30. Dezember 2024

Wichtiger Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität

Das Landgericht Bamberg hat seine Urteile im Prozess gegen 15 Mitglieder einer Bande von Geldautomatensprengern verkündet. Es gab Haftstrafen bis zu sieben Jahren.

“Verfahrensverständigungen” bewirken Verkürzung des Verfahrens

Während es es deutschlandweit fast wöchentlich zu weiteren Taten kommt – vor wenigen Tagen erst wieder in Strullendorf, wurde in Bamberg heute (24.7.24) das Urteil gegen Mitglieder einer Geldautomatensprenger-Bande aus den Niederlanden gesprochen. 

Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg waren der Gegenstand des Verfahrens die Anklagen gegen 16 Beschuldigte, denen unter anderem schwerer Bandendiebstahl und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in mehreren Fällen vorgeworfen wird. Manche der Angeklagten waren nur an einem Fall, andere an bis zu neun Sprengungen beteiligt. Einige der Täter sitzen bereits seit Januar vergangenen Jahres in U-Haft, andere seit September 2023. Über Hintermänner oder Auftraggeber schwiegen alle.

Die Staatsanwaltschaft kann sich mit dem großen Bayer. Staatswappen schmücken.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden mit 14 der 16 Angeklagten sog. Verfahrensverständigungen (hier auch Deal genannt) getroffen. Dass sich der Prozess nicht, wie erst geplant, bis in das Jahr 2026 zieht, sei aber dem Umstand zu verdanken, dass sich die Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und das Gericht auf entsprechende Deals einigen konnten. Dabei wurden Strafrahmen zwischen 1 Jahr und 9 Monaten und 7 Jahren und 2 Monaten vereinbart, bei weitreichenden Geständnissen der Angeklagten. Ein weiterer Angeklagter hatte bereits vor diesen Verfahrensverständigungen ein Teilgeständnis abgelegt. Die Angeklagten, die zwar alle eine niederländische Staatsbürgerschaft haben, aber in vielen Fällen gebürtig aus Afghanistan stammen, zeigten sich aufgrund der Deals zuversichtlich, auch schon vor der Urteilsverkündung.

Viel Steuergeld eingespart

Mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Bamberg wurden 15 der Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 9 Monaten und 5 Jahren und 11 Monaten verurteilt. In zwei Fällen wurden die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Einige der Täter sitzen bereits seit Januar vergangenen Jahres in U-Haft, andere seit September 2023. Über Hintermänner oder Auftraggeber schwiegen alle

Die Staatsanwaltschaft Bamberg erachtet die “Deals”, die damit verbundene erheblich verkürzte Beweisaufnahme und den Urteilsspruch nach nur rund einem Monat Verhandlungsdauer als großen Erfolg und eine Bestätigung der guten Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Bamberg in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg, Eurojust und den niederländischen Ermittlungsbehörden.

Der Prozess und das heutige Urteil könne als bedeutender Schlag gegen die gesamte „Szene“ der Geldautomatensprenger in den Niederlanden angesehen werden. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hält das durchgeführte Ermittlungsverfahren und das Urteil für einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

Durch die deutliche Verkürzung (=Deal) des Verfahrens, das bis in das Jahr 2026 angesetzt war, wurde letztlich auch eine große Summe Steuergeld eingespart.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 24.07.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: NN

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5 Gedanken zu “Wichtiger Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität

    1. Warum soll das eine Einladung zu weitermachen sein? Es ist doch eine Leistung, dass die Leute in Deutschland (Bayern) vor Gericht gestellt wurden. Höhere Strafen werden vielleicht möglich gewesen, wenn das Verfahren noch ein/zwei Jahre gedauert hätte. Entscheidend ist, dass diese Marokkaner/Afghanen an die Niederlande so oder so überstellt werden müssen. Und es ist bekannt, dass man dort weit großzügiger als in Bayern ist. Also war es gut, den Prozess im Rahmen einer Verfahrensverständigung kurz zu fassen.

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      1. nun dass straftäter ob ihrer straftaten vor gericht gestellt werden, würde ich nicht als *leistung* bezeichnen, das ist in einem rechtsstaat eine selbstverständlichtkeit, aber wie man dem post entnehmen kann nicht für jeden halt. es geht auch weniger um strafen usw sondern um die hier zu tage tretende basarmentalität, welche bei marokkanern, afghanen usw sicher auf fruchtbaren boden fällt. ein rechtsstaat sollte mehr selbstbewusstsein an den tag legen, wenn er erst genommen werden will.

  1. WArum sollen sich unsere Leute verrückt machen, in Holland werden die sowieso gleich wieder freigelassen. Helfen würden da nur schärfere Kontrollen an der Grenze. Da wird früher oder später kein Weg daran vorbeiführen.

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  2. Supi, alle haben Grund zu jubeln!
    Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht blamiert, was ohne die Deals hätte passieren können.
    Der letzte Angeklagte ist, bei guter Führung und unter Anrechnung der U-Haft, in maximal 3 Jahren wieder draußen!
    Und nicht zuletzt sehen bestimmt auch die Banken das Urteil als vollen Erfolg!
    Können wir weiter auf erhöhte Sicherheitsvorkehrungen wie Gaswarnanlagen, die ja nur Kosten verursachen, verzichten!
    Also win-win für alle im besten Deutschland aller Zeiten!

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Kommentare sind geschlossen.

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