22. Dezember 2024

Wann der Müll über die Feiertage abgeholt wird

Feiertagsregelung der Müllabfuhr der Stadt Bamberg für Weihnachten, Silvester, Neujahr und für die Christbaumabholung. Wichtiger Hinweis zur Christbaumabfuhr.

Mo. 23.12.2024  wird vorgefahren am         Sa.   21.12.2024

Di.   24.12.2024  wird vorgefahren am         Mo.  23.12.2024

Mi.  25.12.2024  wird vorgefahren am         Di.    24.12.2024

Do.  26.12.2024  wird nachgefahren am      Fr.    27.12.2024

Fr.    27.12.2024  wird nachgefahren am      Sa.   28.12.2024

Mo. 30.12.2024  Abfuhr bleibt unverändert    

Di.   31.12.2024  Abfuhr bleibt unverändert

Mi.  01.01.2025  wird nachgefahren am      Do.   02.01.2025

Do.  02.01.2025  wird nachgefahren am      Fr.    03.01.2025

Fr.    03.01.2025  wird nachgefahren am      Sa.   04.01.2025

Mo. 06.01.2025  wird nachgefahren am      Di.    07.01.2025

Di.   07.01.2025  wird nachgefahren am      Mi.   08.01.2025

Mi.  08.01.2025  wird nachgefahren am      Do.   09.01.2025

Do.  09.01.2025  wird nachgefahren am      Fr.    10.01.2025

Fr.    10.01.2025  wird nachgefahren am      Sa.   11.01.2025

Die Termine für die Abfuhr der Papiertonne und des Gelben Sackes können dem Abfuhrkalendarium 2024 und 2025 entnommen werden. https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/3481_4379_1.PDF?1733156248

Montag       13.01.2025  Abfuhrbezirk   1

Dienstag     14.01.2025  Abfuhrbezirk   2

Mittwoch    15.01.2025  Abfuhrbezirk   3

Donnerstag 16.01.2025  Abfuhrbezirk   4

Montag       20.01.2025  Abfuhrbezirk   5

Dienstag     21.01.2025  Abfuhrbezirk   6

Mittwoch    22.01.2025  Abfuhrbezirk   7

Donnerstag 23.01.2025  Abfuhrbezirk   8

Montag       27.01.2025  Abfuhrbezirk   9

Dienstag     28.01.2025  Abfuhrbezirk   10

Mittwoch    29.01.2025  Abfuhrbezirk   11

Donnerstag 30.01.2025  Abfuhrbezirk   12

Die Christbäume werden von extra für diesen Zweck eingeteilten Müllfahrzeugen abgefahren. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die Bäume spätestens um 7.00 Uhr – und nur zu den genannten Terminen – am Gehsteigrand bzw. auf öffentlichem Grund bereitgestellt werden. Die Christbäume sind auf eine Länge von maximal 2,50 Meter zu kürzen.

Unbedingt zu beachten ist, dass von den Bäumen der Christbaumschmuck restlos abgenommen wird, da die Bäume an der Kompostierungsanlage angeliefert und dort kompostiert werden. Christbaumschmuck wie z.B. Lametta, Engelshaar, Girlanden usw., der nicht oder nur schwer verrottet, würde den Kompost zu stark belasten und verunreinigen, sodass sein Einsatz in der Landwirtschaft nicht mehr möglich wäre. Die Bürger: innen werden deshalb gebeten, dies zu beachten und somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Wichtiger Hinweis zur Christbaumabfuhr:

In den zurückliegenden Jahren konnte im Zuge der jährlichen Christbaumabholungen vermehrt festgestellt werden, dass ein Großteil der Christbäume willkürlich zur Abholung auf öffentlichem Grund bereitgestellt und die veröffentlichten Abholtermine für die Christbäume ignoriert wurden. Dieses Handeln ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar.

Die Abteilung Entsorgung bittet daher eindringlich darum, sich an die aktuellen, veröffentlichten Abfuhrtermine für die Christbäume zu halten und die Bäume nur dann bereitzustellen, wenn im jeweiligen Abfuhrbezirk die Abholung auch anberaumt ist. Nur so können wirtschaftliche und zugleich umweltschonende Abfuhrtouren ermöglicht werden. Natürlich trägt dies letztendlich auch für ein sauberes Erscheinungsbild unserer schönen Stadt bei. Für wen die von Bamberg Service geplanten Termine nicht passend sind, besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Christbäume an der Kompostierungsanlage in der Rheinstraße.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 21.12.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:

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