Bislang konnten Stadtrats-Vollsitzungen online nur in Echtzeit mitverfolgt werden. Bald wird es eine Aufzeichnung als Video-Podcast geben. Dieser kann über sechs Wochen abgerufen werden.
Eine Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung macht es möglich
Eine großer Wunsch von kommunalpolitisch Interessierten kann jetzt erfüllt werden. Waren bisher Online-Übertragungen von Stadtrats-Vollsitzungen nur in Echtzeit zu sehen – was für Interessierte bedeutete, dass sie sich zur Sitzungszeit vor ihr Übertragungsgerät setzen mussten, so ist bald auch später der Blick auf das Geschehen im Stadtrat möglich. Denn zum 1.1.2024 tritt die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung in Bezug auf die Aufzeichnung und Speicherung von Stadtratssitzungen in Kraft. Dort steht unter Art. 52 Abs. 4 GO „Ergänzend kann die Gemeinde eine Echtzeitübertragung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats in Ton und Bild über das Internet zulassen und die Aufzeichnungen in einer Sammlung audiovisueller Medien für die Dauer von sechs Wochen zum Abruf für jedermann bereitstellen. Findet die nächste Sitzung nicht innerhalb von sechs Wochen statt, können die Aufzeichnungen bis zum Ende der nächsten Sitzung zum Abruf für jedermann bereitgestellt werden. Danach sind die Aufzeichnungen jeweils zu löschen. Die Beschlüsse nach Satz 2 bedürfen jeweils einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats. Mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden dürfen Ton und Bild von an der Sitzung teilnehmenden Personen nur mit deren Einwilligung übertragen, aufgezeichnet und gespeichert werden. Eine Übertragung, Aufzeichnung und Speicherung des Bildes einer unbeteiligten Person ist nur im Rahmen von Übersichts- oder Hintergrundaufnahmen zulässig und dies auch nur, falls die räumlichen Verhältnisse Aufnahmen ohne unbeteiligte Personen nicht zulassen.“
Manche Ausnahmen sind wohl zwingend
Vor dem Hintergrund dieser Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat die Verwaltung dem Stadtrat in dessen Sitzung gestern (27.9.23) vorgeschlagen, mit Inkrafttreten der GO-Änderung “von der Möglichkeit zur Aufzeichnung der Stadtratsvollsitzungen als Video-Podcast unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch zu machen”. Allerdings wird für die Umsetzung, wie bereits für das Live-Streaming von Stadtratssitzungen, die explizite Einwilligung der Stadtratsmitglieder benötigt. Es kann deshalb eine Aufzeichnung nur dann vorgenommen werden, wenn alle Stadtratsmitglieder, die ihre Einwilligung zum Streaming gegeben haben, auch der Aufzeichnung und Speicherung zustimmen. Ansonsten müsste eine Bearbeitung des gespeicherten Materials erfolgen. Dies wäre mit einem sehr hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden und daher aus Sicht der Verwaltung nicht praktikabel”.
Ohne Aussprache stimmte der Stadtrat der geschilderten Vorgehensweise und den genannten Rahmenbedingungen zu.
Ein Nachtrag per E-Mail an den Oberbürgermeister kam von der parteilosen Stadträtin Ursula Redler (CSU-Fraktion). Sie teilte mit, dass sie »berufsbedingt ihre Zustimmung zu einem Podcast verweigern« müsse. Dem Streaming stimmte sie bereits zuvor unter Nichtverwendung ihres Bildes zu. Bei Wortbeiträgen von ihr könnte ein allgemeines Bild eingespielt werden. (Redler ist bei der bayer. Justiz überregional gegen Schwerkriminalität tätig.) Ähnliches gelte auch für den als Richter tätigen CSU-Stadtrat Peter Neller.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 29.09.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); FotoNw:
Bedeutet der letzte Absatz bezgl. dem (generellen) Veto von Frau Redler nun, dass nun doch keine entsprechende Aufzeichnung im Nachgang verfügbar ist und somit der Eingangssatz (“Bald wird es eine Aufzeichnung als Video-Podcast geben.”) nicht mehr korrekt ist?
WebZ: Es kann berechtigt angenommen werden, dass der Beschluss so umgesetzt wird.