Abbrennverbote für Feuerwerkskörper in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg und am Michaelsberg – aber nicht nur dort!
Nahe Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen verboten
Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf die speziellen örtlichen Regelungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerk hin. Ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.
Was manche aber vielleicht nicht wissen: Laut Bundesgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen verboten.
Das Verbot umfasst den Gebrauch jedweder Art pyrotechnischer Gegenstände auf öffentlichen Straßen oder Plätzen an allen Stellen, von denen aus die genannten Örtlichkeiten in Brand geraten könnten. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass historischer Gebäudebestand in Flammen aufgehen könnte. Mit dem Verbot soll außerdem der Andacht von Kirchenbesucherinnen und Kirchenbesuchern und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Auch sollen Kinder nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt werden.
Michaelsberg gesperrt
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters und des Museums. Zudem wird der Zugang zu den Örtlichkeiten durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnten.
Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.
Auch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können übrigens einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie z.B. alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.
Böller nur am 31.12. und 1.1. erlaubt
Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 28.12. – 31.12.2023 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten.
Geschrieben: PM-mdw; veröffentlicht: 27.12.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); Bild v. PA Bbg
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nun müssen sich alle nur noch daran halten, dann ist alles im grünen bereich.
Wie konnten die Menschheit oder hier die Bamberger ein Silvester nur ohne diese Verordnungen bisher überleben?
Oh mein Gott, wie konnten wir nur all die Jahre überleben, als es diese dümmlichen Verbote noch nicht gab. Bis zu einem gewissen Teil, lasse ich es mir ja eingehen aber wie konnten Kinder und Ältere denn die Jahre davor überstehen. Wie viele Leute habe ich in den letzten 35 Jahren denn umgebracht mit meinem Feuerwerk? Ich werde an Silvester kein Auge zumachen und mich grämen ha ha ha.
@ mireille
Nicht mit ihrem Feuerwerk (außer sie stellen es selbst her). An Silvester ist das ja, wie oben zu lesen in einigen Gebieten noch erlaubt.
Will man aber ein Feuerwerk sonst im Jahr genehmigen lassen, muß man u.a. die Leitung eines, dem Abbrandplatz nahen Seniorenheimes um Einverständnis bitten, mit der Begründung, es könnten ja bei den Heimbewohnern Kriegstraumatas des 2. Weltkriegs auftreten. Wieso Kinderheime davon betroffen sein sollen, erschließt sich mir aber nicht.
Die Feuerwerks-Bannmeile rund um die Michaelskirche wurde allerdings aus technischen Gründen als erstes eingerichtet, da bei der Kirchensanierung des Dachstuhls Bewegungs- und Erschütterungssensoren an das Mauerwerk angebracht wurden, um einen ev. Statikschaden bei der Sanierung rechtzeitig zu entdecken.