18. Oktober 2024

Auge und Ohr der Stadtverwaltung

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bamberg ist seit Anfang März 2024 auf Streife. In der Vollsitzung des Stadtrates wurde über die Arbeit des KOD berichtet –  und rundum gelobt.

Auch Anzeigen und Platzverweise

In der Stadtratssitzung am 25.9.24 gab die Gruppenleiterin des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), Frau Vanessa Hücherig, erstmals einen Bericht über das Tätigkeitsspektrum und die Schwerpunkte des Dienstes.  Die Mitarbeiter des KOD sind geschult in Deeskalation, Erste-Hilfe und internem Situationstraining. Ihre Hauptaufgabe besteht in Aufklärung und Vermittlung. 

Der Einsatz des KOD bestehe wesentlich in der Präsenz an hochfrequentierten Plätzen und grundsätzlich in der Überwachung der Einhaltung des Stadtrechts.  Grundsätzlich verstehe man sich als “Auge und Ohr der Stadtverwaltung”.

Bei Verstößen gegen städt. Satzungen und Verordnungen werden die Betroffenen primär darauf angesprochen, um sie zu einer Verhaltensänderung anzuregen. Bei beharrlichen Verstößen werden aber auch Anzeigen aufgenommen oder Platzverweise ausgesprochen.

Stärkung des Sicherheitsgefühls von Bürgerinnen und Bürgern

Vanessa Hücherig nannte als konkrete Themenschwerpunkte des KOD: 

Das Stadtwappen als Kennzeichen des Kommunalen Ordnungsdienstes.

den Innenstadtbereich, die Hundehaltung, Grünanlagen und Spielplätze, Sauberkeit und Ordnung (zB. Müllablagerung oder abgestellte Schrottfahrzeuge) sowie Präsenz bei Großveranstaltungen.

Die Gruppenleitung ist Ansprechpartner für Anliegen der Bürger/innen und unter Tel. 0951 87-1318 oder per E-Mail unter kod@stadt.bamberg.de erreichbar. Unterwegs ist der KOD in Früh- und Spätschichten, um einen größeren Zeitraum abdecken zu können. 

“Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) stärkt das Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Bamberg.” In dieser Beurteilung waren sich alle Redner im Stadtrat einig.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 27.09.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: Stadt Bbg

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