22. Dezember 2024

Die “Stillen Tage” stehen vor der Tür

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Die Tage beginnen mit Allerheiligen am Freitag, 1. November.

Vier Tage sind in diesem Herbst betroffen

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen und die sog. Stillen Tage stehen bevor. Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt Bamberg darauf hin, dass Allerheiligen am Freitag, 1. November 2024, der Volkstrauertag am Sonntag, 17. November sowie der Buß- und Bettag am Mittwoch, 20. November  und der Totensonntag am 24. November sog. „Stille Tage“ im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind.

Betrieb von Spielhallen und Spielautomaten nicht zulässig

Laut einer Pressemitteilung des Bamberger Landratsamtes sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Nach dem geänderten Feiertagsgesetz müssen nun alle in einem anderen Sinn für den jeweiligen Vorabend (v. a. Samstage) geplanten öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen erst um spätestens 2:00 Uhr enden. An den Stillen Tagen ist zudem der Betrieb von Spielhallen und Spielautomaten nicht zulässig, da es sich hierbei um Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die dem ernsten Charakter dieser Tage zweifellos widersprechen.

Gleiches gilt für den Heiligen Abend, an diesem Tag allerdings nur in der Zeit von 14:00 bis 24:00 Uhr.

Wer diese Regelungen nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.

Geschrieben: PS LrA Bbg-mdw; veröffentlicht: 26.10.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: LrA Bbg

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