Drei Meter tief, 400 Meter lang – die Kanalbaustelle am Michelsberg ist zum Streitpunkt geworden. Der Tiefbauunternehmer Georg Pfister spricht Klartext – und gibt zu denken.
Das deutlich günstigere Angebot ging leer aus
Der Tiefbauunternehmer Georg Pfister ist in vielerlei Hinsicht eine bekannte Figur. Er gilt als Unternehmer alten Schlages, der (früher) sich nicht zu schade dafür war, sich selbst auf einen Bagger zu setzen, um am Wochenende seine Baustelle voranzubringen. Der 88-jährige ist ein echter Franke vom Land, bisweilen knorrig und polternd. Und: Er war ein stets mit Spitzenergebnissen gewählter Kommunalpolitiker der CSU, der sich erforderlichenfalls mit jedem angelegt hat.
Warum diese Vorgeschichte? Bei den Baumaßnahmen am Michaelsberg geht es, wie mittlerweile bekannt, nicht nur um die umstrittene Rodung der Kastanienbäume, sondern auch um die Aufmerksamkeit erregende Vergabe der Kanalarbeiten.
Die Kanalarbeiten kosten die Stadt 4,2 Mio €. Das Angebot wird entsprechend der für die Stadt verpflichtenden Ausschreibung nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ermittelt. Bei diesem Wettbewerb ist das Tiefbauunternehmen Pfister leer ausgegangen, obwohl sein Angebot eine halbe Mio € günstiger als das des Wettbewerbsgewinners war.
Bei schwerwiegenden Gründen ist eine zweite Ausschreibung möglich
Nach dem, was bisher bekannt wurde, ist das Verfahren formalrechtlich korrekt abgelaufen. Dennoch sehen sich nicht wenige Bürger/innen irritiert. Einmal, weil Pfister – laut FT – behauptet, dass die Arbeiten für 400 Meter Kanal 800.000 € mehr kosten würden als zwingend erforderlich, nämlich über vier Mio €. Zum anderen, wie es sein kann, dass eine bei einem so großen Preisunterschied zwischen dem ersten und zweiten Anbieter die Stadt nicht mehr Engagement gezeigt habe. Es ging schließlich um deutlich mehr als 500.000 €.
Laut den Angaben Pfisters stolperte sein Angebot an der Bescheinigung eines Subunternehmers. Diese sei von ihm zwar eingereicht worden, das Amt habe aber festgestellt, dass sie abgelaufen sei. Der Versuch, innerhalb der Ausschreibungsfrist eine aktuelle zu besorgen, sei dann an der Corona-Erkrankung des zuständigen Mitarbeiters gescheitert.
Nun, eine Verlängerung der Ausschreibungsfrist ist nicht statthaft. Der Blick auf den großen Preisunterschied hätte die Stadt aber veranlassen können, eine zweite Ausschreibung vorzunehmen. Die VOB lässt eine zweite Ausschreibung zu, wenn “schwerwiegende Gründe bestehen”. Eine ungewöhnlich große Differenz zwischen den Wettbewerbern ist ein solcher Grund.
Allerdings, eine neue Ausschreibung macht möglicherweise wieder viel Arbeit und was sind schon ein paar Hunderttausend € für eine Stadt wie Bamberg.
Geschrieben: PM-mdw; veröffentlicht: 27.09.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); FotoNw:
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Was soll man da sagen? Vielleicht hat die Stadt nicht auch wieder nur nach “ihrer eigenen Rechtsverständnis” gehandelt. Jetzt geht es um eine gute Lösung für die Bäume am Michaelsberg.
Da gilt es auch aufzupassen, was die Stadtspitze möglicherweise für Winkelzüge vorhat.
Dieses Land tickt so.
Wenn irgendwelche Zettel nicht fristgerecht eingereicht werden, bedeutet das für private Akteure schnell Nachteile. Ob und inwieweit das dann auch der öffentlichen Hand Nachteile beschert ist dann gar nicht mehr abwägungserheblich. Da könnt’ ja sonst jeder kommen und Fristen verpennen!
Die Wirtschaft tickt auch nicht viel anders. Anstatt einem bereits vorhandenen Mitarbeiter eine anständige Gehaltserhöhung zuzugestehen nimmt man lieber in Kauf, dass dieser wegen Unzufriedenheit kündigt und man sich einen neuen suchen muss. Mit allen Nebenkosten, die bei Neueinstellungen üblicherweise anfallen. Letzteres ist monetär schließlich “abbildbar”, ein höheres Gehalt für Bestandsmitarbeiter ist aufgrund betrieblicher Gepflogenheiten jedoch einfach nicht drin. Dass das dann am Ende deutlich teurer kommt ist auch wurscht.
Geld hat wenig mit Rationalität zu tun.
> Der Versuch, innerhalb der Ausschreibungsfrist eine aktuelle zu besorgen, sei dann an der Corona-Erkrankung des zuständigen Mitarbeiters gescheitert.
Wo war denn der zuständige Mitarbeiter beschäftigt?
Bei Pfister? Beim Subunternehmen? Beim Amt/Stadt?
-> ist glaube ich für die “Schuldfrage” nicht unerheblich
Wenn der Mitarbeiter bei Pfister/Subunternehmer (also des Angebotsabgebers) beschäftigt war, wäre schon die Frage zu stellen, ob man da betriebsintern bei Ausfall eines Mitarbeiters nicht Vertretungsregelungen installiert hat.
Gleiches gilt natürlich für die Stadt/Amt (als Ausschreibender). Auch da dürfen durch Ausfall von Personal wesentliche Prozesse nicht leiden.
Wichtig ist somit zu wissen, auf welcher Seite es durch die Erkankung “nicht weiterging” und damit nicht alles fristgerecht eingereicht werden konnte.