Die Zentralstelle Cybercrime in Bamberg berichtet, dass die Fallzahlen von Missbrauchs-Darstellungen von Kindern in Fotos und Videos im Internet nach wie vor hoch sind.
Auch völlig unbeteiligte Menschen können mit dem Gesetz in Konflikt geraten
Die Verbreitung und der Besitz von sog. Kinderpornografie nimmt seit Jahren stark zu – besonders im Internet. Auch in Bayern sind die Fallzahlen nach wie vor hoch, wird der stellvertretende Chef der Zentralstelle Cybercrime (ZCB) in Bamberg, Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Goger, in verschiedenen Medien (dpa-Bericht) zitiert. Es sei keine Trendumkehr zu erkennen.
Bei der Verbreitung von Kinderpornografie spiele mittlerweile “Facebook-Hacking” eine große Rolle. Social-Media-Accounts werden von Dritten übernommen und zur Verbreitung von Kinderpornografie missbraucht.
Bürger und Bürgerinnen würden durch dieses Phänomen massiv behelligt. Als Konsequenz könne der Social-Media-Account möglicherweise gesperrt werden. Darüber hinaus droht Kontakt mit der Kriminalpolizei, wenn die Meldung der Anbieter in Deutschland angekommen ist. Wenn der Nutzer das kinderpornografiische Bild dann immer noch besitzt oder es sogar weitergeleitet hat, hat er sich möglicherweise auch selbst strafbar gemacht.
Solche Fälle gebe es auch auf anderen Plattformen wie Instagram. Täter in diesem Bereich haben die Ermittler noch nicht ausfindig machen können.
Bilder in Whatsapp-Gruppen “aus falsch verstandenem Spaß”
Oberstaatsanwalt Goger betont, dass nicht hinter jedem der Fälle ein pädophiler Täter stecke. „Die übergroße Masse ist Material, das ohne jede sexuelle Motivation geteilt wird, aus falsch verstandenem Spaß zum Beispiel in die Whatsapp-Gruppe gestellt wird. Auch Kinder und Jugendliche fallen oft als Beschuldigte auf, etwa wenn selbst hergestellte Nacktaufnahmen geteilt werden.“
Experten raten daher, nicht in Klassenchats beizutreten, wo die Gefahr besteht, dass rechtlich relevantes Material geteilt wird. Denn: Kinderpornografie umfasse nicht nur Bilder und Videos, auf denen vollständige Nacktheit zu sehen ist, sondern auch Darstellungen von leicht bekleideten Kindern in bestimmten Posen – sog. Posingbilder. Bei Kindern unter 14 Jahren kann es sich diesbezüglich um Kinderpornografie handeln, bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 um Jugendpornografie.
Geschrieben: KI-mdw; veröffentlicht: 14.01.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ
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