21. November 2024

Betretungsverbot auch für Umgriff der Muna

Die ersten Erkenntnisse eines Fachgutachtens gehen von einer höheren Kampfmittelbelastung aus, als bislang vermutet. Das Gutachten wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben veranlasst.

Die finale Auswertung kann nicht abgewartet werden

„Betreten verboten“: Das Gelände der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt, die „Muna“, muss gesperrt werden. Es ist die logische Konsequenz aus den ersten Ergebnissen eines aktuellen Gutachtens, das eine hohe Kampfmittelbelastung des Gebietes ergeben hat.  Das Gutachten hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veranlasst und die Stadt entsprechend informiert. Dem Konversionssenat wurde das Gutachten heute (22.10.24) vorgestellt.

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich der neuen Verordnung ein circa 270 Hektar großes Gebiet. Ausgenommen von dem Verbot sind öffentliche Wege, explizit ein gut ein Kilometer langer Abschnitt der Geisfelder Straße.

Wie viele Kampfmittel sind in dem Gebiet vorhanden? Auf nahezu allen untersuchten Testfeldern wurden laut Mitteilung des Ingenieurbüros „bezünderte und unbezünderte Granaten“ sowie Teile gesprengter Granaten innerhalb der ersten 10 Zentimeter unter der Oberfläche gefunden. „Damit wurde schon jetzt ein deutlich höheres Gefährdungspotential festgestellt, als BImA und Stadt Bamberg erwartet hatten. Darauf müssen wir umgehend reagieren und können nicht die finale Auswertung abwarten“, erklärt der Referent für Sicherheit und Ordnung, Christian Hinterstein. Der Erlass einer Betretungsverbotsverordnung wurde auch seitens der BImA schriftlich ausdrücklich empfohlen. Diese muss auf Grund der Ausbreitung der Kampfmittel über das bislang umzäunte Gelände hinausgehen.

Das Luftbild zeigt das Gebiet, in dem das Betretungsverbot gelten soll: rot eingegrenzt ist der räumliche Geltungsbereich, grün markiert sind die ausgenommenen Flächen. BildNw: Stadt Bbg

Ankauf der Muna verschiebt sich

Es sind zwei Explosionen, die für die Belastung und die relativ breite Streuung von Kampfmitteln verantwortlich sein dürften. Die erste traf ein Munitionshaus und mehrere Munitionsstapel kurz vor Kriegsende im April 1945. Dabei wurden Spreng-, Panzer- und Hohlladungsgranaten großflächig auf dem Gelände verteilt. Die zweite Explosion ereignete sich im September 1946, dabei wurden US-Gewehrgranaten über eine größere Fläche verstreut.

Das heißt, dass gemäß der “Baufachlicher Richtlinie Kampfmittelräumung” die “festgestellte Kampfmittelbelastung eine Gefährdung darstellt, die eine Beseitigung erfordert.“ 

Welche Auswirkungen sich auf den geplanten Erwerb der Muna-Teilflächen durch die Stadt Bamberg ergeben, ist aktuell noch nicht absehbar. „Wir müssen in Ruhe das fertige Gutachten abwarten, das uns spätestens im ersten Quartal 2025 vorliegen sollte. Danach werden wir analysieren, was dies für unsere Kaufabsichten und die geplante Entwicklung eines 20 Hektar großen Gewerbegebietes bedeutet“, sagt Oberbürgermeister Andreas Starke. Klar ist damit, dass sich der zum Jahresende geplante Notartermin aufgrund dieser unerwarteten Entwicklung nach hinten verschiebt.

Geschrieben: PA Stadt Bbg-mdw; veröffentlicht: 23.10.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: Stadt Bamberg

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6 Gedanken zu “Betretungsverbot auch für Umgriff der Muna

  1. nun welchen sinn macht es für die stadt finanzielle mittel in die hand zu nehmen, um ein gelände zu erwerben, welches wegen seiner altlasten einfach nicht genutzt werden kann, weder als gewerbegebiet noch als naherholungsgebiet und schon gar nicht als streichelzoo. auch für eine teilnutzung müssten noch immer unsummen eingesetzt werden. auf gut deutsch : jeder stadtrat der dem plan zustimmt, macht sich haftbar.

  2. Mir kommt das so vor, als würde es sich hier um ein “bestelltes Gutachten” handeln. War das nicht auch so vor 10 Jahren mit dem Gutachten über die “schadstoffbelasteten” US-Wohnungen (heute Ankerzentrum)?

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