30. Dezember 2024

Neues Verbot beim Restmüll 

Beim Restmüll wird es ab Januar 2025 Änderungen geben. Darunter ein von der EU gegebenes Verbot, nach dem alte Kleidungsstücke, beschädigte Textilien sowie andere Stoffreste  nicht mehr in den Restmüll dürfen. (1,5MinLz)

Dass Nachhaltigkeit immer wichtiger wird, merken Verbraucher in sämtlichen Lebenssituationen, sei es beim Kauf von Autos, Lebensmitteln oder Kleidung. Und auch bei der Entsorgung wird strenger darauf geachtet, dass der Bio-Müll richtig getrennt wird. Ab dem kommenden Jahr müssen Verbraucher nun auch wissen, was in die Restmüll-Tonne gehört. Denn dort gibt es eine Änderung, die viele wohl noch nicht kennen. So soll ein neues EU-Gesetz in Kraft treten, das die Entsorgung von alten Kleidern regelt. Alte Kleidungsstücke, beschädigte Textilien sowie andere Stoffreste dürfen dann nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. Stattdessen sollen sie in Altkleidercontainern oder auf Wertstoffhöfen entsorgt werden.

Eine klare Regelung für die neuen Vorgaben gibt es in Deutschland allerdings noch nicht – auch nicht dazu, was ein Nichtbeachten für Folgen haben kann. Speziell für stark beschädigte oder verschmutzte Textilien – ob sie auch über Altkleider-Container gesammelt werden – gibt es derzeit noch Unklarheiten. In Österreich dürfen solche Stücke beispielsweise weiterhin in den Restmüll.

Die genaue Entsorgung kann also von Kommune zu Kommune variieren. Eine neue Regelung gibt es nach Kenntnisstand der WebZ auch in Bamberg  noch nicht.

Auch gefährlicher Haushaltsabfall darf nicht in den Restmüll. Hier wird sich 2025 ebenfalls etwas ändern. Zum 18. August 2025 soll in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft treten, durch das Verbraucher künftig neben allgemeinen Altbatterien die Batterien von E-Bikes und E-Scootern an kommunalen Wertstoffhöfen zurückgeben können. Das teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Anfang noch zur Existenzzeit der Ampelkoalition mit.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 17.12.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: mdw

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9 Gedanken zu “Neues Verbot beim Restmüll 

  1. Nicht ganz vollständig vom lieben Bergradler. In Sachen Compliance sind Sie halt ein Amateur. Es gibt keine Kreuzfahrt, sondern eine Fortbildungsreise/Anwendertagung mit Dienstfreistellung auf der Aida. Warum auch noch Urlaub opfern. Die steuerliche Absetzbarkeit für den Spender ist dann auch gewährleistet.
    Zum Thema Chip bei Mülltonnen fragen Sie mal beim Bamberg Service nach. Das war ein Schuß in den Ofen. Geld rausgeschmissen für einen unfähigen Dienstleister. Die wissen heute noch weniger, als vor dem Chippen wo Ihre Behältnisse stehen. Da kann es schon mal vorkommen daß eine Papiertonne als Biocontainer falsch gechipt ist. Übrigens keine Einzefälle sondern die Regel. Das Führungspersonal kann man getrost in die Tonne kloppen. Fragt sich nur in welche Tonne und wo steht sie?
    Die Mannschaft an der Basis zum Kunden, macht einen guten Job. Weiter so und danke.
    Der Fisch stinkt wie immer am Kopf.

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  2. Jetzt fehlt nur noch, dass der Michel angehalten wird, jeden Sonntag in die Kirche zu gehen. Wobei…besser als vor Netflix zu hängen, sich Pizza im Pappkarton zu bestellen, immer träger zu werden, aber für andere Menschen nie Zeit zu haben ist das allemal.

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  3. Leider muss man in diesem Land nur der Spur des Geldes folgen um den wahren Grund für Verordnungen etc. zu erkennen.
    Mit Altklamotten in Sammelcontainern wird richtig Geld gemacht. Also wird über die Kriminalisierung des Bürgers Druck von den Lobbyisten ausgeübt. Unsere Volkstreter sind hierbei willfährige Komplizen und Wahlkampfspenden immer willkommen.
    Herr Siggi Pop sprach mal von Pack. Fragt sich nur ob er nicht seinen eigenen Berufsstand meinte.

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  4. Dann braucht es aber dringend, für jeden Haushalt noch eine “Alttextil-Tonne”! Dafür sollte man nun dringend einen Arbeitskreis bilden, der schnellstmöglich die Farbe dieser festlegt.
    Auch muß festgelegt werden, was, vor dem Einwurf alter Bekleidung, mit den herauszutrennenden Reißverschlüssen und Knöpfen geschehen soll. Oder ist eine alte Jeans mit enthaltenem metallenem Reißverschluß ein Verbundabfall, der doch wieder in der Grauen-Tonne entsorgt werden muß?

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    1. Das ist doch gar kein Problem, Sie scannen die Hose mit der SmartCityWaste-App, dort wird dann angegeben in welche Tonne Sie die Hose binnen fünf Minuten zu werfen haben. Dank RFID-Chips an den Tonnen und in der Jeans wird der Vorgang über die NFC-Funktion des Handys verifiziert. Sollten Sie das nicht oder verkehrt machen, bekommen Sie über die SmartCitySwiftPunishment-App in Echtzeit ihre Ordnungsstrafe. Da Sie bei der Installation der App zugestimmt haben, wird Ihr Fehlverhalten auch gleich in Ihren dafür freigegebenen Konten in den asozialen Medien mit erhöhter Reichweite gepostet.

      @Clavius hat vollkommen recht, die Textilamigos freuen sich, und ein paar Vorzeigedemokraten genießen ihre Kreuzfahrt.

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  5. Au weh, der Abschnittsbevollmächtigte ruft die Müllpolizei, wenn ihn die ökofaschistischen Nachbarn alarmiert haben, weil ich durchgelaufene Socken in die Restmülltonne werfe. Komme ich dann ins Umerziehungslager?
    Mann, Mann, Mann, dieses Land verkommt zu einer grotesken Karikatur, bei der mir zunehmend das Lachen im Halse stecken bleibt.

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  6. Was interessieren uns ungelegte Eier, oder habe ich mich verlesen, dass das neue Gesetzt zum 18. August 2025 in Kraft treten soll. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Regnitz runter.

    WebZ: Nur der letzte Abschnitt des Artikels widmet sich dem “gefährlichen Haushaltsabfall” ab August 2025 (fett gedruckt)

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