben erfüllen kann und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für die Stadtbau GmbH arbeiten. Das ist für mich besonders wichtig“, betonte Bergmann.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Andreas Starke, hob hervor, dass „Veit Bergmann für Transparenz gesorgt und durch den Erwerb der umstrittenen Granitplatten zur Konfliktbewältigung maßgeblich beigetragen hat“. Außerdem hat das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass der Geschäftsführer seine Kompetenzen nicht überschritten hat. Er hatte das Recht, diese Maßnahmen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates vorzunehmen.
Geschrieben: PM-mdw; veröffentlicht: 30.09.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); FotoNw: StW Bbg
nun mit der ruhe ist es noch nicht weit her. damit ruhe einkehrt, bedarf es hier erheblich mehr. es geht nicht darum, ob die aufwendungen oder besser vlt der schaden ersetzt worden ist, wobei offen bleibt, ob gesamt oder nur zum teil. es geht um die hinter der aktion stehenden denkweise.
Der Geschäftsführer ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Trotzdem stellt sich die Frage nach seiner grundsätzlichen Eignung.
Es geht ja nicht nur um die von Bergmann zurückgekauften Esoterischen Rundfliesen, sondern auch um die immensen Kosten der Gabriel-Methode-Alu-Aufkleber. Wer ersetzt diese Kosten? Bergmann oder doch der Steuerzahler?
Alleine das Ansinnen mittels solch einer irrwitzigen Ideologie soviel Geld sinnlos zu verschwenden, muß zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses führen.
Ich hoffe immer noch, daß die Staatsanwaltschaft in Hof deswegen endlich Klage erhebt!
In Bamberg gibt es sogar mittlerweile Gerüchte, daß „bei der Beauftragung keine privaten oder freundschaftlichen Beziehungen eine Rolle gespielt haben“ so nicht stimmen soll. Warten wir es ab.
Manchem Zeitgenossen hier würde eine Harmonisierung mit seiner Umgebung durchaus gut tun. Es könnte ja sein, dass eben dieser sich primär für Bier, Bratwürste, Leberkäs, Schäuferla und Blechschüssel interessiert, (Büro-)Ästhetik steht jedenfalls nicht ganz oben auf der Agenda. Da ist es kein Wunder, wenn sich verstockte Energien festsetzen. Es ist absolut richtig dafür zu sorgen, dass das Qi frei fließen kann. Eine harmonisierende Raumgestaltung ist demnach absolut begrüßenswert, … (von WebZ gestrichen, weil nicht zur Sache beitragend)
Natürlich darf der als Geschäftsführer Anschaffungen machen und genehmigen. Allerdings stellt sich bei gewissen Anschaffungen und Verhaltensmuster die Frage nach der sog. “persönlichen Eignung”. Ich weiß, das ist in diesem Land schon lange keine gängige Praxis mehr, aber sehr verantwortungsvolle Positionen sollte man nur nach den Kriterien der Zuverlässigkeit, Sachkunde und persönlichen Eignung besetzen. Das kann man im Grunde analog zum Waffengesetz sehen. (nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/WaffG/6.html).
Da Tatsachen Annahmen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 WaffG. rechtfertigen, würde ich analog zu § 6 Abs. 2 WaffG. eine überprüfende Begutachtung ansetzen, wenn der Betroffene nicht von sich aus zurücktritt. Deren Ausgang entscheidet dann über die weitere Zusammenarbeit.
Darüber, dass solche Kraftsteine reine Kokolores sind, an denen sich Scharlatane bereichern und die allein im religiösen und privaten Umfeld geduldet werden können, brauchen wird nicht ernsthaft zu diskutieren. Gleiches gälte auch für Reliquien oder einen Springbrunnen mit Lourdeswasser.