22. Dezember 2024

Streit um XXXL-Villa

Wie groß darf ein privater Bauherr in Bamberg bauen? Wann beginnt Protzerei und wo endet begründbarer – wenn auch großzügiger – Bedarf? Ein Millionär will in der St.-Getreu-Straße eine Riesenvilla errichten.

Eine überbaubare Fläche von 380 m² ist vorgesehen.

Bamberger Stadtrat gab es um die oben genannten Fragen heftigen Streit – so wie man ihn selten im Bamberger Rathaus miterleben darf. Worum geht es? Auf einem Grundstück in der St.-Getreu-Straße soll durch einen privaten Bauherrn, nach Abriss eines dort noch stehenden Einfamilienhauses inkl. aller vorhandenen Nebengebäude, ein neues Wohngebäude mit Tiefgarage errichtet werden. Ein bemerkenswert großes Haus!
Der Möbelmillionär Geoffrey Schneider hat auf dem formalen Weg Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt.
Die Planung sieht nun den Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung und Tiefgarage vor. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss mit Tiefgarage, einem Kellergeschoss mit Einliegerwohnung und zwei oberirdischen Vollgeschossen als Erd- und Obergeschoss.
Das Vorhaben überschreitet die im rechtskräftigen Bebauungsplan bisher über einen Baugrenzenrahmen definierte überbaubare Fläche. Für das neue Vorhaben ist eine überbaubare Fläche von 380 m² vorgesehen.

Handelt es sich um eine Gefälligkeitsplanung?

Im Bereich der Bamberger Hügel gibt es vielfältige Bauformen und -größen zu sehen. Wenn man den einen oder die andere der Damen und Herren kennt, dann kann man vermuten, warum bspw. eine Villa im Hochbunkerformat dort steht. Im Stadtrat hat man sich also gestritten. Markus Schäfer von der Grünen-Fraktion spricht von einer „Gefälligkeitsplanung“ (ein schlimmer Vorwurf!); das Haus füge sich nicht in die Umgebung ein, und es gebe auch kein öffentliches Interesse für eine solche Bebauung dort. Schäfer sieht den Bebauungsplan ausgehebelt, um den Interessen eines wohlhabenden Bauträgers zu entsprechen.
Später erhält er für seine Argumentation Zuspruch von BALi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck. CSU und SPD sehen den Antrag nüchtern und sehen kein baurechtliches Problem. Der Bauherr hätte schon vor dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Genehmigung erhalten müssen, erklärt Franz-Wilhelm Heller. Heinz Kuntke (SPD) sieht für den Bau deshalb ein öffentliches Interesse, weil das Bauquartier bislang ungeordnet (»Kraut und Rüben«) war.
Befürwortet wurde das Projekt auch von den “Kleinen” – von BBB, FW-BuB-FDP, BM und AfD.
In der Abstimmung sprachen sich 10 Ratsmitglieder für das Vorhaben aus, 7 dagegen.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 12.07.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist Symbolfoto); Skizze Arch. Eis+St Bbg 

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