Wie nicht anders zu erwarten gibt es Regeln für die Benutzung von Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Ein Radfahrstreifen muss benutzt werden, bei Missachtung drohen Bußgelder. (2 Min. lesen)
Bei einem Radfahrstreifen besteht Benutzungspflicht
In der Bamberger Königstraße ist erst kürzlich ein weiterer Radfahrstreifen ausgewiesen worden. Ein Radfahrstreifen wird im Straßenverkehr durch eine farbliche Markierung (zB. rot) gekennzeichnet. Dazu gehört das Verkehrszeichen 237, das ein weißes Fahrrad auf blauem Grund zeigt und eine korrespondierende Markierung auf der Fahrbahn. In der Regel findet sich ein Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand mit einer Mindestbreite von 1,60 m und einer Markierungsbreite von 25 Zentimetern. Die Fahrgasse für den Kfz-Verkehr misst mind. 4,50 m, höchstens 5,50 m.
Dort, wo ein Radfahrstreifen per Verkehrsschild ausgewiesen wird, besteht eine Benutzungspflicht entlang der jeweiligen Fahrtrichtung. Diese ergibt sich explizit aus der StVO.
Der Fahrradverkehr kann auf dem Radfahrstreifen durch Fahrradampeln geregelt werden. Dort, wo keine solchen Ampeln vorgesehen sind, gelten die Lichtanlagen für den Kfz-Verkehr auch für Fahrradfahrer.
Da die Benutzung des Radfahrstreifens vorgeschrieben ist, drohen bei Missachtung der Benutzungspflicht Bußgelder. Je nachdem, ob durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder sogar zu Unfallbeteiligten wurden, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 bis 35 € gerechnet werden.
Die Benutzungspflicht entfällt nur dann, wenn der Radfahrstreifen aufgrund von Hindernissen oder durch Baustellen nicht befahrbar ist: In diesen Fällen dürfen Fahrradfahrer auf die Fahrbahn ausweichen und ihre Fahrt dort fortsetzen.
Ein gestrichelter Schutzstreifen ist keine eigene Fahrspur
Während ein Radfahrstreifen explizit als Fahrspur für Fahrradfahrer vorgesehen ist, ist ein sog. Schutzstreifen Teil der Fahrbahn und wird nur durch eine gestrichelte Linie vom restlichen Verkehr getrennt. Mitunter findet sich zudem eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn.
Wichtig: Autofahrer dürfen den Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen benutzen. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken ist nicht zulässig. Denn der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn.
Schutzstreifen müssen ebenso wie Radfahrstreifen zwingend in der richtigen Richtung befahren werden – es sei denn, dass durch ein Verkehrsschild das Befahren in beiden Richtungen erlaubt wird.
Die Materie ist kompliziert, deshalb kann die WebZ für die Ausführungen im Detail keine Gewähr übernehmen.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 16.11.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:
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2 Gedanken zu “Was unterscheidet einen Radfahrstreifen von einem Schutzstreifen?”
vlt die art und weise des unfalls ?
Es macht von der Sicherheit keinen Unterschied, und wer schlau ist, ignoriert beide.
Also ich fahre in Bamberg mit dem Rad wo möglich in Seitenstraße, Uferwegen etc.
Vielleicht wäre mal ein alternativer Radwegeplan ohne ideologische Scheuklappen die Lösung. Die ganzen Kurzzeitbamberger und sonstige Reischlaafde haben ja keine Ahnung wie reizvoll Bamberg abseits der Hauptverkehrsadern ist. Dazu müsste man in der Verwaltung mal den Hintern heben. Wäre auch gut für den BMI, gell.