19. September 2024

Warum darf Deutschland nicht so wie andere EU-Länder handeln?

In der Presseschau des Deutschlandfunks (15.9.24) wird zur Migrationspolitik der Bundesregierung ein Kommentar der WELT AM SONNTAG wiedergegeben.

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messer-Attentat von Solingen debattiert die Bundesregierung mit den Ländern und der Union über eine Verschärfung des Asylrechts. Die Zeitung WELT AM SONNTAG bemerkt: „Deutschland hat in den vergangenen fast acht Jahrzehnten bewiesen, dass man ihm und seiner Bevölkerung trauen kann. Gerade deshalb kann es sich erlauben, zu der Flüchtlings- und Einwanderungspolitik zu gelangen, die Dänemark und Schweden, Polen, Spanien und Griechenland betreiben, ohne dass Europa laut vom Bruch der Regeln und Werte spricht. Wieso darf Finnland jeden Flüchtling an seiner Grenze zu Russland abweisen und Berlin an seinen Außengrenzen nicht, sollte es sich dazu entschließen? Und keiner komme mit dem deutschen Asylrecht. Artikel 16a des Grundgesetzes ermöglicht es. Für alle, die es bezweifeln, hier das Original: ‚Absatz 1: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Absatz 2: Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist‘“, zitiert die WamS.

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3 Gedanken zu “Warum darf Deutschland nicht so wie andere EU-Länder handeln?

  1. Deutschland hat eine andere Gravität. Wenn Dänemark oder Schweden so etwas machen, interessiert das keine Sau bzw. sorgt das für weniger Aufruhr als wenn Deutschland das macht. Vielleicht sollte Dublin von den anderen EU-Staaten ein bisschen besser umgesetzt werden, jedenfalls so lange, bis die beschlossene europäische Asylreform in Kraft tritt.

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  2. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass die Reichsbürger Unrecht haben und Deutschland ein souveräner und unabhängiger Staat ist. Als solcher hat er das Recht und die Pflicht die eigenen Grenzen zu wahren zum Schutz und Wohl des Gemeinwesens, also seiner Bürger und deren Wohlergehen. Der Staat hat auch das Recht sich gegen unrechtmäßige Belastungen zu schützen. Das ist Staatsraison und diese ist stets amoralisch. (n.b. nicht “unmoralisch”).
    Der souveräne Staat hat zudem das Recht, ja als Rechtsstaat die Pflicht, sich an die eigenen Gesetze zu halten. Und diese sind in der Frage der Drittstaaten eindeutig.
    Eine ewige Schuld und eine daraus resultierendes Verbot der Selbstbestimmung und des Selbstschutzes ist aus dem Genozid und der Schuld des Zweiten Weltkriegs nicht abzuleiten, sie steht vor allem im Widerspruch zum Konzept eines souveränen Staates.
    Nach Güterabwägung steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Schutz des eigenen Gemeinwesens über Vereinbarungen zu für Unberechtigte offenen, unkontrollierten Grenzen. Die logische Konsequenz heißt Zaun.

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