Der Begriff Whistleblower ist hinreichend bekannt. In Bamberg ist das bekannteste Beispiel, als Hinweise über zweifelhafte Überstundenpauschalen (Boni-Affäre) durchgestochen wurden.
Ein neues Gesetz soll berechtigtes Durchstechen schützen
Sie erinnern sich an den Vorschlag, ein Kopfgeld auf den oder die Informanten auszusetzen, der/die dazu beitrug/en, dass es im Bamberger Rathaus zur Boni-Affäre kam? Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht für solche Ereignisse jetzt offizielle Meldestellen vor. Der Stadtrat billigte in seiner Vollsitzung am 29.11.23 die Einrichtung einer internen Meldestelle in Umsetzung des HinSchG für die Stadt Bamberg (einschließlich Bamberg Service)bei der Regierung von Oberfranken.
Bei der Regierung deshalb, weil es rechtlich möglich ist und weil das Personal- und Organisationsamt der Stadt “die Schwierigkeit in der Trennung zwischen den eigentlichen Aufgaben und der Tätigkeit als Meldestelle sieht. Auch die Fachkunde, wenn auch vom Gesetz nicht näher definiert, wird problematisch gesehen”. So steht es im Sitzungsvortrag der Verwaltung. Hinzu kommt, dass die Regierung v. Ofr. für die Stadt Bamberg kostenfrei die Aufgaben der internen Meldestelle übernehmen kann. Die Stadt Bamberg “als betrauende Kommune muss dazu allerdings die interne Vorgangsbearbeitung sicherstellen und selbständig geeignete Maßnahmen ergreifen, um etwaige festgestellte Verstöße abzustellen bzw. rechtskonforme Zustände herzustellen. Und ganz wichtig: Darüber hinaus muss eine Ansprechperson der städtischen Verwaltung gegenüber der Regierung benannt werden. Dies könnte die Rechtsabteilung in ihrer aktuellen Organisationsform sein, sagt die Verwaltung.
Gilt das Whistleblower-Gesetz auch für Stadtratsmitglieder?
Wie bereits festgestellt, ist der Stadtrat mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Einrichtung der internen Meldestelle in Umsetzung des HinSchG (einschließlich Bamberg Service) bei der Regierung v. Ofr einverstanden. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Regierung entsprechend anzufragen und alle weiteren notwendigen Schritte für die Einrichtung dort zu veranlassen.
Wortmeldungen zum Thema gab es nicht, obgleich es interessant gewesen wäre, ob das Whistleblower-Gesetz auch für Stadtratsmitglieder gilt. Auch von ihnen sollen manche bisweilen von Verwaltungsvorgängen Kenntnis erhalten, die eine externe Nachfrage berechtigt erscheinen lassen.
Nun gut, bisher war es möglich, sich an Presseorgane zu wenden, damit diese im Rahmen des Presserechts zweifelhaften Ereignissen nachgehen. Wahrscheinlich wird das auch in Zukunft nötig sein.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 3.12.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:
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Ich bin ja gespannt, ob eine solche Meldestelle etwas bringt. Wenn jemand eine “krumme Sache” auffliegen lassen will, dann wird er oder sie sich nach wie vor besser an die Presse wenden. Wenn die allerdings “gekauft” ist dann siehts düster aus.