Die Taxibranche litt heftig unter der Corona-Pandemie. Das Straßenverkehrsamt Bamberg gab ein Gutachten in Auftrag, um Notwendigkeit und Berechtigung einer Tariferhöhung zu beurteilen.
Existenz des Taxigewerbes war durch Corona-Pandemie bedroht
Taxen sind laut Personenbeförderungsgesetz als Ergänzung des öffentl. Personennahverkehrs zu sehen. Die funktionsfähige und ordnungsgemäße Ausübung des Taxigewerbes setzt neben einer angemessenen Anzahl von Taxikonzessionen eine tragfähige finanzielle Basis auf Grundlage einer adäquaten Tarifgestaltung voraus.
Im Vortrag der Verwaltung für die Sitzung des Mobilitätssenats (am 2.10.24) wird angegeben, dass es derzeit rd. 80 Taxis in der Stadt Bamberg gibt, welche von 53 Taxiunternehmen betrieben werden. Die Anzahl der Mietwagen beläuft sich auf 19 Pkw, diese spielen für den Wettbewerb des Taxigewerbes jedoch nur eine mäßige Rolle. 36 Mietwagen werden von Hilfsorganisationen betrieben, die in Konkurrenz zu den Taxis stehen. Die insgesamt 55 Mietwagen werden von 12 Mietwagenunternehmen betrieben.
Die Zusammenschau der Ergebnisse des Gutachtens zeigt, dass das Bamberger Taxigewerbe in den Kernjahren der Pandemie 2020/2021 in seiner Existenz- und Funktionsfähigkeit – ähnlich wie in anderen Städten – bedroht war. Seit 2022/2023 ist diese Situation wieder weitgehend behoben.
Mit Blick auf den Beförderungsauftrag für weite Bevölkerungsteile
Eine Empfehlung des Gutachtens lautet nun, aufgrund des Kostendrucks die Tarifstruktur anzupassen. Die Verwaltung sieht jetzt ihre Aufgabe darin, die Empfehlungen bezüglich der Taxientgelte auszuwerten und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Vorgesehen ist im ersten Schritt, Gespräche über mögliche Entgeltanpassungen mit dem Landratsamt Bamberg, mit dem man ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet teilen, zu führen. Anschließend sollen Gespräche mit den Bamberger Taxiunternehmern bezüglich einer gutachterlich empfohlenen Erhöhung der Tarifelemente geführt werden. Im Sitzungsvortrag heißt es: “Ziel muss es sein, einen angemessenen Interessenausgleich zu formulieren, unter Berücksichtigung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit aber auch mit Blick darauf, den Beförderungsauftrag für weite Bevölkerungsteile weiterhin gewährleisten zu können,
Die Verwaltung wird dem Mobilitätssenat über die weitere Umsetzung der Gutachten entsprechend den gemachten Fortschritten wieder berichten.
Der Sitzungsvortrag wurde vom Senat ohne Gegenstimme akzeptiert.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 04.08.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:
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Für so eine banale Sache braucht das Straßenverkehrsamt einen Gutachter. Abmahnungen wegen erwiesener Inkompetenz und Personalreduzierung wären die richtige Antwort auf diese Farce.
Wie lange will sich der Stadtrat das Treiben der Verwaltung noch anschauen. Aber halt, die Hälfte des Stadtrats gehört ja solchen Cliquen an.
Der Vorsitzende und einige Mitglieder haben vom Tuten und Blasen schlicht keinen Schimmer und es ist immer leichter, das Geld anderer Leute für so was unnötiges auszugeben.